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Die Lausitzer Slawen, Teil 8: Von einer fatalen Lücke im „Einigungsvertrag“

Дата публикации: 15-08-2026 11:09:35

Wie die Minderheit im Prozess der Wiedervereinigung behandelt wurde und welche Folgen dies bis heute für ihre Sprache, Kultur und politische Mitbestimmung hat.

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Dies ist ein Open-Source-Beitrag. Die Ostdeutsche Allgemeine gibt allen Interessierten die Möglichkeit, Texte mit inhaltlicher Relevanz und professionellen Qualitätsstandards anzubieten.


Vorwort

Seit Jahrhunderten lebt ein kleines slawisches Volk unter, neben und mit den Deutschen. Es unterscheidet sich bis heute von den Deutschen durch eine eigene Sprache, eigene Sitten, Bräuche und Traditionen sowie eine eigene Hymne und Fahne.

Vor allem die Industrialisierung sowie juristische und politische Restriktionen bewirkten, dass die slawische Mehrheitsbevölkerung in ihrem Siedlungsgebiet im Verlaufe der Zeiten zu einer ethnischen Minderheit wurde.

Mit allen deutschen „Obrigkeiten“ gab es mal mehr, mal weniger heftige Differenzen. Dabei passte sich das Verhalten vieler Lausitzer Slawen an die Verhältnisse an, ohne dass sie ihre slawische Identität vollständig aufgaben. Andererseits gab es stets Gruppen und Persönlichkeiten, die sich dafür engagierten, über die eigenen Angelegenheiten, Rechte und Interessen selbst bestimmen zu können.

Wesentliche Momente dieses Ringens aus den letzten knapp 200 Jahren sollen hier nachgezeichnet werden.

***

Mit dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes „erbte“ die Bundesrepublik die ihr bis dahin unbekannte sorbische nationale Minderheit. Um den bundesdeutschen Umgang mit diesem Teil vom „Erbe“ zu verstehen, muss zunächst das Ganze in den Blick genommen werden.

Der „Einigungsvertrag“ regelt auf mehr als 1000 klein gedruckten Seiten, unter welchen Bedingungen sich der „Beitritt der DDR“ (Art. 1 des Vertrages) zum „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ – so der exakte Titel der Verfassung – zu vollziehen hat. Eine andere Variante zur Herstellung eines gemeinsamen Staates, nämlich eine neue Verfassung für Gesamtdeutschland zu erarbeiten, war damit ausgeschlossen. Die vorhersehbare Folge: Ein gleichberechtigter Neubeginn für die (ehemaligen) Bürger zweier deutscher Staaten war nicht möglich. In das Vertragswerk war die bis heute anhaltende Schieflage zwischen West und Ost fest zementiert.

„Westdeutsche sehen keinen dringenden Anlass, sich mit der Geschichte der Ostdeutschen auseinanderzusetzen und somit einen mühsamen Prozess der historischen Neubestimmung der eigenen Identität zu beschreiten. Die Geschichte der DDR gilt vielen ehemaligen Bundesbürgern als Geschichte eines anderen, fremden Staates, dem nun im vereinten Deutschland nur noch regionales, aber nicht nationales Interesse zukommt. In ihrem Bewusstsein hat sich die alte Bundesrepublik mit der Wiedervereinigung lediglich erweitert, es entstand nicht etwas gemeinsames Neues“, so der westdeutsche Politikwissenschaftler Werner Weidenfeld im Jahr 2001 über die typische Grundhaltung in der alten BRD bezüglich der Strukturen in der DDR und deren Wirkungen auf den Alltag der Menschen.

19. Oktober 1991: Stiftungsgründung in Lohsa mit Erich Iltgen, Angela Merkel, Manfred Stolpe, Kurt Biedenkopf, Jan Pawoł Nagel (v.l.)

19. Oktober 1991: Stiftungsgründung in Lohsa mit Erich Iltgen, Angela Merkel, Manfred Stolpe, Kurt Biedenkopf, Jan Pawoł Nagel (v.l.)

© Jürgen Matschie, Stiftung für das sorbische Volk

Festlegungen zum Nachteil der DDR-Bürger

Es wurde nicht nur nicht geprüft, ob in den Vertrag eventuell einige rechtliche Bestimmungen der DDR beispielsweise aus dem Arbeits- und Mietrecht oder den Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch hätten übernommen werden können. Es wurden vielmehr Festlegungen zum eindeutigen Nachteil der ehemaligen DDR-Bürger in den Vertrag aufgenommen, z. B. das Prinzip „Rückgabe vor Entschädigung“ oder die bis heute umstrittenen gesetzlichen Fixierungen für den Umgang der Treuhand mit dem DDR-Vermögen.

Aufseiten der Bundesrepublik verhandelte Wolfgang Schäuble. Er ließ schon 1991 im Brustton der Überzeugung von der Richtigkeit und Wichtigkeit seiner Haltung die Öffentlichkeit wissen, wie er seinem Verhandlungspartner gegenübertrat: „Hier findet nicht die Vereinigung zweier gleicher Staaten statt. Wir fangen nicht ganz von vorn bei gleichberechtigten Ausgangspositionen an. Es gibt das Grundgesetz, und es gibt die Bundesrepublik Deutschland.„Lasst uns von der Voraussetzung ausgehen, dass ihr vierzig Jahre lang von beiden ausgeschlossen wart.“ (Wolfgang Schäuble: „Der Vertrag: Wie ich über die deutsche Einheit verhandelte“, Stuttgart 1991, S. 131.)

Sein Partner auf der anderen Seite, DDR-Staatssekretär Günther Krause, war kein entschiedener Gegenspieler zur Wahrung der Interessen der DDR-Bürger, sondern eher zur raschen Übergabe des sich auflösenden Staates bereit. Sein Motto lautete: „Deutsche Einheit! Lieber heute als morgen.“ Schäuble und Krause sahen wohl schon damals die DDR als Fußnote der deutschen Geschichte.

Der Anspruch der Sorben verpufft wirkungslos

Während des rund achtwöchigen Verhandlungsprozesses entdeckten aufmerksame Beobachter aus den Reihen der im Herbst 1989 gegründeten Sorbischen Volksversammlung, vom Sorbischen Runden Tisch und anderen basisdemokratischen Gruppen in der Lausitz, dass es keine Bestimmung über den Umgang mit den Sorben gab. Die westdeutschen Verhandler kannten sie nicht und den ostdeutschen waren sie nicht wichtig genug, um die besonderen Rechte dieses Teils der DDR-Bevölkerung zu sichern.

Auf einem außerordentlichen Bundeskongress am 17. März 1990 beschloss die Domowina eine neue Satzung und definierte sich als unabhängige und selbstständige Vertretung der Sorben. Sorbische und deutsche Demokraten, vor allem aus der Lausitz, forderten, die Rechte der Lausitzer Slawen bei der Vereinigung der beiden deutschen Staaten zu beachten. Sie waren Teil des Aufbegehrens großer Teile der DDR-Bevölkerung gegen die politbürokratische Erstarrung ihres Landes. Der „Zentrale Runde Tisch“ konstituierte sich am 7. Dezember 1989.

Einigkeit unter den Vertretern der alten Macht und der neuen politischen Kräfte bestand u. a. darin, eine neue Verfassung auszuarbeiten. Es wurde eine Arbeitsgruppe „Neue Verfassung“ gebildet, in der alle Gruppierungen des Runden Tisches vertreten waren und von 20 Experten aus der BRD und der DDR beraten wurde.

Die AG „Neue Verfassung“ sprach sich gegen einen Beitritt der DDR nach Artikel 23 des Grundgesetzes aus. Grundlage sollte stattdessen Artikel 146 sein, der besagt, dass das Grundgesetz an dem Tag seine Gültigkeit verliert, an dem eine neue Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde. Auf diese Weise wäre die Basis geschaffen worden, um die Vereinigung beider deutscher Staaten seriös in Angriff zu nehmen.

In dem Verfassungsentwurf heißt es in Artikel 34 unmissverständlich: „Der Staat achtet und fördert die Interessen der Sorben. Er gewährleistet und schützt ihr Recht auf den Gebrauch und die Pflege ihrer Sprache, Kultur und Traditionen. Er unterhält oder unterstützt die dazu erforderlichen Einrichtungen, insbesondere im Sozial- und Bildungswesen. Die Sorben haben das Recht, ihre Muttersprache vor den Verwaltungsbehörden und den Gerichten zu gebrauchen. In der Landes- und Regionalplanung sind die Lebensbedürfnisse der Sorben besonders zu berücksichtigen.“ Dieser Anspruch verpuffte wie viele andere Impulse aus diesen Zeiten wirkungslos.

Die Geschichte der DDR als Kriminalfall dargestellt

In der Folgezeit wurde die Geschichte der DDR eher wie ein Kriminalfall, wie eine Kette aus Verbrechen durch Stasi, Mauer und Doping dargestellt. Andere Merkmale und Erfahrungen wurden politisch und ideologisch kontaminiert und vermüllt. Die am 22. Juli 1990 gebildeten neuen Bundesländer Sachsen und Brandenburg nahmen in ihre Verfassungen allgemeine Artikel auf, die für die Sorben galten. Am 31. August 1990 trat der Einigungsvertrag in Kraft und besiegelte die Gültigkeit des Grundgesetzes für die Bundesrepublik im Gebiet der früheren DDR zum 3. Oktober 1990.

Die Sorben fanden darin keine Erwähnung. Aber die DDR war ja am Tag der Unterschrift von Krause und Schäuble nicht einfach weg. Es begann vielmehr ein langer Prozess des Abschieds, der auch Momente des Innehaltens und Nachdenkens einschloss. Kurz vor Ultimo wurden unter dem öffentlichen Druck noch einige Protokollnotizen zu einzelnen Artikeln des Vertrages aufgenommen, mit denen „Klarstellungen“ getroffen werden sollten.

Die Wahrung der Rechte des sorbischen Bevölkerungsteils der BRD sollte mit der Protokollnotiz Nr. 14 zu Artikel 35 des Vertrages gewährleistet werden. Sie lautet:

„1. Das Bekenntnis zum sorbischen Volkstum und zur sorbischen Kultur ist frei.

2. Die Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen Kultur und der sorbischen Traditionen werden gewährleistet.

3. Angehörige des sorbischen Volkes und ihre Organisationen haben die Freiheit zur Pflege und zur Bewahrung der sorbischen Sprache im öffentlichen Leben.

4. Die grundgesetzliche Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern bleibt unberührt.“

Wiederholte Verstöße gegen die Vertragsbestimmungen

Die Protokollnotiz erfasst jedoch zum einen nicht vollständig das von der Bundesrepublik 1997 ratifizierte „Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten“. Dazu zählen in der Bundesrepublik bekanntlich derzeit Dänen, Sorben, Friesen sowie Sinti und Roma. Alle Unterzeichnerstaaten haben demzufolge die besonderen Bedingungen der Angehörigen nationaler Minderheiten zu berücksichtigen (Art. 4), sie vor Assimilierung zu schützen (Art. 5), ihnen das Recht zu gewähren, in der Öffentlichkeit ihre Muttersprache mündlich und schriftlich ungehindert zu gebrauchen (Art. 10), ihren Familiennamen und Vornamen in der Minderheitensprache zu führen und das Recht auf amtliche Anerkennung dieser Namen (Art. 11) zu gewährleisten. Es ist von Maßnahmen abzusehen, die das Bevölkerungsverhältnis in von Angehörigen nationaler Minderheiten bewohnten Gebieten verändern. (Art. 16)

Gegen all diese Vertragsbestimmungen wird in der Bundesrepublik Deutschland – hier mehr, da weniger – verstoßen. Es gibt Assimilierung. Das Lehren der sorbischen Muttersprache bleibt schwierig. Es finden Maßnahmen statt, die das Bevölkerungsverhältnis zuungunsten der Sorben verändern. Zum anderen sind die Formulierungen der Protokollnotiz frei von verbindlichen staatlichen Pflichten.

Das ermutigte offensichtlich vor wenigen Jahren Mitarbeiter des Bundesrechnungshofs und des Bundesverwaltungsamts zu dem Vorschlag, Fördermittel für die Sorben könnten (oder sollten) gekürzt werden. Begründet wurde das mit der Meinung, der Einigungsvertrag und also die Protokollnotiz seien zeitlich begrenzt. Dieser Vorstoß deutscher Beamter zur Verletzung der Rechte der Lausitzer Slawen geschah vermutlich nicht zufällig. Denn der Einigungsvertrag hat kein Verfallsdatum. Artikel 45 (2) besagt: „Der Vertrag bleibt nach Wirksamwerden des Beitritts als Bundesrecht geltendes Recht.“

Das ist auch noch in anderer Hinsicht sehr wichtig. In den Verfassungen der Länder Sachsen und Brandenburg, also da, wo die Lausitzer Slawen zu Hause sind, existieren Gesetze, die die Rechte der Sorben definieren. Das ist jedoch nicht ausreichend, um das o. a. „Rahmenübereinkommen“ korrekt zu erfüllen. Die Verfassungsbestimmungen der Länder sind weder finanzpolitisch exakt in den Länderhaushalten untersetzt noch von ernsthaften Sanktionsmechanismen bei eventuellen Verstößen gestützt.

Schon vor knapp 100 Jahren wurde von sorbischer Seite grundsätzlich und allgemein richtig festgestellt: „Die Bildung des Minderheitenrechts im Deutschen Reich“ ist nur „schwer durchführbar“, solange dafür „nicht die reichsgesetzliche, sondern die ländergesetzliche Basis Geltung hat“. (zitiert in: Kulturwehr 4/1929, S. 144)

Dietmar Woidke (damals Ministerpräsident von Brandenburg), Dawid Statnik (Vorsitzender der Domowina) und Michael Kretschmer (Ministerpräsident von Sachsen, v.l.) nach der Unterzeichnung einer Vertrages zur Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk im Juni 2025

Dietmar Woidke (damals Ministerpräsident von Brandenburg), Dawid Statnik (Vorsitzender der Domowina) und Michael Kretschmer (Ministerpräsident von Sachsen, v.l.) nach der Unterzeichnung einer Vertrages zur Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk im Juni 2025

© Bernd Elmenthaler/Imago

Weiterhin nur Objekt von Entscheidungen

Ein „Ausweg“ wurde gefunden. Der Bund und die Länder Brandenburg und Sachsen gründeten am 19. Oktober 1991 eine „Stiftung für das sorbische Volk“ (sorbisch: Załožba za serbski lud) zur Bewahrung und Entwicklung, Förderung und Verbreitung der sorbischen Sprache, Kultur und Traditionen als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes. Die Stiftung ist die finanzielle Basis sorbischer Institutionen in beiden Lausitzen. Das letztlich bestimmende Gremium ist der Stiftungsrat. Er besteht aus 15 Mitgliedern, davon sechs sorbische Vertretern

Schon in dieser quantitativen Zusammensetzung spiegeln sich der Name und das Wesen dieser Stiftung. Es ist eben eine für das sorbische Volk und keine Stiftung des sorbischen Volkes. Die Lausitzer Slawen bleiben Objekt von Entscheidungen, die mehrheitlich von Deutschen gefällt werden. Die Sorben im Stiftungsrat haben zudem kein Vetorecht. So werden auf spezifische, sozusagen „moderne“ Weise „Mechanismen“ tradiert, die sich im Umgang mit den Lausitzer Slawen aus der Sicht deutscher Obrigkeiten bewährt haben.

Die Lausitzer Slawen, Teil 5: Professoren, Propaganda und Rassenwahn

Zu dieser, eher von außen und „von oben“ durch eine traditionelle, obrigkeitsstaatlich geprägte Überschätzung der politischen Präpotenz verursachten Ungleichheit kommt ein eklatanter „innerer“ Widerspruch hinzu. Die Stiftung darf laut Satzung keine politische Arbeit fördern. Sie fördert aber die Domowina, die in ihrem Programm wiederum eine „politische Partizipation“ fixiert und feststellt: „Wir garantieren die politische Artikulierung der Sorben.“

Auch wenn über die Fördermodalitäten noch gestritten wird, will ich festhalten: Dem über Generationen lebendigen Streben der Sorben nach Selbstbestimmung ist weder mit der Protokollnotiz im Einheitsvertrag noch mit der Stiftung für das sorbische Volk Genüge getan. Im neuen Deutschland stehen zukunftsbewusste Sorben vor der Herausforderung, nach wirksameren demokratischen Formen zu suchen, die den Willen der Lausitzer Slawen zum Ausdruck bringen, über ihre Sprache, Kultur und Heimat selbst entscheiden zu können.

Peter Kroh, 1944 in Namslau (Schlesien) geboren, Enkel und Biograf des sorbischen Poeten, Journalisten und Minderheitenpolitikers Jan Skala, veröffentlichte 2014 das Buch „Minderheitenrecht ist Menschenrecht. Sorbische Denkanstöße zur politischen Kultur in Deutschland und Europa“.

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