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Polizeifunktionär Hüber warnt vor „innerem Notstand” wegen AfD: Historiker wittert DDR-Denke

Дата публикации: 14-08-2026 05:20:00

Einst diente Sven Hüber als Politoffizier in der DDR, heute ist er Polizeigewerkschafter. Sein Aufruf gegen die AfD erinnert an alte kommunistische Logik, schreibt Historiker Hubertus Knabe in einem Gastbeitrag.

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Einst diente Sven Hüber als Politoffizier in der DDR, heute ist er Polizeigewerkschafter. Sein Aufruf gegen die AfD erinnert an alte kommunistische Logik, schreibt Historiker Hubertus Knabe in einem Gastbeitrag.

Wohl noch nie hat die Internetseite der Gewerkschaft der Polizei (GdP) so viele Zugriffe gehabt wie in diesen Tagen. Grund dafür ist die dort eingestellte Erklärung ihres Vize-Chefs, der Polizeibeamte für eine mögliche AfD-Landesregierung in Sachsen-Anhalt wappnen will. Autor ist der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Sven Hüber, der auch Vorsitzender des Hauptpersonalrates der Bundespolizei ist.

Hüber knüpft an seine eigene DDR-Vergangenheit an

Hüber gibt den Beamten nicht nur Tipps, wie sie sich möglichen verfassungsfeindlichen Anweisungen eines AfD-Innenministers widersetzen sollten. Er entwirft auch ein Szenario, bei dem die Bundesregierung in einem AfD-regierten Bundesland Polizisten eingreifen lässt, wenn dieses sich nicht mehr ans Recht hält: „Die Bereitschaftspolizeien müssen so stark und so vorbereitet sein, um auf die Weisung des Bundesinnenministers auch in einem anderen Bundesland, gemeinsam mit der Bundespolizei, mit polizeilichen Mitteln die verfassungsmäßige Ordnung wiederherstellen zu können“, schreibt Hüber wörtlich.

Mit seinem Vorstoß knüpft der Polizeigewerkschafter, der über Stellenbesetzungen bei der Bundespolizei mitentscheidet, unbewusst an seine eigene Vergangenheit an. Zu DDR-Zeiten schrieb er nämlich seine Diplomarbeit über den Bundesgrenzschutz „als Instrument imperialistischer Macht- und Herrschaftssicherung“. Wenn es nach Hüber geht, soll die Bundespolizei, wie der Bundesgrenzschutz seit 2005 heißt, im Notfall bei einer AfD-Regierung eingreifen, wenn diese sich nicht an das Recht hält.

Über den Autor

Hubertus Knabe ist einer der bekanntesten Historiker in Deutschland. Er war 18 Jahre wissenschaftlicher Direktor der Gedenkstätte im ehemaligen Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen. Seit 2020 arbeitet er am Lehrstuhl für Neueste Geschichte der Universität Würzburg. Zuletzt erschientvon ihm im Langen Müller Verlag das Buch „Die Täter sind unter uns. Über das Schönreden der SED-Diktatur“.

Nicht Recht und Gesetz zählen, sondern politische Gesinnung

Hübers Ausführungen erinnern auch sonst an den alten Sound der DDR. Nicht Recht und Gesetz zählen für ihn, sondern politische Gesinnung: „Verfassungsfeinde, egal welcher politischen oder religiösen Schlagrichtung, können von Polizistinnen und Polizisten niemals toleriert werden, weil das dem geleisteten Eid widerspricht.“ Und wer Verfassungsfeind ist, darüber entscheidet der Staat. „Unsere GdP-Mitglieder in den Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes haben akribisch lange Beweisketten für die verfassungsfeindlichen Bestrebungen dieser Partei gesammelt“, sagt er über die AfD.

Auch in der DDR war Hüber damit befasst, Feinde der bestehenden Ordnung dingfest zu machen. 1982 hatte er sich freiwillig zum Offiziersdienst bei den DDR-Grenztruppen verpflichtet. Seine Ausbildung erhielt er an der Offiziershochschule „Rosa Luxemburg“, einer wichtigen Kaderschmiede der SED.

Hüber war Politoffizier und Jugendinstrukteur

Nach Abschluss seiner Offiziersausbildung wurde Hüber Stellvertretender Kompaniechef im Grenzregiment 33. Im Range eines Oberleutnants war er dort Politoffizier und Jugendinstrukteur. Aufgabe war es, die jungen Wehrpflichtigen „zum tiefen Klassenhass gegen die Feinde des Sozialismus“ zu erziehen. Gleichzeitig ging es um „die Ausprägung der Bereitschaft, jeden Befehl widerspruchslos zu erfüllen“.

An der innerdeutschen Grenze forderte der SED-Staat nicht nur Gehorsam und ideologische Loyalität. Die jungen Soldaten sollten auch bereit sein, auf unbewaffnete Flüchtlinge zu schießen und sie notfalls zu töten. Täglich wurde ihnen eingeschärft, „Grenzverletzer sind festzunehmen oder zu vernichten.“

Um dies durchzusetzen, wurde der Schusswaffengebrauch im Politunterricht moralisch und ideologisch gerechtfertigt. Zuständig dafür waren die Politoffiziere, die aus dem Todesschuss eine Friedenstat machten. Hüber selbst behauptet laut eines Urteils des Berliner Kammergerichts, „er habe Jugend- und Freizeitarbeit der FDJ organisiert und nur Sommerpartys und Jugendtourist-Reisen veranstaltet, Beiträge kassiert, FDJ-Sekretäre angeleitet, Solidaritätsaktionen durchgeführt“.

Grenzregiment 33 erschoss den letzten DDR-Flüchtling

Hübers Truppe war in Berlin stationiert, wo die DDR-Grenze mitten durch die Stadt verlief. Vor 65 Jahren, am 13. August 1961, ließ die SED alle Verbindungen zwischen Ost und West versperren. Was verharmlosend als „Berliner Mauer“ bezeichnet wird, bestand in Wirklichkeit aus einem ganzen Arsenal an Sicherungsanlagen: Vorderlandmauer, Hinterlandmauer, Signalzaun, Patrouillenweg, Kfz-Sperren sowie Wachtürme, in denen Soldaten saßen, denen die SED ein breites Schussfeld verschafft hatte. Mindestens 140 Menschen kamen durch dieses Grenzregime in Berlin ums Leben.

Das Grenzregiment 33 hat das traurige Verdienst, den letzten DDR-Flüchtling erschossen zu haben. Am 5. Februar 1989 wollte der 20-jährige Chris Gueffroy am Britzer Verbindungskanal die Sperranlagen überwinden. Kurz bevor er mit seinem Freund den letzten Metallgitterzaun erreichte, wurden sie jedoch entdeckt. Aus 36 Metern Entfernung eröffneten die Grenzposten daraufhin das Feuer. Mit dem Rücken zum Zaun stehend traf eine Kugel Gueffroy direkt ins Herz, sodass er noch im Grenzstreifen starb.

Wenige Monate später begannen in Ostdeutschland Proteste gegen das sozialistische Regime. Unter diesem Eindruck wurde die DDR-Grenze am 9. November geöffnet. Für die knapp 50.000 Grenzer gab es nun keine Verwendung mehr und Hübers Karriere war faktisch beendet. Doch weil der Bundesgrenzschutz ein paar tausend Mitarbeiter übernahm, zu denen auch Hüber gehörte, durfte er bald wieder eine Uniform tragen. Nach damaliger Auffassung des Bundesinnenministeriums war er ja „nur“ Politoffizier und nicht Informant der Staatssicherheit gewesen.

Gericht: Hüber wollte mit Falschaussage Verurteilung verhindern

Die Grenzsoldaten, die an Chris Gueffroys Erschießung beteiligt waren, wurden 1991 vor Gericht gestellt. Dabei ging es auch um die Frage, was sie zu ihrem Handeln veranlasst hätte. Der Todesschütze erklärte damals, erst durch den Politunterricht sei er davon überzeugt worden, dass es rechtmäßig sei, einen Flüchtling zu erschießen.

Im Jahr 2000 wurde auch der zuständige Bataillonskommandeur angeklagt. In dem Prozess vor dem Berliner Landgericht trat Hüber als Zeuge auf. Nach Überzeugung der Kammer hatten er und zwei weitere Zeugen sich untereinander abgesprochen, um dem Angeklagten „durch eine ihm günstige Falschaussage eine Verurteilung“ zu ersparen. Der Bundesgrenzschutz, so urteilten die Richter, habe „bei der Übernahme dieser drei Grenztruppenoffiziere keine glückliche Hand bewiesen“.

Hübers Elan erinnert an kommunistische Vergangenheit

Als der Publizist Roman Grafe 2004 ein Buch über die Mauerschützenprozesse veröffentlichte, überzog Hüber ihn und weitere Medien mit Einstweiligen Verfügungen. Obwohl Hüber mehrfach öffentlich als DDR-Grenzexperte aufgetreten war, wollte er verbieten lassen, dass sein Name in diesem Zusammenhang genannt wird. Erst 2010 endete der Rechtsstreit mit Hübers Niederlage.

Jetzt also hat sich der ehemalige DDR-Politoffizier erneut in die Schlagzeilen katapultiert. Sein Elan, „feindliche“ politische Auffassungen mit Polizeigewalt zu bekämpfen, erinnert an seine kommunistische Vergangenheit. Ob die Bundespolizei und die Polizeigewerkschaft gut beraten sind, dass er in ihrem Namen spricht, darf bezweifelt werden.

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