Die DGUV hat den Grundsatz für die Prüfung von Büromöbeln an den aktuellen Stand der europäischen Normen angepasst. Der DGUV Grundsatz 315-410 richtet sich an Hersteller, Prüfstellen, Arbeitgeber und Planer. Er deckt Aspekte der Sicherheit, Festigkeit und Dauerhaltbarkeit von Büromöbeln ab. Ziel ist es, die Sicherheit und Ergonomie gemäß der Arbeitsstättenverordnung sicherzustellen.Mehr zum Thema 'Arbeitsschutz'...Mehr zum Thema 'Ergonomie'...