Die Bundesliga um Präsident Hans-Joachim Watzke will nach der Kartellamtsbewertung gemeinsam mit allen 36 Clubs eine rechtssichere Lösung für die 50+1-Regel finden.
Frankfurt/Main · Die Bundesliga um Präsident Hans-Joachim Watzke will nach der Kartellamtsbewertung gemeinsam mit allen 36 Clubs eine rechtssichere Lösung für die 50+1-Regel finden.
Liga-Präsident Hans-Joachim Watzke hat sich zur Stellungnahme des Bundeskartellamts geäußert. (Archivbild)
Foto: Britta Pedersen/dpaNach der abschließenden Bewertung des Bundeskartellamtes zur 50+1-Regel will die Bundesliga-Dachorganisation nun mit ihren 36 Clubs „eine solidarische Lösung“ erarbeiten. Es gehe darum, eine Verbesserung der Rechtssicherheit der Regelung zu erzielen. Zugleich begrüßte das Präsidium der Bundesliga e.V., dass das Bundeskartellamt keine grundlegenden Bedenken erhoben habe.
„Die Haltung des Präsidiums ist klar und bekannt: Die 50+1-Regel ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Fußballs. Es ist ein bedeutender Schritt, dass das Bundeskartellamt in seiner finalen Bewertung keine grundlegenden Bedenken gegen die Regel erhebt“, sagte Ligapräsident Hans-Joachim Watzke und betonte: „Es gilt nun im Ligaverband mit allen 36 Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga Lösungen zu finden.“
Kartellamt äußert Bedenken
Das Bundeskartellamt hatte nach Abschluss des Verfahrens Hinweise an die Bundesliga-Dachorganisation gegeben, um die Regel auch zukünftig rechtssicher anzuwenden. Die Regel gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können.
So müsse die Bundesliga für Mitbestimmung der Fans und einen offenen Zugang zur Mitgliedschaft sorgen, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Dies kann als Hinweis an RB Leipzig verstanden werden, den eingetragenen Verein für weitere Mitglieder zu öffnen. Auch sieht das Kartellamt Nachbesserungsbedarf beim Bestandsschutz für die bisherigen Förderklubs. Hier gibt es bisher Ausnahmen für den VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen.
Die 50+1-Regel gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können.
© dpa-infocom, dpa:260812-930-518662/1
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