Bei Krediten, Lebensversicherungen oder Verbeamtungen holt frühere Krebspatienten die Vergangenheit oft wieder ein. Eine Bremerin berichtet über die Folgen vor allem für junge Betroffene. Was soll sich ändern?
Bei Krediten, Lebensversicherungen oder Verbeamtungen holt frühere Krebspatienten die Vergangenheit oft wieder ein. Eine Bremerin berichtet über die Folgen vor allem für junge Betroffene. Was soll sich ändern?
Nach ihrer Krebserkrankung gilt eine Bremerin als medizinisch geheilt, doch mit den bürokratischen Folgen hat sie nach wie vor zu kämpfen. (Symbolbild) IMAGO/Thomas Trutschel/photothek.de
Mija Reetz war mit Anfang 20 an Krebs erkrankt. Die Diagnose: Non-Hodgkin-Lymphom, eine Form von Lymphdrüsenkrebs. "Ein Jahr lang habe ich Chemotherapie und Bestrahlung erhalten, die Behandlung war erfolgreich", sagt die heute 33-Jährige. "Ich gelte medizinisch als geheilt – und das Risiko, dass ich erneut an dem Krebs erkranken könnte, ist genauso hoch wie bei anderen Gesunden. Trotzdem bin ich weiterhin von Benachteiligung betroffen."
Der Bremerin geht es wie etwa 5,5 Millionen Menschen in Deutschland, die schon einmal Krebs überstanden haben. Trotzdem haben sie oft Jahre und sogar Jahrzehnte später mit sozialen und finanziellen Nachteilen zu kämpfen. "Ganz konkret bei Kreditvergaben, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, Immobilienfinanzierungen, aber auch bei Verbeamtungen und Adoptionen", zählt Reetz auf. "Bei Versicherungen etwa zahlt man drauf oder wird ganz abgelehnt." Grund dafür ist, dass die Betroffenen ihre frühere Krankengeschichte immer wieder offenlegen müssen.
"Gerade für junge Menschen ist das eine große und unfaire Hürde", kritisiert die 33-Jährige. "In einer Lebensphase, in der man wie andere Gesunde eine Familie gründen möchte, einen Beruf wählt, eine Wohnung oder ein Haus kaufen und sich absichern möchte." Reetz ist Sprecherin des Treffpunkts Weser-Ems, der zur Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs gehört. Sie kennt eine Reihe solcher Erfahrungen von Betroffenen in Bremen und dem Umland. Viele seien etwa im Kindesalter erkrankt gewesen und längst geheilt – aber dauerhaft durch ihre frühere Diagnose stigmatisiert. "Krebs zu überleben darf kein Nachteil sein. Deshalb fordern wir ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden der Erkrankung, wie es in vielen europäischen Ländern seit Langem gilt", sagt sie. Deutschlandweit hat sich dafür eine Allianz aus Betroffenenverbänden, Krebsmedizinern und Politikern formiert.
Was "Vergessenwerden" ändern sollGemeint ist mit "Vergessenwerden": Nach Ablauf einer medizinisch begründeten Frist von fünf Jahren ohne Rückfall soll die Offenlegung einer früheren Krebsdiagnose nicht mehr verlangt werden dürfen. In 15 europäischen Ländern ist ein solches Recht bereits in nationalen Gesetzen umgesetzt. Frankreich ist Vorreiter, wo es 2016 eingeführt wurde: Anfangs galt es ab zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung, seit 2023 nach fünf Jahren. In der Medizin wird in der Regel nach diesem Zeitraum ohne Rückfall von einer erfolgreichen Heilungsbewährung gesprochen.
Das SPD-Bundespräsidium hat dazu Ende Juli einen Beschluss gefasst und will eine gesetzliche Regelung vorantreiben – auf Initiative führender SPD-Politiker. Darunter Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil, der 2014 an Zungenkrebs erkrankte, und Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die 2019 eine Brustkrebs-Erkrankung öffentlich machte.
Das einklagbare Recht soll für alle Fälle gelten, in denen Betroffene aufgrund einer Selbstauskunft oder gesetzlich geregelter Datenübermittlung weiterhin mit einer früheren Krebserkrankung konfrontiert sind: neben Finanzprodukten, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen, Kreditverträgen und Hypotheken auch bei Verbeamtungen, Einstellungsuntersuchungen im öffentlichen Dienst, bei Adoptionen und Pflegeverfahren. "Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden", heißt es in dem SPD-Papier.
Familienvater: Petition mit 56.000 UnterschriftenDie Betroffenenorganisation "Survivor" weist auf eine paradoxe Praxis in Deutschland hin. Während der Schwerbehindertenstatus mit potenziellen Vorteilen und Erleichterungen fünf Jahre nach überstandenem Krebs auf Basis der Heilungsbewährung aberkannt werde, bleibe eine Ungleichbehandlung in sozialen und finanziellen Belangen weitaus länger bestehen.
Knapp 340 Bremerinnen und Bremer haben eine Petition an den Bundestag für ein Recht auf Vergessenwerden mitgezeichnet – von bisher mehr als 56.300 Unterschriften. Tobias Marggraf aus Mülheim hat sie gestartet – für seine kleine Tochter, die im Alter von zwei Jahren an Krebs erkrankte und erfolgreich behandelt wurde. Er befürchte, dass sie später kein selbstbestimmtes Leben führen könne, sagte er dem WDR. "Wir wollen keinen Sonderstatus, sondern eine ganz normale, faire Behandlung – so wie jeder andere auch."
Dafür setzt sich auch die Bremer Krebsgesellschaft ein: Junge Krebsüberlebende hätten oft schon in jungen Jahren Außergewöhnliches bewältigt. "Sie verdienen die gleichen Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben wie alle anderen – ohne dass die Krebserkrankung zu einer lebenslangen sozialen oder wirtschaftlichen Hypothek wird", sagt Leiterin Susanne Hepe. "Das Recht auf Vergessenwerden ist deshalb nicht nur eine datenschutz- oder versicherungsrechtliche Frage, sondern ein Gebot der Fairness, der Chancengleichheit und der gesellschaftlichen Teilhabe."
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