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„Habe mir einen Spickzettel aufgehängt”: Anouk (32) fährt Oldtimer aus dem Jahr 1931

Дата публикации: 07-07-2026 04:00:00

Anouk fährt einen Peugeot 201 aus dem Jahr 1931. Zum Schalten hat sie sich einen Spickzettel aufgehangen. Das Auto fährt sie nur bei gutem Wetter.

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Anouk fährt einen Peugeot 201 aus dem Jahr 1931. Zum Schalten hat sie sich einen Spickzettel aufgehangen. Das Auto fährt sie nur bei gutem Wetter.

Die Niederländerin Anouk de Baan schwärmt seit ihrer Kindheit für Oldtimer. Laut der Zeitung „Provinciale Zeeuwse Courant“ (PZC) fährt die 32-Jährige bei schönem Wetter unter anderem einen Peugeot 201 aus dem Jahr 1931.

Autos, „in denen du das Gefühl hast, zu fahren“

Mit Elektroautos kann sie dagegen wenig anfangen. „Gib mir laute Autos, in denen du immer noch das Gefühl hast, zu fahren“, sagt de Baan. Ihren Peugeot besitzt sie seit vier Jahren. Vom Modell 201B gibt es in den Niederlanden laut Bericht nur sieben Fahrzeuge.

Ganz einfach ist das Fahren mit dem Klassiker allerdings nicht. „Ich habe mir ernsthaft einen Spickzettel aufgehängt, auf dem steht, wo welcher Gang ist“, sagt de Baan der „PZC“. Das Auto hat mit Rückwärtsgang vier Gänge, außerdem muss doppelt gekuppelt werden. Der Oldtimer schafft bis zu 80 km/h, auf der Autobahn war sie damit bisher nicht unterwegs.

Frauen und Oldtimer: „Sie denken wohl, dass solche Autos Männern gehören“

Im Winter bleibt der Wagen unter einer Decke im Schuppen ihres Schwiegervaters. Bei schlechtem Wetter nutzt de Baan stattdessen einen Chevrolet Caprice. Wenn sie mit dem Oldtimer unterwegs ist, reagieren viele überrascht. „Sie denken wohl, dass solche Autos Männern gehören“, sagt die 32-Jährige.

Oldtimer in Deutschland: Diese Bedingungen müssen erfüllt sein

In Deutschland muss laut „Gesetze im Internet“ ein Gutachten eines „amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs“ vorliegen, damit ein Fahrzeug im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung als Oldtimer eingestuft wird. Voraussetzungen dafür sind, dass das Fahrzeug vor „mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist“ und „weitestgehend dem Originalzustand entspricht“, ergänzt das Kraftfahrt-Bundesamt.

Ein Oldtimer muss ebenso in einem guten Erhaltungszustand sein. Seit 1997 gibt es ein gesondertes Kennzeichen – das H-Kennzeichen. Wer seinen Oldtimer nachrüsten will, muss einige Dinge beachten. Der TÜV-Verband informiert, dass um- und ausbauten nur begrenzt möglich sind: „Grundsätzlich dürfen nur Umbauten vorgenommen werden, die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung möglich waren.“ Des Weiteren müssen diese konform mit den heutigen Regelungen sein.

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