Schrottberge wachsen auf unversiegeltem Boden, plötzlich stoppen die Bagger und das Amt ordnet die sofortige Stilllegung des gesamten Entsorgungsbetriebs an. Nun wird gestritten, ob diese Maßnahme auch ohne den Nachweis einer konkreten Umweltgefahr zulässig ist oder ob die wirtschaftlichen Härten für den Betreiber schwerer wiegen.
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