Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat in ihrer Sitzung am 10. Juli 2026 Anpassungen am GWK-Abkommen, an ihrer Geschäftsordnung und an ihren Vereinbarungen nach Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes vorgenommen, die heute in Kraft treten. Mit ihren modifizierten Verfahrensregularien sichert die GWK ihre Entscheidungsfähigkeit und die von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Wissenschaft.