Die 123 Invest Gruppe steht seit 2025 auf unserer Warnliste. Nun bedient sie einen Teil ihrer Gläubiger, unter ihnen zahlreiche Privatanleger, nicht mehr.
Zahlungsausfall bei 123 Invest Unternehmensgruppe droht Insolvenzverfahren
Stein um Stein. Bei der 123 Invest gibt es Probleme, ein Teil der Gläubiger erhält derzeit kein Geld. © Getty Images / Dreava Bogdan
Die 123 Invest Gruppe steht seit 2025 auf unserer Warnliste. Nun bedient sie einen Teil ihrer Gläubiger, unter ihnen zahlreiche Privatanleger, nicht mehr.
Die in Düsseldorf ansässige 123 Invest Gruppe hat gravierende Probleme. In einem Schreiben an eine Anlegerin vom 3. Juli 2026, das der Stiftung Warentest vorliegt, teilt die Emittentin 123 Invest Finanzgesellschaft III mbH mit, dass die zum 30. Juni 2026 fällige Zinszahlung „derzeit nicht wie vorgesehen erfolgen“ könne. Als Hintergrund nennt sie eine „notwendige Restrukturierung der Emittentin“.
Vorbereitet werde eine Restrukturierung der 123 Invest Finanzierungsgesellschaften, die „voraussichtlich im Rahmen eines Insolvenzverfahrens“ umgesetzt werden solle. Einen Restrukturierungsplan kündigt sie an. Ziel sei es, die Ansprüche der Anleger vollständig zu bedienen; die Rückführung werde sich aber voraussichtlich über Jahre strecken. Individuelle Zahlungen an einzelne Anleger dürfe sie derzeit nicht leisten; dies diene der Gleichbehandlung aller Gläubiger.
Anfrage nicht beantwortetWir haben Geschäftsführer Jan-Patrick Krüger dazu befragt:
Bis zum Redaktionsschluss blieben unsere Fragen unbeantwortet.
Vorsicht bei UmtauschangebotenNach Angaben einer Anlegerkanzlei blieb zudem die zum 30. Juni 2026 fällige Rückzahlung der Anleihe 123 Invest Performance IV aus; auch dazu äußerte sich Krüger nicht. Anleger sollten etwaige Umtauschangebote kritisch sehen: Die Gruppe hatte Anlegern in der Vergangenheit wiederholt angeboten, fällige Forderungen in neue Anleihen einzubringen.
Wir warnen seit 2025Die 123-Gruppe warb Anlegergeld für eine algorithmische Handelssoftware ein. Seit 2025 steht die Gruppe auf unserer Warnliste Geldanlage. Anträge auf einstweilige Verfügung gegen unsere Berichterstattung wiesen Land- und Oberlandesgericht Hamburg 2025 zurück.
Hinweis zur Warnliste Geldanlage der Stiftung Warentest
Die Warnliste Geldanlage listet alle Unternehmen, Geldanlageangebote und Dienstleistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos durchsuchen. Die Warnliste umfasst mehrere Rubriken und wird in der Regel mindestens einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischenzeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgeberichterstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warnliste zu finden.
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