Das digitale „Handbuch Gefährdungsbeurteilung“ der BAuA gilt als die wichtigste Handreichung für Unternehmen und Organisationen auf diesem Gebiet. Im Mai 2026 ist es aktualisiert worden. Insbesondere die Kapitel zu "Psychischen Gefährdungen" und "Optischer Strahlung" wurden überarbeitet und ausgeweitet.Mehr zum Thema 'Gefährdungsbeurteilung'...Mehr zum Thema 'Arbeitsschutz'...
Dr. Joerg Hensiek
Journalist und PR-Berater, Schwerpunkte Arbeitsschutz, Forst- und Holzwirtschaft
Bild: Getty Images Aktualisiertes BAuA-Handbuch Gefährdungsbeurteilung: Damit Sicherheit am Arbeitsplatz nicht nur Vorschrift ist.
Das Handbuch Gefährdungsbeurteilung der BAuA ist das zentrale, digitale Nachschlagewerk für Arbeitsschutzfachleute zur strukturierten Planung und Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung in Unternehmen. Es ersetzte 2017 den „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“. Das Digital-Handbuch bietet wissenschaftliche Grundlagen für die Beurteilung verschiedener Gefährdungen und setzt sie in einen praxisgerechten Kontext. Es nennt also nicht nur die gesetzlichen Grundlagen, sondern erläutert auch die konkreten Verfahren und Instrumente, um Gefährdungsbeurteilungen effizient und praxisnah durchzuführen.
Digitales NachschlagewerkDas Handbuch Gefährdungsbeurteilung ist als digitales Nachschlagewerk konzipiert und wird von einem Autorenteam laufend aktualisiert. Anstatt vollständiger Neuauflagen werden also nur die Inhalte kontinuierlich überarbeitet. In der aktualisierten Version finden sich viele neue Daten, Statistiken und gesetzliche Vorgaben zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Besonders viele Änderungen und Ergänzungen erfuhren die Bereiche Arbeitsstoffe, Schutzkleidung, Lärm, psychischen Gefährdungen und optische Strahlung.
Gliederung des Nachschlagewerks in drei TeileDas Handbuch gliedert sich in drei Teile:
Die Aktualisierungen vom Mai 2026 betreffen unter anderem Ergänzungen im Kapitel 9 "Psychische Gefährdungen" und Kapitel 6.4 "Optische Strahlung" hinsichtlich Blaulichtgefährdungen sowie die Aufnahme neuer Daten, z. B. zum Unfallgeschehen und zur Arbeitszeitgestaltung. Des Weiteren erfolgte in allen Kapiteln eine umfangreiche Anpassung an neue technische Regeln und Normen, insbesondere zur Verwendung von Arbeitsstoffen und Arbeitsmitteln, zu Arbeitsumgebungsbedingungen (Lärm) und Schutzkleidung. Ein besonderer Fokus liegt auf der Neubewertung von Risiken im Zusammenhang mit modernen Arbeitszeiten sowie der digitalen Unterweisung.
Beispiel BlaulichtgefährdungEin konkretes Beispiel, warum die BAuA eine Aktualisierung des Handbuchs für notwendig erachtete, ist unter anderem der Gefährdungsfaktor Blaulicht im Kapitel zur "Optischen Strahlung". Am Arbeitsplatz ist es in natürlichem Tageslicht sowie in modernen LED-Lampen und digitalen Bildschirmen enthalten. Eine akute Schädigung der Netzhaut ist bei normaler Büroarbeit zwar ausgeschlossen. Das Risiko steigt jedoch an Industrie- und Handwerksarbeitsplätzen, an denen eine extreme Leuchtdichte herrscht. Früher waren für die Gefährdungsbeurteilung sehr aufwendige Strahldichtemessungen zur Ermittlung der Grenzwerte des sogenannten "Blue Light Hazard" erforderlich. Die BAuA hat in der Zwischenzeit aber wesentlich praxistauglichere Methoden entwickelt. Mithilfe eines einfachen Luxmeters und der Farbtemperatur der Weißlichtquelle lassen sich seitdem die Einhaltung der Expositionsgrenzwerte zuverlässig und dennoch deutlich kostengünstiger bewerten.
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