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Klage zurückgezogen: Verfahren um Rettungsdienst-Vergabe im Rhein-Kreis Neuss eingestellt

Дата публикации: 19-08-2026 14:47:10




Eine Hamburger Firma hat ihre Klage gegen den Rhein-Kreis Neuss zurückgezogen. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit.



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Klage zurückgezogen Verfahren um Rettungsdienst-Vergabe im Rhein-Kreis Neuss eingestellt

In der Kreisleitstelle am Neusser Hammfelddamm werden die Einsätze des Rettungsdienstes koordiniert.

In der Kreisleitstelle am Neusser Hammfelddamm werden die Einsätze des Rettungsdienstes koordiniert.

Foto: Rhein-Kreis Neuss

Rhein-Kreis Neuss · Eine Hamburger Firma hat ihre Klage gegen den Rhein-Kreis Neuss zurückgezogen. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit.

Ein jahrelanger Rechtsstreit ist jetzt zu Ende gegangen: Die Falck Notfallrettung und Katastrophenschutz gGmbH aus Hamburg hat ihre Klage gegen den Rhein-Kreis Neuss zurückgezogen. Damit hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf das Verfahren zur Klage des privaten Unternehmens gegen die Vergabe des Rettungsdienstes im Jahr 2023 eingestellt.

Als zum Jahresende 2023 die laufenden Verträge zum Betrieb von fünf Rettungswachen im Kreisgebiet (Meerbusch, Korschenbroich, Jüchen, Grevenbroich und Rommerskirchen) ausliefen, Kostenpflichtiger Inhalt hatte der Kreis im Sommer erstmalig die Rettungsdienstleistung (aufgeteilt in vier Lose) ausgeschrieben. Für vier von ihnen konnte nach einem aufwendigen Verfahren noch kurzfristig eine Anschlussregelung getroffen werden, die Ausschreibung für den Rettungsdienst in Grevenbroich wurde jedoch aufgehoben und sollte neu erfolgen. Dagegen hatte das Hamburger Unternehmen Falck geklagt, das sich für alle Wachen beworben hatte, aber nirgendwo zum Zuge gekommen war.

Mit der Neuvergabe sollte die Durchführung des Rettungsdienstes in den kreisangehörigen Kommunen „gemäß dem Rettungsgesetz auf eine aktuelle, vertragliche Grundlage“ gestellt werden, wie der Kreis erklärt.

Den Hintergrund beschrieb der damalige Kreis-Ordnungsdezernent Martin Stiller so: Es sollte nicht mehr die Situation eintreten, dass bei einem medizinischen Notfall Rettungswagen aus Nachbarstädten zu Hilfe eilen mussten, weil die im Rhein-Kreis Neuss ausgelastet waren. Zudem wurden Standards für alle Wachen definiert, die die künftigen Betreiber zu garantieren hatten. Das ging mit dem Ausbildungsstand des Personals los und hörte mit der medizinischen Ausrüstung der Wagen noch nicht auf. Bei der Ausschreibung wurde von der Möglichkeit der sogenannten Bereichsausnahme Gebrauch gemacht. So wollte der Kreis Anbieter aus dem Verfahren halten, deren Unternehmen weit außerhalb des Kreises ansässig sind. Und es konnten sich nur gemeinnützige Organisationen bewerben.

Das Angebot der Falck Notfallrettung und Katastrophenschutz war also von der Kreisverwaltung nicht berücksichtigt worden, wogegen das Unternehmen Klage erhoben hatte. Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz war durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Januar 2024 zurückgewiesen und diese Entscheidung später vom Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt worden. Kürzlich hatte das Verwaltungsgericht der Klägerin nahegelegt, die Klage zurückzuziehen, da diese aus Sicht der Richter keine Aussicht auf Erfolg haben würde. So kam es – und das Verfahren wurde schließlich am 16. Juli dieses Jahres eingestellt.

Im Rhein-Kreis Neuss sind die Johanniter-Unfall-Hilfe, die Malteser, das Deutsche Rote Kreuz sowie in Dormagen die Feuerwehr Dormagen im Rettungsdienst unterwegs und stellen die Patientenversorgung sicher.

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