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Regel im deutschen Fußball: Sportrechtler: Schonfrist für 50+1-Ausnahmen vorbei

Дата публикации: 12-08-2026 14:05:25




Die Entscheidung des Bundeskartellamts schiebt Ausnahmen bei der 50+1-Regel in den Fokus. Sportrechtler sehen in der Entscheidung der Behörde neben Rechtssicherheit teils auch wachsenden Druck.



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Regel im deutschen Fußball Sportrechtler: Schonfrist für 50+1-Ausnahmen vorbei

Bonn · Die Entscheidung des Bundeskartellamts schiebt Ausnahmen bei der 50+1-Regel in den Fokus. Sportrechtler sehen in der Entscheidung der Behörde neben Rechtssicherheit teils auch wachsenden Druck.

Das Kartellamt hat das Verfahren zur 50+1-Regel abgeschlossen. (Archivbild)

Das Kartellamt hat das Verfahren zur 50+1-Regel abgeschlossen. (Archivbild)

Foto: Peter Steffen/dpa

Die jüngste Entscheidung des Bundeskartellamts zur 50+1-Regel erhöht nach Ansicht von Sportrechtler Paul Lambertz den Druck auf die bisherigen Ausnahmen für einzelne Vereine. „50+1 lebt weiter. Aber die Schonfrist für die Ausnahmen ist vorbei“, sagte der Fachanwalt für Sportrecht der Deutschen Presse-Agentur. „Die eigentliche Botschaft der Entscheidung lautet nicht, "50+1 bleibt", sondern: "50+1 muss für alle gelten"“, so Lambertz.

Die Sonderbehandlungen einzelner Clubs gerate dadurch stärker unter Rechtfertigungsdruck, sagte er. Die Bundesliga erhalte zwar Rechtssicherheit, aber keine Entwarnung. „Wer heute einen Sieg für die Investoren erwartet hat, wird enttäuscht sein. Wer einen Freibrief für die bisherigen Ausnahmen erwartet hat, allerdings auch“, betonte Lambertz. Die Diskussion verschiebe sich nun von der Existenz auf die diskriminierungsfreie Anwendung der Regel.

Spielraum für Liga und Werksclubs

Das Bundeskartellamt hatte nach seiner seit 2018 laufenden Prüfung mitgeteilt, dass die 50+1-Regel grundsätzlich mit dem Kartellrecht vereinbar sei. Voraussetzung sei allerdings, dass die Regel „konsequent und ohne Unterschiede - sofern es für diese keinen sachlichen Grund gibt - angewendet wird“. Derzeit bestehen Ausnahmen für Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg, Sonderfälle sind RB Leipzig und Hannover 96.

Sportrechtsexperte Alexander Scheuch von der Universität Bonn sieht in der Stellungnahme des Amts eine „salomonische Lösung“. Die 50+1-Regel erhalte rechtliche Rückendeckung, zugleich bleibe der Liga und den Werksclubs „genügend Spielraum für eine eigene Lösung“. „Das ist vermutlich auch notwendig, weil eine vollständige Abschaffung der Förderausnahmen bei Leverkusen und Wolfsburg erheblichen Konfliktstoff bergen würde“, sagte er.

© dpa-infocom, dpa:260812-930-519974/1

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