Hersteller dürfen Cloud-Dienste für smarte Geräte einstellen – aber nicht ohne Grenzen. Welche Rechte Verbraucher haben und wie sie diese durchsetzen.
Smarte Lautsprecher, Fernseher, Staubsauger oder Wearables: Viele Alltagsgeräte sind heute auf Cloud-Dienste und regelmäßige Updates angewiesen. Fällt dieser digitale Unterbau weg, entfallen mitunter wesentliche Gerätefunktionen und die teuer erworbene Hardware verliert stark an Wert oder wird zu Elektroschrott.
Verbraucher sind dem aber nicht schutzlos ausgeliefert. Seit einer Gesetzesänderung gibt es klare Regeln für die Bereitstellung digitaler Dienste und deren Aktualisierung. Entscheidend ist aber auch, was beim Kauf vereinbart wurde.
Mit Ihrer Zustimmung wird hier ein externer Podcast (Podigee GmbH) geladen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Podigee GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Wer von einer Abschaltung betroffen ist, sollte sich zunächst an den Händler wenden. Er ist in der Regel der Vertragspartner und damit für Gewährleistungsansprüche zuständig. Eine zusätzliche Anfrage beim Hersteller kann trotzdem sinnvoll sein, etwa um zu klären, ob ein Dienst tatsächlich dauerhaft eingestellt wird oder nur vorübergehend ausfällt.
Bereitstellungspflicht digitaler FunktionenDas Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet seit einer Reform ausdrücklich zwischen klassischen Waren und sogenannten Waren mit digitalen Elementen, also Geräten, die auf Software, Apps oder Cloud-Dienste angewiesen sind. Die relevanten Regelungen finden sich in den Paragrafen 475a bis 475e BGB. Danach gilt als Grundsatz eine dauerhafte Bereitstellungspflicht für digitale Inhalte.
Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, müssen digitale Dienste mindestens zwei Jahre ab Lieferung des Geräts funktionieren und Updates bereitgestellt werden, die auch die Sicherheit des Geräts gewährleisten. Da viele Geräte über mehrere Jahre im Handel erhältlich sind, ergibt sich für Hersteller und Händler in der Praxis jedoch ein deutlich längerer Support-Zeitraum, in dem sie die digitalen Dienste aufrechterhalten und beispielsweise Sicherheitsupdates anbieten müssen. Stellt ein Hersteller ein Produkt über mehrere Jahre her und verkauft es, muss er die Dienste für das zuletzt verkaufte Gerät noch zwei weitere Jahre aufrechterhalten. Kunden, die ein solches Gerät früh im Produktzyklus kaufen, profitieren also von einem längeren Support-Zeitraum.
Damit ist allerdings nicht automatisch garantiert, dass jedes vernetzte Produkt über seine gesamte technische Lebensdauer sämtliche Cloud-Funktionen behält. Verbraucher sollten auf etwaige Klauseln in den Verkaufsbedingungen achten, denn Händler dürfen kürzere Bereitstellungszeiträume vertraglich vereinbaren. Gerade bei Schnäppchen oder Restpostenkäufen sollten Kunden sorgfältig prüfen, wie lange das Produkt bereits auf dem Markt ist, wie lange der Anbieter Updates zusagt und ob sich das Gerät ohne Cloud-Anbindung noch sinnvoll offline etwa mit anderer Hardware nutzen lässt.
Längere Fristen für Smartphones und Smart-TVsFür bestimmte Gerätekategorien gelten über das BGB hinaus spezifische europäische Vorgaben. So schreibt die EU-Ökodesign-Verordnung für Smartphones und Tablets vor, dass Hersteller diese mindestens fünf Jahre nach dem Ende des Inverkehrbringens mit Updates versorgen müssen. Bei Smart-TVs sind es acht Jahre. Die Hersteller müssen die Zeiträume auf dem EU-Energielabel ausweisen und Verbraucher können sich darauf im Falle eines Falles berufen.
Hält der Hersteller seine Zusage nicht ein, kann sich der Käufer eines Geräts auf die vertraglich vereinbarte Bereitstellungspflicht berufen – sogar dann, wenn der Hersteller insolvent wird. Denn Vertragspartner ist rechtlich stets der Händler, nicht der Hersteller. Kann der Händler die vereinbarte Leistung nicht mehr erbringen, weil der Hersteller die Dienste eingestellt hat und keine Alternative möglich ist, spricht das BGB von der Unmöglichkeit der Leistung (§ 275 BGB). In diesem Fall haben Verbraucher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Die Hersteller von Smart-TVs müssen laut Ökodesign-Richtline noch mindestens acht Jahre lang nach Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines bestimmten Produktmodells Firmware und Sicherheitsupdates für dieses Modell bereitstellen.
(Bild: Andreas Wodrich / heise medien)
Mängel geltend machenFunktioniert ein digitaler Dienst nicht mehr, obwohl der Hersteller die Bereitstellung noch schuldet, handelt es sich um einen Sachmangel. Der erste Schritt ist stets die schriftliche Beschwerde beim Händler, denn nur gegen ihn bestehen direkte rechtliche Ansprüche. Parallel dazu kann es sinnvoll sein, beim Hersteller nachzufragen, ob die Abschaltung tatsächlich endgültig ist oder ob technische Alternativen angeboten werden.
Im Rahmen der Gewährleistung haben Kunden zunächst das Recht auf Nacherfüllung, also auf Reparatur oder Ersatz. Bei abgeschalteten Cloud-Diensten ist die Nacherfüllung in der Regel sinnlos, wenn ein Ersatzgerät denselben Mangel hätte. In diesem Fall steht Verbrauchern der Rücktritt vom Kaufvertrag nach § 323 BGB offen: Das Gerät wird zurückgegeben, der Kaufpreis erstattet.
Technisch versierte Nutzer können zudem prüfen, ob es von der Community entwickelte alternative Software oder Workarounds gibt, mit denen sich die verlorenen Funktionen auch nach dem offiziellen Support-Ende erhalten lassen. Bei sicherheitskritischen Anwendungen wie Bezahlfunktionen per Smartwatch raten wir davon jedoch dringend ab.
In der aktuellen Folge des c’t-Verbraucherschutz-Podcast Vorsicht, Kunde! besprechen wir, wie Verbraucher ihre Rechte effektiv durchsetzen, falls der Hersteller smarte Funktionen einfach abschaltet.
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:
Das c’t Magazin gibt es am Kiosk, im Browser und in der c’t-App für iOS und Android. Unsere c’t-Artikel finden Sie auch im digitalen Abo heise+. Wenn Sie dieses Angebot bisher nicht kennen, können Sie jetzt günstig reinschnuppern und uns damit unterstützen. Unter heiseplus.de/podcast bekommen Sie drei Monate heise+ zum Sonderpreis. Haben Sie Lust, weitere heise-Podcasts zu hören? Sie finden sie auf der Podcast-Seite.
c’t erreichen Sie online und auf vielen Social-Media-Kanälen
► c’t Magazin
► c’t bei WhatsApp
► c’t auf Mastodon
► c’t auf Instagram
► c’t auf Facebook
► c’t auf Bluesky
(uk)
| # | Наименование новости | Тональность | Информативность | Дата публикации |
|---|---|---|---|---|
| 1 | heise+ | Heimliche Videos mit Smart Glasses: Was man dagegen tun kann | 0 | 6.6 | 14-08-2026 |
| 2 | Wie ein "Smart Home" zu mehr Überwachung führt | 0 | 11.82 | 07-04-2026 |
| 3 | Забота о клиенте за его счет: как потребителю бороться с навязыванием услуг | 0 | 0 | 24-01-2023 |
| 4 | Vorsicht, Kunde: Rechtliche Fallstricke bei Streaming-Abos und Online-Verträgen | -2 | 6 | 03-07-2026 |
| 5 | Как покупателю отстоять свои права: советы специалистов Роспотребнадзора | 5 | 8 | 11-01-2026 |
| 6 | Облако морали: как Кодекс этики использования данных защищает потребителей | 0 | 0 | 26-10-2021 |
| 7 | Are smartphones becoming smarter with on-device AI? | Explained | 0 | 7 | 21-07-2026 |
| 8 | Закон о предустановке российского софта на смартфоны. Что изменится для потребителей? | 0 | 0 | 23-01-2020 |
| 9 | Heimlich gefilmt - Braucht es ein Verbot von Smart Glasses? | 0 | 6.07 | 04-08-2026 |