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Künftiges Cispa-Areal in St. Ingbert: „Würde heute weniger bieten“ – Zeuge schildert Verkauf des Neumann-Geländes

Дата публикации: 11-06-2026 14:54:00




Wie es zum Erwerb des künftigen Cispa-Areals in St. Ingbert durch die Firma Peter Gross Bau kam, das hat heute im Rahmen eines zivilen Landgerichtsprozesses ein Ex-Mitarbeiter geschildert. Er stellte klar: Bei den Planungen 2018 war an Cispa noch lange nicht zu denken.



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Künftiges Cispa-Areal in St. Ingbert „Würde heute weniger bieten“ – Zeuge schildert Verkauf des Neumann-Geländes

St. Ingbert · Wie es zum Erwerb des künftigen Cispa-Areals in St. Ingbert durch die Firma Peter Gross Bau kam, das hat heute im Rahmen eines zivilen Landgerichtsprozesses ein Ex-Mitarbeiter geschildert. Er stellte klar: Bei den Planungen 2018 war an Cispa noch lange nicht zu denken.

Aufnahme des ehemaligen Neumann-Geländes im Februar 2025. Hier entsteht aktuell das neue Cispa-Forschungszentrum.

Aufnahme des ehemaligen Neumann-Geländes im Februar 2025. Hier entsteht aktuell das neue Cispa-Forschungszentrum.

Foto: Eric Kolling

Hat bei der Veräußerung des Betriebsgeländes der insolventen St. Ingberter Firma Neumann Präzisionstechnik ein ordnungsgemäßes Bieterverfahren stattgefunden oder nicht? Diese Frage versucht das Landgericht Saarbrücken in einem Zivilprozess weiter nachzugehen. Kläger Stefan Neumann ist der Ansicht, der im Juni 2018 eingesetzte Insolvenzverwalter Marc Herbert habe sein Grundstück unter Wert verkauft und fordert von diesem 1,44 Millionen Euro Schadensersatz. Die Herbert-Seite streitet den Vorwurf ab. Sie hat im Zuge des seit 2021 laufenden Gerichtsverfahrens der damals mit der Verwertung beauftragten Auktionskanzlei den Streit verkündet. Im Falle einer Verurteilung wäre diese quasi mitverantwortlich.

Firma Peter Gross Bau erwarb das Grundstück

Verkauft wurde das Gelände für 1,67 Millionen Euro an die St. Ingberter Firma Peter Gross Bau. Diese errichtet dort gerade das neue Helmholtz-Centrum für Informationssicherheit (Cispa), zu dem das Land auch bis zu 350 Millionen Euro beisteuert. Beim aktuellen Prozesstag war der früher für das Projekt zuständige Mitarbeiter von Peter Gross Bau als Zeuge geladen. Er betonte, dass sich der Vorgang 2018 abgespielt habe – Cispa habe erst sechs Jahre später im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung ein Grundstück gesucht: „Das hat also gar nichts miteinander zu tun“. Zum Zeitpunkt des Grundstückserwerbs „wusste wohl keiner bei uns im Ort, was Cispa überhaupt ist“. Eine mögliche Ansiedlung des Wissenschaftszentrums habe bei den Planungen und fiktiven Kalkulationen der Firma folglich keine Rolle gespielt.

Diese hatten sich laut dem Mitarbeiter, der Anfang 2017 in die Firma eintrat und inzwischen dort nicht mehr tätig ist, so gestaltet: Über sein berufliches Netzwerk habe er 2017 erfahren, dass Neumann mehreren Firmen – darunter Peter Gross Bau – das Gelände angedient hatte. Neumann habe Grundstücksteile verkaufen, andere behalten und vermieten wollen. Das vom Stadtrat verabschiedete, städtebauliche Konzept habe Wohnen und nicht störendes Gewerbe dort vorgesehen.

Stadt St. Ingbert machte auf Insolvenzverfahren aufmerksam

Für die Kalkulation relevant sei gewesen, welche Preise mit einer solchen Nutzung zu erzielen wären – abzüglich der Kosten etwa für Erschließung, Rückbau, Infrastruktur, Gewinnmarge. „Am Ende bleibt übrig, was mir das Grundstück wert sein darf, damit es sich rechnet“, erklärte der Mitarbeiter. Die ermittelte Summe von 1,5 Millionen Euro für rund 25.000 Quadratmeter habe Neumann aber als zu gering abgelehnt, Ende 2017 seien die Gespräche eingestellt worden. Ein paar Monate darauf habe die Stadt St. Ingbert ihn auf das Insolvenzverfahren aufmerksam gemacht und er Kontakt zu Insolvenzverwalter Herbert gesucht, der ihn an die beauftragte Auktionskanzlei verwiesen habe. Dort sei von einem Bieterverfahren die Rede gewesen und er habe zwei Ordner mit Unterlagen und Plänen erhalten. Auf dieser Grundlage sei ein Angebot erstellt worden.

Dieses habe bei 1,65 Millionen Euro gelegen – warum nur leicht über dem ersten, obwohl es nun um 38.000 Quadratmeter Fläche ging? Nun sei, so der Mitarbeiter, auch das bebaute Areal Bestandteil gewesen, an dem die Firma zuvor nicht interessiert gewesen sei. Dort seien ihm bei der Besichtigung die Altlasten bereits regelrecht ins Auge gesprungen. Schadstoffwerte hätten das Zulässige teils um das Tausendfache überschritten. Letztlich hätten Abriss der Gebäude, Geländesanierung, Lagerung des belasteten Bodens teils auf Spezialdeponien etwa in Karlsruhe rund fünf Millionen Euro gekostet.

Auch hätte die Fläche weitere Risiken beinhaltet: Die Betriebsgenehmigung sei erloschen gewesen, es habe keinen gültigen Bebauungsplan gegeben und die Verkehrsanbindung durch die Bahnunterführung von der Saarbrücker Straße aus sei nicht leistungsfähig, eine Ampel nötig gewesen. Das habe ein Verkehrsgutachter geschätzt; später kam ein offizielles Gutachten zum selben Schluss. Außerdem habe eine umzäunte Grünfläche an der Schnapphahner Dell dem saarländischen Waldgesetz unterlegen. Bei einem Eingriff müssten Eins-zu-eins Ausgleichsflächen geschaffen werden.

Unklar, ob es weitere Bieter auf das Grundstück gab

Die Firma habe vor Fristende nach einem Hinweis der Buchhaltung ein zweites Angebot von 1,67 Millionen Euro nachgelegt, in dem auch die Mehrwertsteuer ausgewiesen war. Das habe die Möglichkeit eröffnet, Nachfolgemaßnahmen netto abzuwickeln. Dieses Angebot erhielt den Zuschlag. Rückblickend erklärt der Mitarbeiter: „Der Preis war nicht zu niedrig, vor dem Hintergrund der gefundenen Belastung würde ich heute sogar nur noch 500.000 Euro bieten.“

Im Kaufvertrag sei geregelt gewesen, dass Peter Gross Bau als Käufer direkt eine Maklerprovision zahlen müsse. Dazu habe die Firma aus dem Kaufpreis auch einen Provisionsanteil des Verkäufers beglichen. Ein „durchaus übliches Vorgehen“, wie der Mitarbeiter schilderte.

Ob es außer Peter Gross Bau weitere Bieter gab – das blieb im Verfahren weiter unklar. Gehört wurden weitere Zeugen, die laut Aktenlage als Bieter agiert haben könnten. Zwei erklärten aber, ein entsprechendes, ihnen vom Richter vorgelegtes Schreiben noch nie gesehen zu haben. Ein Dritter erkannte zwar ein von ihm verfasstes Angebot wieder, wunderte sich aber über das Fehlen seiner Unterschrift. Ein Vierter schloss nicht aus, dass es zum Angebot gekommen sein könnte. Anhand fehlender Unterlagen könne er das nicht mehr nachvollziehen.

Die Verhandlung wird fortgesetzt. (lck)

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