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Richter in Berlin über den CSD-Attentäter Abdul Ballout: „Tiefgläubig, betet fünfmal, lebt von Taschengeld”

Дата публикации: 03-08-2026 10:55:00

Der Attentäter von Berlin war laut eines Urteils aus dem Mai 2026 „tiefgläubig, betet fünfmal am Tag und besucht regelmäßig das Freitagsgebet“. So die Formulierung aus dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 12. Mai 2026, welches FOCUS online vorliegt.

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Der Attentäter von Berlin war laut eines Urteils aus dem Mai 2026 „tiefgläubig, betet fünfmal am Tag und besucht regelmäßig das Freitagsgebet“. So die Formulierung aus dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 12. Mai 2026, welches FOCUS online vorliegt.

Ballout stand im Mai 2026 unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor Gericht und wurde zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, dann aber auf Vorbewährung freigelassen. Der Grund: Er hatte IS-Propaganda geteilt, wollte sich 2025 dem IS anschließen und war dazu in den Libanon ausgereist, um von dort nach Syrien zu gelangen. Im Libanon saß er in U-Haft, bei seiner Rückreise nach Deutschland wurde er verhaftet und landete dann im Mai vor Gericht. 

Richter begründen Freilassung

Die Richter stellen fest, er habe „durch die Tat schwere Schuld auf sich geladen“. In dem Urteil, das FOCUS online vorliegt, begründen die Richter aber auch, warum sie Ballout freigelassen haben und die Strafe zur Vorbewährung ausgesetzt haben: „Angesichts des Umstands, dass der Angeklagte erstmalig Untersuchungshaft verbüßt hat, diese insgesamt über 9 Monate andauerte, der Angeklagte weit davon entfernt war, tatsächlich nach Syrien einzureisen und er sich in der Hauptverhandlung von dem Islamischen Staat distanziert hat, hat das Gericht die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung (...) einem nachträglichen Beschluss vorbehalten, der spätestens sechs Monate nach Rechtskraft des Urteils ergehen soll.“ 

„Dilettantische Planung seines Vorhabens“

Das Gericht erklärt weiter: „Zugunsten des Angeklagten hat das Gericht dabei berücksichtigt, dass er sich für das hiesige Verfahren nahezu sechs Monate in Untersuchungshaft befunden hat und er zuvor, ebenfalls wegen seiner vermeintlichen Kontakte zum Islamischen Staat, bereits drei Monate Untersuchungshaft im Libanon erlitten hat. Darüber hinaus hat das Gericht berücksichtigt, dass sich der Angeklagte überwiegend geständig eingelassen hat und, dass er aufgrund der dilettantischen Planung seines Vorhabens von einer konkreten Gefährdung der geschützten Rechtsgüter weit entfernt war.“ 

Die Richter des Amtsgerichts Tiergarten haben beim späteren CSD-Attentäter Ballout offenbar noch die Chance auf Besserung gesehen und ihn somit unterschätzt.  

In der Urteilsbegründung heißt es weiter: „Aufgrund seines bisherigen Werdegangs, insbesondere der fehlenden Ausbildung, seines fortwährenden Zusammenlebens mit der Mutter sowie aufgrund des von ihm in der Hauptverhandlung gewonnen Eindrucks, besteht keine Zweifel daran, dass es sich bei ihm um noch einen der Entwicklung befindlichen prägbaren Menschen handelt, bei dem aufholbare Reife- und Entwicklungsrückstände bestehen und der nach seiner Entwicklung einem Jugendlichen gleichsteht.“ 

„Lebte von Sozialleistungen und einem Taschengeld“

Der bei seinem Tod 21-Jährige lebte mit seiner Mutter und den Schwestern in der Dreizimmerwohnung, heißt in dem Urteil des Amtsgerichts. Die Eltern haben sich demnach vor sechs Jahren, also im Jahr 2020 getrennt. Nach dem Schulabschluss (Berufsbildungsreife) im Jahr 2022 hatte er Jobs im Sicherheitsgewerbe. „Er hat kein eigenes Einkommen und lebte von Sozialleistungen und einem Taschengeld. Er beabsichtigt eine Ausbildung im Bereich Mechatronik für Kältetechnik zu absolvieren.“

Der Urteilsspruch des Amtsgerichts zeigt aber auch, dass Ballout offenbar zu allem bereit war. So wollte er vom IS das Schießen erlernen, reiste im Mail 2025 von Berlin über die Türkei in den Libanon: „Der Angeklagte beabsichtigte mit seiner Reise nach Syrien und dem Anschluss an den IS, die mittels Gewalt und Tötung verfolgten Ziele der Organisation zu unterstützen. Er war bereit, sich im Gebrauch von Schusswaffen ausbilden zu lassen und fest entschlossen, sich an bewaffneten Kampfhandlungen zu beteiligen.“ 

„Er ist tiefgläubig, betet fünfmal am Tag“

Die Richter sehen ausweislich des Urteils in ihm einen noch suchenden, jungen Mann. Gleichzeitig war Abdul Ballout ein tiefgläubiger Mensch, das führte zu Konflikten innerhalb seiner Familie. Im Urteil heißt es: „Der Angeklagte ist muslimischen Glaubens und gehört seit mehreren Jahren der schiitischen Glaubensrichtung an. Dies hat wiederholt zu Konflikten mit seiner Verwandtschaft geführt, da diese überwiegend der sunnitischen Glaubensrichtung angehört. Von Mitte 2023 bis zum Sommer 2024 war er kurzzeitig mit einer Frau aus Salzburg nach islamischem Recht verheiratet. Er ist tiefgläubig, betet fünfmal am Tag und besucht regelmäßig das Freitagsgebet. Er begreift seinen Glauben als zuverlässige Stütze in seinem Leben und hat in der Hauptverhandlung erklärt, er distanziere sich von extremistischem Gedankengut und Gewalt.

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