Nach dem Messerangriff in einem Ulmer MediaMarkt Mitte Januar hat das Landgericht Ulm den Täter wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Er muss dauerhaft in eine psychiatrische Klinik.
Am Ulmer Landgericht ist der Prozess um den Messerangriff in einem MediaMarkt mit einem Freispruch wegen Schuldunfähigkeit zu Ende gegangen. Das Gericht folgte damit den Anträgen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung. Der 30‑jährige Mann wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht, da er an einer paranoiden Schizophrenie leide. Er war wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung angeklagt.
Der Eritreer, der schon zuvor mehrfach im Gefängnis war und eigentlich abgeschoben werden sollte, hatte Mitte Januar in dem Elektronikmarkt einen Verkäufer von hinten angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Anschließend wurde er von Polizisten auf der Straße vor dem Markt gestellt und angeschossen, nachdem er auch diese angegriffen hatte.
Urteil: Schuldunfähigkeit wegen paranoider SchizophrenieIm Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob der Angeklagte für sein Handeln verantwortlich gemacht werden kann. Ein Sachverständiger hatte im Prozess drei denkbare Varianten der Schuldfähigkeit skizziert: eine impulsive Tat ohne psychische Erkrankung, eine zwar psychotische, aber nicht handlungsbestimmende Störung - und schließlich eine paranoide Schizophrenie, bei der Stimmen das Handeln steuern.
Das Gericht schloss im Prozess eine impulsive Tat ohne Erkrankung aus. Normalpsychologisch sei die Tat nicht erklärbar, es gebe kein Motiv, so der Richter. Das Gericht folgte der Einschätzung von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung, dass der Mann an einer paranoiden Schizophrenie leide. Demnach hörte der Angeklagte Stimmen, die ihm die Tat befahlen. Die Tathandlungen selbst hatte der Angeklagte zu Beginn des Prozesses eingeräumt.
Ulm Anklage wegen versuchten Mordes Prozess um Messerangriff in Ulmer MediaMarkt beginnt mit Geständnis Unterbringung in der PsychiatrieWeil der 30‑Jährige nach Überzeugung des Gerichts demnach zur Tatzeit schuldunfähig war, durfte er strafrechtlich nicht verurteilt werden. Gleichzeitig ordnete das Landgericht seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Voraussetzung dafür ist eine andauernde psychische Erkrankung und die Gefahr, dass der Betroffene sonst erneut schwere Straftaten begeht. Beides sah die Kammer im vorliegenden Fall als gegeben an. Die Maßregel ist nicht befristet; wie lange der Mann in der Klinik bleiben muss, hängt von seiner Entwicklung und von späteren Entscheidungen der zuständigen Gerichte ab. Eine Entlassung kommt erst in Betracht, wenn keine erhebliche Gefahr mehr von ihm ausgeht.
Sollte sich laut dem Gericht herausstellen, dass der Mann doch nicht psychisch krank ist, könnte er nachträglich in Sicherungsverwahrung kommen.
Wann eine Unterbringung im Maßregelvollzug angeordnet wirdAuf Anfrage des SWR erklärt Dr. Tobias Hölz, Chefarzt der Klinik für forensische Psychiatrie Weißenau (Kreis Ravensburg), dass ein Gericht die Unterbringung im Maßregelvollzug anordnet, wenn eine erhebliche Straftat im Zustand einer schweren psychischen Erkrankung begangen wurde, der Täter dadurch nur vermindert oder gar nicht schuldfähig ist und trotz Freispruchs weitere Straftaten zu befürchten sind. Der Maßregelvollzug soll den Täter sichern und seine psychische Erkrankung so behandeln, dass keine Gefahr mehr von ihm ausgeht, so der Chefarzt.
Die Unterbringung ist laut Hölz grundsätzlich unbefristet. Jährlich entscheidet die Vollstreckungskammer nach Anhörung von Ärzten und Psychologen über eine mögliche Entlassung. Bei positiver Kriminalprognose wird der Patient unter Führungsaufsicht entlassen und muss sich an strikte Weisungen halten. Bei erneuter krankheitsbedingter Gefährlichkeit muss er zurück in die Klinik.
Angeklagter und Nebenkläger schließen VergleichDer Angeklagte und die Nebenklage haben sich zudem auf einen Vergleich geeinigt. Der geschädigte MediaMarkt-Mitarbeiter bekommt ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro. Die Kosten des Verfahrens trägt ebenfalls der Angeklagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.