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Feueralarm in europäischen Urlaubsländern - Kann ich meinen Urlaub stornieren?

Дата публикации: 25-07-2026 07:16:00

Feueralarm in den Urlaubsgebieten. In vielen südeuropäischen Ländern gibt es zahlreiche...

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Feueralarm in europäischen Urlaubsländern: Kann ich jetzt meinen Urlaub stornieren?

Die Brände sind wie hier in Andernos-Les-Bains (Frankreich) auch vom Strand aus zu sehen

25.07.2026 - 09:16 Uhr

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Feueralarm in den Urlaubsgebieten. In vielen südeuropäischen Ländern gibt es zahlreiche Waldbrände, die Lage wird immer dramatischer. Bereits Hunderttausende Menschen mussten allein in Frankreich fliehen. Dort, wo es noch nicht brennt, ist in Spanien, Portugal, Italien, Kroatien, Griechenland und der Türkei die Brandgefahr extrem hoch. Doch was bedeutet das jetzt für Touristen?

Welche Urlaubsregionen sind betroffen?

Spanien: Vor allem rund um die Hauptstadt Madrid und Barcelona gibt es mehrere große Feuer. Aber auch in vielen anderen Regionen gibt es teils erhebliche Waldbrände. Eine aktuelle Übersicht finden Sie hier. In den Regionen Andalusien, Katalonien und Valencia ist die Waldbrandgefahr extrem hoch.

Portugal: Hier ist die Lage noch etwas ruhiger. Doch es gibt auch hier schon einige Feuer und eine hohe Waldbrandgefahr!

Italien: Auf Sizilien, in der Umgebung von Brindisi, Foggia und Neapel lodern große Feuer. Im Piemont vernichteten die Flammen bereits 600 Hektar Wald. Die Situation ist sehr angespannt.

Kroatien: In Kroatien hat sich die Situation wieder etwas entspannt, mehrere große Feuer wurden gelöscht. Doch die Lage bleibt brenzlig.

Griechenland: Das beliebte Urlaubsland hat nahezu jedes Jahr mit schweren Waldbränden zu kämpfen. Auch in diesem Jahr gibt es viele Feuer. Doch im Vergleich zu Frankreich, Spanien und Italien ist die Situation in Griechenland bisher weitestgehend unter Kontrolle. Die Brandgefahr bleibt aber sehr hoch.

Türkei: Die Brände um Antalya, Izmir, Derince sind inzwischen unter Kontrolle. Doch auch hier ist die Gefahr weiterer Waldbrände extrem hoch.

Frankreich: Riesige Waldbrände in Südfrankreich. Selbst an der Küstenregion ist die Waldbrandgefahr inzwischen fast überall extrem hoch!

Wie erfahre ich, wie sich die Lage in meinem Urlaubsland entwickelt?

Das Auswärtige Amt bietet Reisenden mit den Reise- und Sicherheitshinweisen eine Übersicht zur aktuellen Lage und den derzeitigen Einreisebestimmungen in Reiseländern. Diese werden fortlaufend aktualisiert. Die Reise- und Sicherheitshinweise zu Spanien wurden gerade aktualisiert. Reisende sollten sich über Medien, Hotel oder Reiseleitung informieren, wie sich die Brände auf ihren Aufenthalt auswirken.

Kann ich den Urlaub wegen Bränden stornieren?

„Eine kostenlose Stornierung sieht das Gesetz nur bei Pauschalreisen vor. Pauschalreise bedeutet, dass man mindestens zwei Reiseleistungen, z. B. Hotel und Flug, gebucht hat. Liegen bei einer Pauschalreise sogenannte außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vor, die die Reise erheblich beeinträchtigen, dann ist eine kostenlose Stornierung möglich“, erklärt BILD-Anwältin Nicole Mutschke.

Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt als gewichtiges Indiz dafür, dass solche Umstände gegeben sind. Auch ohne Reisewarnung kann es aber möglich sein, die Reise kostenlos zu stornieren. Dann kommt es aber auf den Einzelfall an. Für Individualreisende gibt es nur eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit, wenn das im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. „Ansonsten wird man auf Stornokosten sitzen bleiben, im schlimmsten Fall sogar den vollen Preis zahlen müssen“, so die Expertin.

Kann ich vorzeitig abreisen?

„Natürlich kann sich aufgrund der Ausbreitung der Feuer für Urlauber einiges ändern, und es kann dadurch zu Reisemängeln kommen. Reisemängel liegen etwa bei Ausfall von Reiseleistungen vor, bloße Unannehmlichkeiten reichen nicht“, so Nicole Mutschke. „Wenn der Reiseveranstalter den Mangel nach Verstreichen einer angemessenen Abhilfefrist nicht abstellt oder abstellen kann, ist der Reisende berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Dann ist der Reiseveranstalter auch verpflichtet, unverzüglich für die Rückbeförderung des Reisenden mit einem gleichwertigen Beförderungsmittel zu sorgen. Mehrkosten trägt der Reiseveranstalter.“

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