Im Prozess um den Sexualmord von Rehlingen-Siersburg fordert die Verteidigung neue Gutachten. Es geht um Schuldfähigkeit, extreme Praktiken und die Frage nach Kontrollverlust.
Saarbrücken · Im Prozess um den Sexualmord von Rehlingen-Siersburg fordert die Verteidigung neue Gutachten. Es geht um Schuldfähigkeit, extreme Praktiken und die Frage nach Kontrollverlust.
Im Prozess um den sogenannten Sexualmord von Rehlingen-Siersburg hat Verteidiger Christian Kessler am Montag vor der Großen Strafkammer des Saarbrücker Landgerichts mehrere Anträge gestellt. Er verlangt zusätzliche spezialisierte Gutachten, um die Schuldfähigkeit seiner Mandantin neu bewerten zu lassen. Hintergrund ist ein bereits vorliegendes psychiatrisches Gutachten, das vergangene Woche die Angeklagte als voll schuldfähig eingestuft hatte – eine Einschätzung, die Kessler „in keinster Weise“ akzeptieren will.
Kessler betonte, das allgemeine Renommee des bisherigen Sachverständigen sei unbestritten. Im vorliegenden Fall gehe es jedoch um eine „äußerst besondere“ Konstellation mit sadomasochistischen Blut- und Atemspielen, die Fachleute gesondert beleuchten müssten (wir berichteten). Der Gutachter habe zwar eine kombinierte Persönlichkeitsstörung und Beeinträchtigungen wie Rest-ADHS festgestellt, deren Bedeutung für die Tatnacht aber aus Sicht der Verteidigung nicht ausreichend gewürdigt.
Nach Kesslers Darstellung traf bei seiner Mandantin eine beeinträchtigte Persönlichkeit auf eine hoch emotionale, sexuell aufgeladene Situation mit Fesselungen, Atemkontrolle, Blutspielen und eingenommenen Tabletten. Die Tathandlungen seien ungewollt eskaliert, es habe ein „Kontrollverlust“ vorgelegen. Die extrem hohe Zahl von über 90 Stichverletzungen wertet er als Hinweis auf einen affektiven Ausnahmezustand und eine erheblich eingeschränkte Steuerungsfähigkeit.
Dem Tatvorwurf zufolge soll die Angeklagte ihre Bekannte bei einem Treffen nahe eines Autobahnparkplatzes bei Rehlingen-Siersburg während sogenannter Fessel-, Atem- und Blutspielen mit einem Messer attackiert und getötet haben. Die Anklage lautet auf Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs.
Auch deshalb beantragt die Verteidigung, zusätzlich Sexualwissenschaftler und forensische Experten zu hören, die sich mit sadomasochistischen Praktiken und sexuellen Tötungsdelikten befassen. Zudem soll ein Methodengutachten prüfen, ob das bisherige Gutachten den wissenschaftlichen Standards im Bereich der Sexualdelikte genügt. „Niemand kann auf jedem Gebiet alles wissen“, sagte Kessler mit Blick auf den bisherigen Sachverständigen. Gerade angesichts der drohenden lebenslangen Freiheitsstrafe müsse das Gericht „sämtliche Erkenntnismöglichkeiten“ ausschöpfen.
Oberstaatsanwalt Christian Nassiry lehnt die Anträge ab. Es seien keine überlegenen Forschungsmöglichkeiten der vorgeschlagenen Experten erkennbar. Auch der Nebenkläger schloss sich dieser Sicht an.
Vorsitzender Richter Andreas Lauer kündigte an, das Gericht brauche Zeit, um die Vielzahl der Anträge zu prüfen. Der nächste Termin ist auf Anfang Juli terminiert. (sas)