Der Bundesfinanzhof hat am Mittwoch die neue Grundsteuer bestätigt. Immobilienbesitzer hatten die pauschale Ermittlung der Grundstückswerte im Bundesmodell angefochten. Der Bundesfinanzhof lehnte diese Sichtweise jedoch ab.
Der Bundesfinanzhof hat am Mittwoch die neue Grundsteuer bestätigt. Immobilienbesitzer hatten die pauschale Ermittlung der Grundstückswerte im Bundesmodell angefochten. Der Bundesfinanzhof lehnte diese Sichtweise jedoch ab.
Auf dem Prüfstand des Bundesfinanzhofs stand am Mittwoch das sogenannte Bundesmodell der Grundsteuer, das in elf der 16 Bundesländer genutzt wird. Geklagt hatten drei Immobilienbesitzer aus NRW, Sachsen und Berlin. Die Kläger hatten unter anderem eine zu ungenaue und damit zu Ungerechtigkeiten führende Datengrundlage gerügt.
Eine Reform der Grundsteuer war 2018 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Die frühere Berechnung nach völlig überholten Einheitswerten sei mit dem Gleichheitsgebot nicht mehr vereinbar.
1. Das Gericht sollte beantworten, ob die Beurteilung der Grundstückswerte in Gutachterausschüssen fair seien. "Die Werte, die für die Grundsteuer herangezogen werden, stammen von den Gutachterausschüssen. Die haben die aber nicht für die Grundsteuer erhoben. Und deswegen eignen sie sich auch nicht für die Grundsteuer", kritisiert Kai Warnecke, der Präsident von Haus und Grund Deutschland im ZDF.
2. Sind die Nettokaltmieten, die angesetzt werden, für alle Immobilienbesitzer gerecht? Aktuell werden Durchschnittsmieten angesetzt, obwohl die Mietpreise ja sogar innerhalb einer Stadt oder Gemeinde stark schwanken.
Wer sich gegen die Berechnung seines Grundstücks wehren möchte, hat die Möglichkeit dazu, allerdings nur über ein (teures) Sachverständigengutachten.
Die beklagten Finanzämter wehrten sich in der mündlichen Verhandlung: Eine Einzelfallprüfung sei zu aufwändig. Im Gesetz sei eine pauschalisierte Bewertung von Grundstücken zulässig.
Für Immobilienbesitzer ändert sich erst einmal nichts. Die bisherigen Grundsteuerbescheide behalten ihre Gültigkeit. Die Hoffnung, dass für manche Immobilienbesitzer die Steuerlast sinken könnte, ist damit erst einmal zerschlagen. Allerdings haben die Kläger die Möglichkeit Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt), der mit dem Immobilienverband Haus & Grund zwei der Musterklagen begleitet, kündigte bereits an, diese Möglichkeit wahrzunehmen. „Wir werden in jedem Fall Verfassungsbeschwerde erheben“, sagte Daniela Karbe-Geßler, Steuerexpertin beim BdSt, dem Handelsblatt kurz nach der Urteilsverkündung. Der Streit um die Grundsteuer könnte also noch eine Instanz weiter gehen.
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