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So können Facebook- und Instagram-Nutzer bis zu 750 Euro von Meta einklagen

Дата публикации: 19-01-2026 07:50:00

Millionen Deutsche sind von unrechtmäßig gesammelten Nutzerdaten betroffen. Der Verbraucherschutzverein erklärt, wie man sich der Sammelklage gegen den Konzern Meta anschließen und bis zu 750 Euro erhalten kann.

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Millionen Deutsche sind von unrechtmäßig gesammelten Nutzerdaten betroffen. Der Verbraucherschutzverein erklärt, wie man sich der Sammelklage gegen den Konzern Meta anschließen und bis zu 750 Euro erhalten kann.

Der US-Konzern Meta trackt unrechtmäßig Nutzerdaten bei Facebook und Instagram. Experten schätzen, dass etwa 50 Millionen Menschen in Deutschland Anspruch auf Schadensersatz haben, jeweils zwischen 250 und 750 Euro. Deshalb hat der Verbraucherschutzverein eine Sammelklage beim Bundesamt für Justiz eingereicht.

Der Clou an der Sache ist die Risikofreiheit. Sie brauchen keine Rechtsschutzversicherung und zahlen keinen Cent für die Teilnahme. Wer jemals ein Konto bei den Diensten hatte, kann sich eintragen. Selbst für Minderjährige ist der Weg mit Erlaubnis der Eltern offen.

Mark Zuckerberg ist Gründer und Vorstandsvorsitzender des Unternehmens Meta Platforms.

Mark Zuckerberg ist Gründer und Vorstandsvorsitzender des Unternehmens Meta Platforms. FOCUS
Sammelklage gegen Meta: Einfaches per Online-Formular für Nutzer

Die Anmeldung läuft unkompliziert über ein Online-Formular ab. Sie müssen dort lediglich Ihre Daten und die genutzten Accounts angeben. Die Stiftung Warentest empfiehlt dabei eine klare Formulierung. Geben Sie an, seit wann Sie Facebook oder Instagram nutzen und fordern explizit Ersatz für das Tracking auf Drittseiten. 

Meta nutzt dafür Business-Tools auf Millionen Webseiten. Diese sammeln Infos über Ihre Gesundheit, politische Ansichten oder euer Konsumverhalten. Das geht tief in die Intimsphäre und verletzt die DSGVO massiv.

Österreicher bekommen Entschädigungen

Besonders dreist ist die Tatsache, dass dieses Tracking fast unmöglich zu stoppen ist. Selbst nach dem Logout laufen die Skripte oft einfach weiter. Eine pauschale Einwilligung für diese Datensammlung ist laut Gericht nicht zulässig. 

Meta wird das Urteil natürlich nicht einfach schlucken und vermutlich in Revision gehen. Am Ende muss wohl der Bundesgerichtshof (BGH) das letzte Wort sprechen. In Österreich sind die Nutzer schon einen Schritt weiter. Dort gab es nach jahrelangem Rechtsstreit bereits grünes Licht für Entschädigungen. Das macht Hoffnung für das Verfahren hierzulande. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.

Von Jörn Schmidt

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