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Flip-Flops und Co.: Loses Schuhwerk am Steuer? Warum das keine gute Idee ist

Дата публикации: 11-08-2026 11:42:05




Sie sind bequem und luftig. Beim Autofahren sollten Flip-Flops oder Badelatschen aber besser festem Schuhwerk weichen, rät der ADAC. Sonst kann es für Fahrer im Ernstfall teuer werden.



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Flip-Flops und Co. Loses Schuhwerk am Steuer? Warum das keine gute Idee ist

Frankfurt · Sie sind bequem und luftig. Beim Autofahren sollten Flip-Flops oder Badelatschen aber besser festem Schuhwerk weichen, rät der ADAC. Sonst kann es für Fahrer im Ernstfall teuer werden.

Praktischer Tipp für eine sichere Fahrt: Turnschuhe als Ersatz mitnehmen und vor der Fahrt kurz wechseln.

Praktischer Tipp für eine sichere Fahrt: Turnschuhe als Ersatz mitnehmen und vor der Fahrt kurz wechseln.

Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Sobald die Temperaturen steigen, gehören Badelatschen, Flip-Flops oder Sandalen für viele zum Alltag. Sie sind luftig, bequem und schnell angezogen. Doch eignen sie sich zum Autofahren? Auch wenn das Schuhwerk nicht gesetzlich verboten ist - der ADAC rät dringend davon ab. 

Der Grund: Die Unfallgefahr steigt durch das ungeeignete Schuhwerk deutlich an. „Vor allem beim Bremsen besteht die Gefahr, dass offene Schuhe schneller vom Pedal abrutschen und das Auto nicht früh genug zum Stehen kommt“, sagt Oliver Reidegeld vom ADAC Hessen-Thüringen. Zudem können sich die Schuhe vom Fuß lösen, im Fußraum verkeilen und die Pedale blockieren. 

Badelatschen und Co. einfach vor der Fahrt auszuziehen und barfuß zu fahren, ist allerdings auch keine gute Idee. Im Ernstfall kann dem ADAC zufolge so unter Umständen nicht schnell genug der erforderliche Druck auf das Bremspedal ausgeübt werden.

Rechtlich nicht verboten, versicherungsrechtlich schwierig

Gut zu wissen: Der Gesetzgeber schreibt Autofahrern zwar grundsätzlich kein bestimmtes Schuhwerk vor, weshalb Flip-Flops, Sandalen und Co. auch nicht per se verboten sind. Kommt es allerdings zu einem Unfall, kann das versicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Fahrerinnen und Fahrern kann eine Teilschuld zugesprochen werden, weil sie gegen die im Straßenverkehr gebotene Sorgfaltspflicht verstoßen haben. In manchen Fällen kann die eigene Kaskoversicherung dann etwa Leistungen aufgrund „grober Fahrlässigkeit“ mindern oder sogar ganz verweigern. 

Der ADAC empfiehlt darum, beim Autofahren festes Schuhwerk zu wählen, das Halt und Sicherheit gewährleistet und nicht zu breit ist. „Wer nicht den ganzen Tag mit geschlossenen Schuhen herumlaufen möchte, kann sich einfach ein Paar Turnschuhe als Ersatz in den Kofferraum legen und vor der Fahrt schnell die Schuhe wechseln“, rät Oliver Reidegeld.

© dpa-infocom, dpa:260811-930-514009/1

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