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Mord an Arzt nicht verhindert: Frau muss für mehr als fünf Jahre ins Gefängnis

Дата публикации: 10-07-2026 12:33:18

Trägt die Mutter eines der beiden verurteilten Täter im Fall des getöteten Arztes Steffen Braun doch mehr Schuld an der Tat? Das Landgericht Trier hat jetzt dazu entschieden.

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Im zweiten Prozess um den gewaltsamen Tod des Gerolsteiner Arztes Steffen Braun hat das Landgericht Trier die Mutter eines der beiden bereits verurteilten Täter zu fünf Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Beschuldigte des gemeinschaftlichen Totschlags durch Unterlassung und Brandstiftung schuldig gemacht hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann innerhalb eines Monats Revision eingelegt werden.

Angeklagte mit Geständnis

Die Beschuldigte hatte zuvor überraschend ein Geständnis abgelegt. Demnach hat sie die Tat beobachtet. "Sie war örtlich anwesend, hat mitbekommen, dass ihr Sohn mit einem Baseballschläger auf den ehemaligen Lebenspartner einschlägt und hat schlichtweg nichts gemacht", sagt Staatsanwalt Volker Blindert.

Nach Auffassung des Gerichts hätte sie als Mutter eines der beiden Täter aber angreifen müssen. Stattdessen hat sie den Tatort verlassen. Später half sie dabei, die Leiche in einem Waldstück bei Gerolstein zu vergraben und sein Auto zu verbrennen. Die beiden bereits rechtskräftig verurteilten Jugendlichen hatten im Prozess ausgesagt, dass sie die Tat abgebrochen hätten, wenn die Beschuldigte eingeschritten wäre.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigen sich

Dem Geständnis der Angeklagten war ein Deal zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorausgegangen. Für die Verteidigung war das eine Möglichkeit, für die Angeklagte eine kürzere Haftstrafe zu bekommen.

Staatsanwalt Blindert ist mit dem Urteil des Gerichts zufrieden: "Ich denke, dass die Kammer hier eine sachgerechte Entscheidung getroffen hat." Ähnlich sieht es die Verteidigung. "Ich bewerte das Urteil, nachdem meine Mandantin das Geständnis abgelegt hat als ein Urteil, das gerecht ist", sagt Teusch.

Gericht hob Urteil teilweise auf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das erste Urteil gegen die Frau teilweise aufgehoben. Sie war wegen Brandstiftung und unterlassener Hilfeleistung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden.

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Aus Sicht des Gerichts musste noch die Frage geklärt werden, ob die Mutter eines der beiden Täter hätte einschreiten können und müssen. Deshalb musste der Prozess vor dem Trierer Landgericht erneut verhandelt werden.

Täter sagte gegen Beschuldigte aus

Im ersten Prozess hatte die Frau noch gesagt, sie habe während der Tat geschlafen und erst nach dem Tod Steffen Brauns davon mitbekommen. Sie habe es bereut, die Polizei nicht verständigt zu haben. Ihr wegen Mordes verurteilter Sohn bestätigte das weitgehend.

Anders äußerte sich der ebenfalls wegen Mordes verurteilte Halbbruder des Sohnes. Er sagte aus, die Angeklagte sei während des Angriffs zeitweise anwesend gewesen. Außerdem berichtete er von Gesprächen vor der Tat, in denen es darum gegangen sei, wie Braun "weggeschafft" werden könne. Diese Schilderungen widersprachen den Aussagen der Angeklagten und ihres Sohnes.

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