Eine Frau vergiftete ihren Ehemann und wurde dafür auch verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof sieht Rechtsfehler, die das Landgericht Darmstadt bei der Beweiswürdigung gemacht habe. Jetzt muss es den Fall neu entscheiden, und zwar "umfassend".
Der Gifcocktail-Fall sorgte überregional für Schlagzeilen: Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslang gefordert. Foto: picture alliance/dpa | Michael Brandt
Eine Frau vergiftete ihren Ehemann und wurde dafür auch verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof sieht Rechtsfehler, die das Landgericht Darmstadt bei der Beweiswürdigung gemacht habe. Jetzt muss es den Fall neu entscheiden, und zwar "umfassend".
Der Darmstädter Prozess gegen eine Frau aus Bangladesch wegen Mordes an ihrem Ehemann muss neu verhandelt werden. Die Frau war 2025 vom örtlichen Landgericht (LG) zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht nach der Revision Rechtsfehler, die das LG in der Beweiswürdigung gemacht habe. Es hob die LG-Entscheidung deshalb auf (Urt. v. 25.02.2026, Az. 2 StR 526/25).
Die Sache bedürfe einer "umfassenden neuen Verhandlung" und Entscheidung, heißt es seitens des BGH. "Die Rechtsfehler in der Beweiswürdigung betreffen die Feststellungen in Gänze. Der Senat hebt daher das Urteil mit den Feststellungen auf und verweist die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück."
Die Frau hatte zum Prozessauftakt gestanden, ihrem Mann einen Giftcocktail verabreicht zu haben. Nach Angaben der Verteidigung wollte der Ehemann sie wegen einer 30 Jahre jüngeren Frau verlassen. Zudem habe das Eheleben in einer Atmosphäre von Gewalt und Beleidigungen gegen sie stattgefunden. Für sie habe es immer Demütigung und nie Anerkennung gegeben. Nach den Feststellungen des LG löste sie eine Medikamentenmischung in einem Getränk auf, ihr Ehemann wurde auf dem Sofa bewusstlos, sie soll ihn schließlich erwürgt haben.
Der 2. Strafsenat des BGH kritisierte: "Ein Geständnis in der Hauptverhandlung enthebt das Tatgericht nicht seiner Pflicht, es einer kritischen Prüfung auf Plausibilität und Tragfähigkeit zu unterziehen und zu den sonstigen Beweismitteln in Beziehung zu setzen." Die BGH-Richter werfen insbesondere Fragen auf, was das Tatmotiv angeht. Hat sich die Frau in einer notstandsähnlichen Situation befunden, oder handelte sie aus Wut und Eifersucht, weil sie glaubte, ihr Ehemann entscheide sich für eine jüngere Frau? Dazu hätte das LG nicht ausreichend, das Verhalten der Angeklagten vor der Hauptverhandlung etwa bei den Aussagen bei der Polizei beschäftigt. Stattdessen habe sich das LG auf die Einlassungen der Frau in der Hauptverhandlung konzentriert, so der BGH.
Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem LG eine lebenslange Freiheitsstrafe, die Verteidigung neun Jahre Haft gefordert. Beim Mordmerkmal der Heimtücke kann bei außergewöhnlichen Umständen von einer lebenslangen Haftstrafe abgesehen werden.
dpa/ms/LTO-Redaktion
Zitiervorschlag
BGH hebt LG-Urteil auf: . In: Legal Tribune Online, 20.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60472 (abgerufen am: 27.07.2026 )
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