Die Stiftungen des Erzbischöflichen Stuhls zu Paderborn haben im Geschäftsjahr 2025 Förder- und Unterstützungsmaßnahmen im Umfang von insgesamt 6,5 Millionen Euro bewilligt. Wie aus dem an diesem Donnerstag veröffentlichten Finanzbericht hervorgeht, verteilen sich die Mittel auf Daueraufgaben im kirchlichen sowie wissenschaftlichen Sektor sowie auf ausgewählte Einzelprojekte.
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Die Stiftungen des Erzbischöflichen Stuhls zu Paderborn haben im Geschäftsjahr 2025 Förder- und Unterstützungsmaßnahmen im Umfang von insgesamt 6,5 Millionen Euro bewilligt. Wie aus dem an diesem Donnerstag veröffentlichten Finanzbericht hervorgeht, verteilen sich die Mittel auf Daueraufgaben im kirchlichen sowie wissenschaftlichen Sektor sowie auf ausgewählte Einzelprojekte.
Ein Betrag von rund 1,3 Millionen Euro floss in Bildungs- und Forschungsvorhaben. Dazu zählt unter anderem eine Anschubfinanzierung in Höhe von 749.000 Euro für eine Bildungsinitiative des Caritasverbands Hamm, die jungen Müttern ohne Schulabschluss die Vorbereitung auf die Externenprüfung ermöglicht. Neben wechselnden Förderungen sichern die Stiftungen Einrichtungen wie die Theologische Fakultät Paderborn, die Erzbischöfliche Akademische Bibliothek sowie die örtliche Dommusik ab.
Die Gesamtaufwendungen des Erzbischöflichen Stuhls stiegen demnach im Vergleich zum Vorjahr von 8,1 Millionen auf 12,6 Millionen Euro. Dieser Zuwachs begründet sich vor allem durch eine Zuführung zur Rückstellung in Höhe von 4,1 Millionen Euro für Anerkennungsleistungen im Rahmen der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch. Als größter Einzelposten auf der Aufwandsseite schlug zudem der Personalaufwand für die Theologische Fakultät mit 4,3 Millionen Euro zu Buche.
Auf der Einnahmenseite führten Erträge aus dem vermögensverwaltenden Spezialfonds aufgrund der Entwicklung an den Kapitalmärkten zu einem Anstieg der Gesamterträge auf 24,0 Millionen Euro. Der konsolidierte Jahresüberschuss verringerte sich infolge der gebildeten Rückstellungen auf 11,4 Millionen Euro nach 12,9 Millionen Euro im Vorjahr. Die Abschlüsse der Körperschaft öffentlichen Rechts wurden nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches erstellt und von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft uneingeschränkt bestätigt.
(pm - mg)
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