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Online-Broker: Anzeige gegen NXS Fund

Дата публикации: 04-09-2024 09:53:16

Die Seite nxsfund.com verspricht hohe Renditen beim Cybertrading. Doch die Platt­form ist unseriös.

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Online-Broker - Anzeige gegen NXS Fund

Online-Trading. Sehr viele Platt­formen, die online den Handel mit Währungen, Aktien oder Rohstoffen anbieten, sind Abzo­cker. © Getty Images / Roman Bodnarchuk

Die Seite nxsfund.com verspricht hohe Renditen beim Cybertrading. Doch die Platt­form ist unseriös.

Dubioses Anlage­system

Es fing mit einer Werbeanzeige im Internet an. Dort wurde auf ein Medium verwiesen, in dem ein „Reporter“ das Anlage­system des vermeintlichen Online-Borkers nxsfund.com „für sehr gut und sicher einge­stuft hatte“, wie uns unser Leser mitteilt. Die Seite wirbt unter anderem mit dem Handel von Devisen und Kryptowährungen.

Probleme bei der Auszahlung

Die Abzo­cker gaben vor, im Namen von Nxs Fund und Block­chain tätig zu sein. Es hapert aber schließ­lich, als sich unser Leser Geld auszahlen lassen wollte. Mitt­lerweile erstattete er auch eine Straf­anzeige.

Ohne Bafin-Zulassung

Darüber hinaus fehlt eine Zulassung der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) sowie ein ordnungs­gemäßes Impressum mit Firmierung und Rechts­form. Anfragen von Finanztest blieben unbe­antwortet.

Warn­liste Stiftung Warentest

Haben Sie auch Erfahrungen mit dubiosen Anbietern gemacht? Dann senden Sie uns bitte Ihre Hinweise an: warn­liste@stiftung-warentest.de.

Fall für Warn­liste

Wegen fehlender Zulassung, eines nicht vorhandenen Impressums und falscher Angaben setzen wir die Seite nxsfund.com auf die Warn­liste Geld­anlage.

Hinweis zur Warn­liste Geld­anlage der Stiftung Warentest

Die Warn­liste Geld­anlage listet alle Unternehmen, Geld­anlage­angebote und Dienst­leistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischen­zeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgebe­richt­erstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warn­liste zu finden.

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