Vier Schüsse, viele offene Fragen: Behörden schweigen zum tödlichen SEK-Einsatz gegen Abdul Ballout.
In einer Spandauer Kleingartenkolonie wurde der CSD-Attentäter Abdul Ballout durch vier Schüsse getötet.
Foto: Michael Kappeler/dpa
Nach dem tödlichen Schusswaffeneinsatz gegen den CSD-Attentäter Abdul Ballout bleiben zentrale Fragen zum Polizeieinsatz offen. Der 21-jährige deutsche Staatsbürger wurde am 26. Juli in einer Kleingartenanlage im Berliner Bezirk Spandau erschossen. Einen Tag zuvor fuhr er am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin mit einem Lieferwagen in eine Menschenmenge und griff anschließend Umstehende mit einer Stichwaffe an. Eine Frau aus Polen wurde bei dem Anschlag getötet, 31 weitere Menschen teils lebensgefährlich verletzt.
Nach Angaben der Berliner Polizei ist Ballout von Einsatzkräften eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) erschossen worden, nachdem er diese mit einer Stichwaffe angegriffen haben soll. Auf einem von dem Boulevard-Blatt »Bild« veröffentlichten Video hört man in einer Kleingartenkolonie vier in zeitlichen Abständen abgegebene Schüsse, durch die Ballout getötet worden sein soll. Abdul Ballout erlitt tödliche Verletzungen und verstarb noch vor Ort.
Der Tod des CSD-Attentäters erschwert die weiteren Ermittlungen erheblich. Die Emittlungsbehörden können Ballout nicht mehr zur Tatplanung, zu seinem Motiv oder möglichen Unterstützer*innen befragen. Zudem stellt sich die Frage, warum es dem SEK in Schutzausrüstung nicht gelang, einen mit einer Stichwaffe bewaffneten Mann außer Gefecht zu setzen.
Legal Tribune Online hat bei den Behörden nachgehaktDas Rechtsmagazin Legal Tribune Online (LTO) hat bei der Berliner Polizei, der Generalbundesanwaltschaft sowie der Generalstaatsanwaltschaft Berlin zu den Todesumständen von B. nachgefragt. Laut der Generalstaatsanwaltschaft Berlin könne wegen andauernder Ermittlungen keine Auskunft gegeben werden. Offen bleibt demnach, wie sich der Schusswaffeneinsatz im Einzelnen abspielte: Warum vier Schüsse erforderlich waren, wie sich die Lage nach den einzelnen Schüssen entwickelte und ob der Angreifer trotz Treffern weiter auf die Beamten zuging.
Der von LTO interviewte Polizeiwissenschaftler Mario Staller von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen warnt davor, den Einsatz anhand der bislang bekannten Videoaufnahmen zu bewerten. Ohne kriminaltechnische und rechtsmedizinische Erkenntnisse lasse sich nicht beurteilen, welche Wirkung die einzelnen Schüsse hatten oder wie der Angreifer darauf reagierte.
Staller widerspricht zugleich der verbreiteten Vorstellung, Polizeibeamte könnten in einer »dynamischen Situation« gezielt auf Beine schießen. Solche Schüsse seien allenfalls in statischen Situationen realistisch. Nähere sich ein bewaffneter Angreifer schnell, zielten Beamte im Regelfall auf den Rumpf, um die Wahrscheinlichkeit eines Treffers zu erhöhen und die Gefahr wirksam zu beenden.
Auch mehrere Schüsse in kurzer Folge seien aus einsatztaktischer Sicht nicht ungewöhnlich. Rechtlich ist der Schusswaffengebrauch von Polizeibeamten an die Voraussetzungen der Notwehr sowie an die Vorgaben des Berliner Gesetzes zur Ausübung unmittelbaren Zwangs gebunden. Letztgenanntes regelt, dass Zweck des Schusswaffengebrauchs nur sein dürfe, »angriffs- oder fluchtunfähig zu machen«.