Papierrezepte sind weitgehend Geschichte, elektronische Verordnungen lassen sich auf mehreren Wegen einlösen. Wir sagen, wie das E-Rezept funktioniert.
Zum Jahresbeginn 2024 startete das elektronische Rezept flächendeckend in Deutschland. Laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sind alle Vor-Ort-Apotheken an das E-Rezept angebunden. Einlösen lässt es sich mittels App, Kartenlesegerät oder ausgedrucktem Code. Auch bei Versandapotheken ist das Einreichen von E-Rezepten oft möglich.
Privatversicherer entscheiden selbstZunächst konnten nur gesetzlich Krankenversicherte das E-Rezept in Apotheken einlösen. Seit Sommer 2024 ist das auch für Privatversicherte möglich. Das teilten der Deutsche Apothekerverband und der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser gemeinsam mit. Allerdings können die jeweiligen privaten Versicherer selbst entscheiden, ob sie das E-Rezept einführen, und informieren ihre Versicherten dann gegebenenfalls über das Angebot und was zu tun ist, um es zu nutzen.
Tipp: Die Stiftung Warentest informiert auch zur elektronischen Patientenakte und anderen E-Health-Themen.
Gesetzlich Krankenversicherte können ihre E-Rezepte auf verschiedenen Wegen in Apotheken einlösen.
E-Rezept mit der Karte einlösenDieses Verfahren ist für Nutzende unkompliziert: Sie gehen einfach mit ihrer Krankenkassenkarte in die Apotheke. Dort gibt es spezielle Kartenlesegeräte, in die Versicherte – ähnlich wie beim Arzt – nur ihre Gesundheitskarte stecken müssen. Auf diese Weise kann das Fachpersonal die verordneten Medikamente aufrufen und aushändigen.
Ausdruck scannen lassenEinen Papierausdruck erhalten Versicherte nur noch in Ausnahmefällen, etwa auf ausdrücklichen Wunsch. Der Ausdruck enthält einen Rezeptcode. Durch Scannen dieses Codes in der Apotheke kann das Medikament ausgegeben werden.
E-Rezept-App nutzenEin weiterer Weg, um E-Rezepte zu empfangen und zu übermitteln, ist die offiziell zugelassene App namens „E-Rezept“. Sie ist kostenlos in den App-Stores von Google, Apple und Huawei verfügbar. Entwickelt hat sie die Gematik, die den Aufbau eines sicheren Datennetzes für das deutsche Gesundheitswesen verantwortet.
Nach dem Herunterladen der App sind mehrere Schritte nötig – darunter die Eingabe einer sechsstelligen Nummer von der Gesundheitskarte sowie einer zugehörigen Pin, die zunächst bei der Krankenkasse zu beantragen ist. Smartphone und Karte müssen „Near Field Communication“ (NFC) ermöglichen – was inzwischen Standard ist.
Ist alles eingerichtet, eröffnet die App zwei Wege zum Einlösen von E-Rezepten: Versicherte können den Rezeptcode auf dem Handybildschirm in der Apotheke vorzeigen und einscannen lassen. Oder sie leiten ihn an eine Apotheke ihrer Wahl weiter. Diese legt auf diese Weise bestellte Medikamente zum Abholen bereit oder liefert sie nach Hause.
Apotheken-Apps verwendenAuch verschiedene Vor-Ort- und Versandapotheken bieten Apps zum Einlösen von E-Rezepten. Dazu müssen Nutzende die jeweilige App herunterladen und die dortigen Anweisungen befolgen, etwa die Handynummer eingeben und über einen zugesandten SMS-Code verifizieren. Dann reicht es in der Regel, die Gesundheitskarte gemäß App-Anleitung ans Handy zu halten – und die Übertragung des E-Rezepts startet. Auf diese Weise können die beauftragten Apotheken die Medikamente bereitlegen oder nach Hause liefern.
Das E-Rezept gilt als wichtiger Baustein der Digitalisierung im Gesundheitswesen: Idealerweise spart es Zeit und Wege.
Die E-Rezept-Daten werden verschlüsselt auf Servern der Telematikinfrastruktur gespeichert. Das ist das geschützte Netzwerk, über das Praxen, Apotheken und andere Beteiligte im deutschen Gesundheitssystem sicher kommunizieren können. Nur berechtigte Personen, die im Besitz des entsprechenden Codes sind, können ein E-Rezept abrufen – also beispielsweise die Versicherten selbst, die verordnende Ärztin und die mit der Einlösung beauftragte Apotheke. Die generelle Sicherheit des E-Rezepts hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Mitte 2021 anhand von Gutachten zu Datenschutz und weiteren Aspekten bestätigt.
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