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Warnlisteneintrag für ProFinch und HelloSeller VG Hummel: Cold Calls und ein unseriöser Vergleich

Дата публикации: 16-06-2026 23:00:13

Mitarbeiter von ProFinch empfahlen Aktien der Schweizer Semis AG mit Werbeanrufen. Deren Part­nerfirma vergleicht den Zins für ihr Hoch­risko-Angebot mit Spar­anlagen.

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Mitarbeiter von ProFinch empfahlen Aktien der Schweizer Semis AG mit Werbeanrufen. Deren Part­nerfirma vergleicht den Zins für ihr Hoch­risko-Angebot mit Spar­anlagen.

In verbotenen Werbeanrufen empfahlen Mitarbeiter von ProFinch Aktien der Semis AG aus Zug in der Schweiz. Die Angerufenen hatten zuvor nicht einge­willigt. Sie sollten die Semis-Aktien von der Finaux Ltd. aus London kaufen. Hinter der Marke ProFinch steht die NWOG Ltd. mit Sitz in Birmingham. Die Finaux Ltd. tritt als Unter­nehmens­beratung auf, laut Handels­register sind jedoch Hausmeister- und Gebäude­dienst­leistungen ihr Geschäfts­zweck. Der Aktien-Kauf­vertrag sieht Geheimhaltung und Halte­frist von 60 Tagen vor. Das erhöht das Risiko für Käufer. Wir setzen ProFinch/NWOG und Finaux auf unsere Warn­liste.

Unseriöser Zins­vergleich mit Spar­anlagen

Semis wiederum wirbt selbst für eine „Small Capital Beteiligung“ der HelloSeller VG Hummel GmbH aus Reichenow-Möglin mit bis zu 8,75 Prozent Zinsen im Jahr. Auf ihrer Webseite vergleicht diese GmbH den Zins ihrer hoch­riskanten nach­rangigen Schuld­verschreibung mit dem für sichere Spar­einlagen – ein weiterer Fall für die Warn­liste. HelloSeller kündigte uns an, die Darstellung zu prüfen. Zahlen zur eigenen Lage legte sie nicht vor. Semis stellte klar, ProFinch nicht beauftragt zu haben. ProFinch behauptete, keine Anlagen zu empfehlen. Finaux antwortete nicht auf Nach­fragen.

Hinweis zur Warn­liste Geld­anlage der Stiftung Warentest

Die Warn­liste Geld­anlage listet alle Unternehmen, Geld­anlage­angebote und Dienst­leistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos durchsuchen. Sie umfasst mehrere Rubriken und wird in der Regel mindestens einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischen­zeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgebe­richt­erstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warn­liste zu finden.

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