Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden im Jahr 2025 Opfer von Straftaten durch Zuwanderer? Die Antwort lieferte die Bundesregierung auf eine AfD-Anfrage.
Die AfD hat eine Kleine Anfrage zur Zuwanderer-Kriminalität gestellt. Die Antwort legt nahe, dass Deutsche viel häufiger Opfer von Zuwanderern werden als umgekehrt. Doch so einfach ist es nicht, warnt Migrationsexperte Frank Urbaniok.
Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden im Jahr 2025 Opfer einer Straftat, bei welcher zumindest ein Zuwanderer als Tatverdächtiger registriert wurde? Und wie viele Zuwanderer wurden Opfer einer Straftat, bei welcher zumindest ein deutscher Staatsangehöriger als Tatverdächtiger registriert wurde?
Diese Kleine Anfrage – bezogen auf konkret benannte Delikte – stellten mehrere Bundestagsabgeordnete der AfD Ende Mai. Vor wenigen Tagen antwortete die Bundesregierung. Die offizielle Bilanz zu den „Täter-Opfer-Verhältnissen“ von Deutschen und Zuwanderern basiert auf einer Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für 2025.
Auf den ersten Blick scheinen die Zahlen ein Beleg dafür zu sein, dass Deutsche viel häufiger Opfer von Zuwanderern werden als Zuwanderer Opfer von Deutschen.
Ein krasses Missverhältnis also. Aber was sagen diese Zahlen wirklich aus? Können sie tatsächlich als Beweis für stark gestiegene und überproportionale Zuwanderer-Kriminalität herangezogen werden, wie es viele AfD-nahe Kommentatoren in den sozialen Netzwerken tun?
Der deutsch-schweizerische Kriminalpsychiater und Migrationsexperte Frank Urbaniok ist skeptisch und warnt im Gespräch mit FOCUS online vor Fehlinterpretationen. „Allein aus diesen absoluten Zahlen, die jetzt als Antwort auf die AfD-Anfrage vorgelegt wurden, lassen sich keine Aussagen zu einer Überproportionalität bei der Zuwanderer-Kriminalität ableiten. Die Zahlen in dieser Form sagen dazu nichts aus.“
Fakt ist, dass Zuwanderer nur rund 3,9 Prozent der Gesamtbevölkerung Deutschlands ausmachen. In der Polizeilichen Kriminalstatistik lag der Zuwanderer-Anteil unterdessen zuletzt bei rund 9 Prozent. Auch Professor Frank Urbaniok stellte in seinem 2025 veröffentlichten Buch „Schattenseiten der Migration“ unmissverständlich fest: „Personen aus bestimmten Herkunftsländern sind in der Kriminalität massiv gegenüber Inländern überrepräsentiert.“
Die Zahlen aus der jetzigen Antwort der Bundesregierung lieferten allerdings keinen Beleg für dieses Phänomen, so Urbaniok zu FOCUS online. Denn hier sei eine andere Frage behandelt worden, nämlich der Vergleich der Häufigkeit von deutschen Opfern mit der Häufigkeit von Zugewanderten als Opfer. „Für die Beantwortung der Frage wurden jedoch gar keine Kriminalquoten als Grundlage für die Ermittlung von Überproportionalitäten berechnet“, so der Experte.
„Bei vollendeten Sexualstraftaten ist die Zahl der deutschen Opfer mit 4059 zwar viel höher als die Zahl der durch Deutsche geschädigten Zuwanderer mit 267. Allerdings ist hier zu berücksichtigen, dass es rein zahlenmäßig mit mehr als 70 Millionen Personen sehr viel mehr Deutsche als Zuwanderer gibt.“
Für eine belastbare Aussage zur Frage, ob Deutsche häufiger Opfer von Zuwanderern werden als umgekehrt, müsste man daher weitere Parameter ermitteln, berechnen und vergleichen, so Urbaniok. „Wie hoch ist das Risiko beziehungsweise die Wahrscheinlichkeit eines Deutschen, Opfer eines Zugewanderten zu werden? Und wie hoch ist im Vergleich dazu das Risiko eines Zugewanderten, Opfer eines Deutschen zu werden?“
Man müsse sich intensiv mit den Statistiken befassen und tief in die Materie eintauchen, bevor man Daten interpretiert und diskutiert, sagt Urbaniok.
„Um aussagekräftige Zahlen zur überproportionalen Kriminalität bestimmter Migrantengruppen zu erhalten, müssen Kriminalitätsquoten deliktspezifisch und nationalitätenspezifisch berechnet werden. Man vergleicht dazu nicht generell Deutsche und Ausländer“, so der Experte. „Man muss die Kriminalitätsquote etwa von Syrern, Afghanen oder Japanern bei bestimmten Delikten wie Vergewaltigung berechnen. Erst dann erhält man ein scharfes Bild.“
2023 seien zum Beispiel 972.460 Syrer in Deutschland gemeldet gewesen. „In der Polizeilichen Kriminalstatistik waren für gefährliche Körperverletzung 9378 syrische Tatverdächtige registriert. Wenn man das mit der Quote der Deutschen für gefährliche Körperverletzungen vergleicht, ergibt das eine Überrepräsentation der Syrer in Höhe von 667 Prozent.“
Der Kriminalpsychiater weiter: „Ähnlich wie im Fall dieser Syrer gibt es bei Gewalt- und Sexualstraftaten bei bestimmten Nationalitäten massiv erhöhte Kriminalitätsquoten. Das heißt: Diese Personengruppen verursachen überproportional viele Opfer.“
Das sei aus seiner Sicht „inakzeptabel“, so Urbaniok zu FOCUS online. Schließlich habe der Staat „eine Fürsorgepflicht für die eigene Bevölkerung inklusive der großen Mehrheit integrierter Ausländer“. Vor diesem Hintergrund fordert er eine „umfassende und spürbare Wende in der deutschen, aber auch europäischen Migrationspolitik“. Es sei höchste Zeit, dass „die gravierenden Probleme effektiv bekämpft werden“.
Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, woher die meisten tatverdächtigen Zuwanderer bei Straftaten mit deutschen Opfern stammen. Bei fast allen Delikten, ob vollendet oder versucht, dominieren Zuwanderer aus Syrien und Afghanistan, also zwei Ländern, aus denen seit 2015 sehr viele Asylbewerber nach Deutschland kamen, sowie Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.
Bei bestimmten Straftaten spielen Zuwanderer aus Algerien und Marokko (Raub), der Türkei (Straftaten gegen das Leben) und dem Irak (Sexualstraftaten und Raub) ebenfalls eine zentrale Rolle.
Als „Zuwanderer“ werden in der PKS laut Bundesregierung sowohl Opfer als auch Tatverdächtige gezählt, wenn diese mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ erfasst wurden.
Ausdrücklich nicht erfasst werden in der Bilanz Menschen mit Migrationshintergrund, von denen etliche mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. 2025 lebten in Deutschland rund 21,8 Millionen Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Dabei handelt es sich um Personen, die entweder selbst (erste Generation) oder deren beide Elternteile (Nachkommen, zweite Generation) seit 1950 nach Deutschland eingewandert sind.
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