Der Kölner Asylskandal ist größer als gedacht: Mindestens sechs Kriminelle wurden nicht abgeschoben, weil die Stadt nicht reagierte. Darunter auch Clanmitglieder.
Der Kölner Asylskandal ist größer als gedacht: Mindestens sechs Kriminelle wurden nicht abgeschoben, weil die Stadt nicht reagierte. Darunter auch Clanmitglieder.
Auf der Coesfelder Abschiebeliste stehen mehr geduldete Kriminelle als bisher bekannt geworden ist. Nach FOCUS-online-Recherchen handelt es sich um mindestens sechs Personen.
Die Liste hatte die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) in Coesfeld nach Köln übermittelt und angeboten, für die Personen die für Abschiebungen notwendigen Dokumente zu besorgen. Die Stadt hatte das aber abgeblockt, wie FOCUS online berichtet hat.
Wie jetzt zu erfahren war, haben die Sicherheitsbehörden bei der Bezirksregierung Köln inzwischen um die Übermittlung der Liste mit gut 500 Namen aus dem November 2024 gebeten, um sie mit ihren Erkenntnissen abgleichen zu können. Zudem gingen bei der Kölner Staatsanwaltschaft nach der ersten Berichterstattung Strafanzeigen gegen Verantwortliche der Stadt Köln ein.
Fakt ist, dass etliche der aufgelisteten Großfamilien aus den Westbalkanstaaten bereits bei Justiz und Polizei aktenkundig geworden sind. Da ist etwa der Clan J. aus Serbien. 25 der Mitglieder stehen als ausreisepflichtige Personen auf der Excel-Tabelle, die der Kreis Coesfeld vor fast zwei Jahren an die Ausländerbehörde Köln gemailt hatte.
Auch für Jelena S. (Name geändert) bot Coesfeld an, die Dokumente für die Abschiebung zu beschaffen. Im Jahr 2016 soll sie laut Staatsanwaltschaft als 16-jähriges Mädchen zwecks Heirat von ihrer Familie für 85.000 Euro an den Clan J. in Köln-Ostheim verkauft worden sein.
Der Vater soll seinerzeit seine Tochter als „gute Diebin“ angepriesen haben. Jelena ehelichte einen Sohn des rechtsrheinischen Clanzweigs und ging fortan weiter auf Diebestour.
Im Jahr 2020 wurde die junge Frau wegen schweren Bandendiebstahls in 31 Fällen zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Inzwischen hat die Mittzwanzigerin zwei Kinder geboren. Vermutlich erhielt die Mutter aus Bosnien-Herzegowina aus diesem Grund weiterhin eine Duldung.
Vier Jahre später geriet Jelena S. zwar auf die Coesfelder Liste, aber die Kölner Ausländerbehörde ließ das Angebot zur Beschaffung von Ausreisepapieren beim Gros der 500 Fälle durch die westfälischen Kollegen verstreichen. Genauso wie bei weiteren Mitgliedern der Großfamilie J., die dabei geholfen haben sollen, den Handel mit teuren Autos der Marke Porsche oder Mercedes im Wert von knapp 370.000 Euro über Jahre vor den Sozial- und Finanzbehörden zu verschleiern.
Derzeit steht der mutmaßlich kriminelle Familienzweig J. aus Köln-Ostheim vor dem Kölner Landgericht. Dabei geht es um eine international weitverzweigte Großfamilie, die von der Rheinmetropole aus auf Beutezug gegangen sein soll. Ursprünglich reichten die Vorwürfe von Bildung einer kriminellen Vereinigung, schwerem Bandendiebstahl, Geldwäsche sowie dem Menschenhandel durch die Ausbeutung einer Minderjährigen.
Inzwischen geht es in erster Linie um Sozialleistungsbetrug im großen Stil. Sämtliche staatlichen Zuwendungen, insgesamt 109.670 Euro, wurden zu Unrecht bezogen, hieß es in der Anklage. Mit dem Geld soll die Familie auch das Darlehen für ihre Kölner Villa bedient haben, die sie einst für 280.000 Euro erworben hatte. Zudem richtete man die Immobilie aufwändig her mit Marmor drinnen und einem Gartenhaus draußen. Aus abgehörten Gesprächen geht hervor, dass man vor allem „Nicht-Roma“ erleichtern wollte.
Beim Kölner Ausländeramt und dem Jobcenter verfügte die serbische Familie seit ihrer Einreise Mitte der 80er-Jahre laut den Ausländerakten über wohlwollende Fürsprecher. Lange Zeit abschiebepflichtig, geschah nichts.
Später dann erhielten die Clan-Mitglieder einen Aufenthaltsstatus. Und das, obschon allein die beiden Töchter gleich mehrfach seit ihrer Jugend wegen Eigentumsdelikten straffällig geworden sind. Die ältere Schwester soll sogar noch aus dem offenen Vollzug neue Beutezüge des Clans organisiert haben.
Vater und Mutter sind laut Polizei ihr ganzes Leben lang noch nie arbeiten gegangen. Vielmehr sollen sie ebenfalls in illegale Geschäfte der Familie verwickelt gewesen sein. Warum also erfolgte nicht längst die Abschiebung, warum zahlte die öffentliche Hand jahrelang staatliche Stütze?
Fragen, die durch die Stadt Köln zu beantworten sind. Ähnlich verhält es sich mit Marko M. (Name geändert) und seiner Frau. Zusammen weisen sie 19 Vorstrafen auf. Auch zwei erwachsene Töchter wurden bereits verurteilt. Alle vier stehen auf der Coesfelder Liste. Im Herbst 2024 sah die Kölner Ausländerbehörde keinen Anlass für eine Abschiebung. Die zehnköpfige Familie hatte man trotz allem in das Bleiberechtsprogramm eingestuft. Etwa 7500 Euro monatlich zahlen Stadt Köln und Jobcenter bis heute.
FOCUS-online-Recherchen offenbaren, dass selbst einschlägig verurteilte Verbrecher vom Westbalkan durch die Kölner Ausländerbehörden geduldet wurden. Da ist etwa Goran (Name geändert), 45, ein führendes Mitglied des Roma-Clans B. Der Bosnier erlitt eine Schussverletzung bei der Straßenschlacht in Köln-Mülheim am vorvergangenen Montagabend.
Bereits im Jahr 2012 wurde er wegen Einbrüchen zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. 2017 musste er eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten ebenfalls wegen der gleichen Delikte absitzen. Goran B. lebte zunächst mithilfe von Fiktionsbescheinigungen in Köln. Normalerweise dokumentiert ein solcher Ausweis, dass sein Asylantrag geprüft wird. Während der Untersuchung wanderte er ins Gefängnis.
Das gereichte ihm aber nicht zum Nachteil. Vielmehr erhielt Goran B. eine Duldung aus familiären Gründen. Mit seiner Frau hat er inzwischen sieben Kinder. Einem Job geht er nicht nach.
Goran B. steht nicht auf der Coesfelder Liste, genauso wenig wie die zwei weiteren Tatverdächtigen bei der Kölner Schießerei aus seinem Clan. Insgesamt aber finden sich zwölf Personen aus der Großfamilie B. auf der Coesfelder Abschiebe-Tabelle. Die Ermittler untersuchen derzeit noch, wer davon womöglich an der Straßenschlacht beteiligt war.
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