Die Bundesregierung hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Die wichtigste Neuerung: Öl- und Gasheizungen dürfen wieder eingebaut werden.
Gebäudemodernisierungsgesetz Was jetzt für neue Heizungen gilt
Heizungsanlage. Die 65-Prozent-Regel der Ampelregierung wurde abgeschafft. © Getty Images / Stefan Gruber
Die Bundesregierung hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Die wichtigste Neuerung: Öl- und Gasheizungen dürfen wieder eingebaut werden.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG 2026) ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024), oft auch Heizungsgesetz genannt. Die für Hauseigentümer wesentliche Änderung: Die Vorschrift, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt. Damit ist der Einbau von Öl- und Gasheizungen wieder erlaubt. Auch das Betriebsverbot für ältere Heizkessel wurde gestrichen.
Neue Öl- oder Gasheizungen müssen aber ab 2029 einen zunehmenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen, zum Beispiel Biomethan oder Bioöl. Ab 2045 müssen Brennstoffe für Heizungen komplett klimaneutral sein.
Wenn Vermieter eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen, sollen Mieter vor zu hohen Kosten geschützt werden. Mieter und Vermieter sollen sich deshalb die Betriebskosten teilen. Damit diese Regelung in Kraft treten kann, wird das Kohlendioxid-Kostenaufteilungsgesetz geändert.
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