In der Debatte um Leihmütter dient das Schicksal der Frauen oft nur als Argument für die eine oder andere Seite. Sie sind aber vor allem Betroffene, die angehört werden sollten.
Das Schicksal einer Leihmutter ist mehr als ein Belg für die eine oder andere Haltung dazu. Es ist eine Betroffene.
Foto: dpa/Ariel PanowiczKolumne · In der Debatte um Leihmütter dient das Schicksal der Frauen oft nur als Argument für die eine oder andere Seite. Sie sind aber vor allem Betroffene, die angehört werden sollten.
Seit Tagen wird wieder über Leihmutterschaft gestritten. Dem zugrunde liegt eine bedeutsame Frage: Was macht eine Frau zur Mutter? Das deutsche Recht antwortet knapp: Mutter ist jene Frau, die das Kind geboren hat. Die eigentliche Frage beantwortet das nicht. Bei einer Leihmutterschaft ist jene Frau, die austrägt, in der Regel nicht genetisch mit dem Kind verwandt, und doch entsteht in neun Monaten eine Beziehung. Eine Beziehung entsteht auch zwischen ihr und den Wunscheltern. Wer Leihmütter befragt, hört von Nähe und Erfüllung, nicht von einem Geschäft. Nach ihren Gründen gefragt, nennen sie zuerst den Wunsch, anderen zu helfen. Wer also ist Mutter, wer Vater?
Meine Tradition streitet seit Jahrzehnten darüber, ob Abstammung oder Austragen die Mutterschaft begründet, und ist zu keinem Ergebnis gekommen. Sie verschiebt den Maßstab. Der Talmud sagt von dem, der ein Kind großzieht, das er nicht gezeugt hat: als hätte er es selbst hervorgebracht.
Nicht die Zeugung macht Eltern, sondern Fürsorge und Liebe: Tag für Tag, jahrelang, unwiderruflich. Das entwertet weder Herkunft noch Schwangerschaft. Es sagt nur, worauf es am Ende ankommt. Der Mensch ist Gottes Abbild, und darum darf niemand bloßes Mittel für die Zwecke anderer sein. Es verbietet, eine Frau zu benutzen — und ebenso, über sie hinweg zu entscheiden. Ein Verbot, das ihr diese Entscheidungsfähigkeit abspricht, um sie zu schützen, beruft sich auf dieselbe Würde, die es übergeht. Aus der Natur der Sache lässt sich hier nichts ableiten; die Frage lautet nicht, ob so etwas sein darf, sondern unter welchen Bedingungen.
Konkret bedeutet das: freie Entscheidung vor der Zeugung, verpflichtende ergebnisoffene Beratung, Verfügung über den eigenen Körper, und die Pflicht der Wunscheltern, das Kind anzunehmen, gleich wie gesund es zur Welt kommt. In der deutschen Debatte kommen Leihmütter als Argument vor, nicht als Stimme. Die einen führen sie als Opfer an, die anderen als Beleg für Selbstbestimmung. Eine Ethik, die die Betroffenen selbst nicht hören will, ist nicht ernst zu nehmen.
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