Der Gesetzentwurf zur Geheimdienstreform sieht neue Befugnisse für die Dienste vor. Mehrere Regelungen könnten auch Bürger betreffen.
Der Gesetzentwurf zur Geheimdienstreform sieht neue Befugnisse für die Dienste vor. Mehrere Regelungen könnten auch Bürger betreffen.
Deutschland plant eine der umfassendsten Reformen seiner Geheimdienste seit Jahrzehnten. Der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums mit dem Titel „Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts“ trägt den Bearbeitungsstand 5. Juli 2026.
In der öffentlichen Debatte geht es vor allem um das sogenannte Zurückhacken gegen fremde Angreifer. Doch mehrere geplante Regelungen betreffen nicht nur Verdächtige oder Spione, sondern können auch Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger haben.
Noch handelt es sich um einen Entwurf. Bevor daraus ein Gesetz wird, müssen Kabinett und Bundestag zustimmen. Der Entwurf zeigt bereits, welche Änderungen geplant sind.
Hermann Sauer ist IT-Sicherheitsexperte engagiert sich seit über 20 Jahren für Datenschutz und Online-Anonymität. Er ist Teil unseres Expertennetzwerks EXPERTS Circle.
Der Bundesnachrichtendienst soll Datenverkehr erfassen dürfen. Der Entwurf erlaubt die Erfassung von bis zu 15 Prozent des Datenvolumens aus den Telekommunikationsnetzen. Nach einer Analyse von netzpolitik.org könnten 15 Prozent der Leitungen jedoch faktisch einen Großteil des durchschnittlichen Datenverkehrs umfassen. Der Dienst soll die Daten zwar filtern, allerdings nur „soweit technisch möglich“.
Weil solche Filter technisch fehleranfällig sein können, kann auch die Kommunikation von Menschen im Inland erfasst werden, die mit keiner Bedrohung zu tun haben. E-Mails, Chats und Verbindungsdaten können so erfasst werden, obwohl gegen die Betroffenen kein individueller Verdacht besteht.
Eine weitreichende geplante Befugnis betrifft den Verfassungsschutz. Nach Analyse von netzpolitik.org soll die Behörde Videoüberwachung an öffentlich zugänglichen Orten in Echtzeit nutzen dürfen, etwa an Bahnhöfen oder in Einkaufszentren. Betreiber könnten verpflichtet werden, Aufnahmen herauszugeben, live weiterzuleiten oder ihre Kameras direkt mitnutzen zu lassen.
Hinzu kommt der Abgleich biometrischer Merkmale, etwa von Gesichtern. Die rechtliche Hürde dafür sind „tatsächliche Anhaltspunkte“ für die Erforderlichkeit. Kritiker halten diese Schwelle für so niedrig, dass in der Praxis auch unbeteiligte Passanten erfasst werden können, die nur zufällig im Bild sind.
Ein weiterer Punkt betrifft die Sicherheit jedes Smartphones und Computers. Bisher verfolgt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik grundsätzlich das Ziel, entdeckte Sicherheitslücken möglichst schnell schließen zu lassen. Künftig soll das Amt solche Lücken, darunter besonders gefährliche sogenannte Zero-Day-Schwachstellen, an die Nachrichtendienste weitergeben, damit diese sie ausnutzen können.
Aus Sicht vieler IT-Sicherheitsexperten erhöht eine bewusst offengehaltene Sicherheitslücke das Risiko für Nutzer. Sie kann von Kriminellen oder fremden Diensten ebenfalls gefunden und missbraucht werden. Das kann die allgemeine IT-Sicherheit beeinträchtigen.
Beide Dienste sollen personenbezogene Daten künftig automatisiert auswerten und eigene Programme mit künstlicher Intelligenz trainieren dürfen. Damit können Bewegungs- und Verhaltensprofile erstellt werden.
Wer im Datenbestand der Behörden auftaucht, kann so Gegenstand automatisierter Analysen werden. Strengere Anforderungen gelten laut Entwurf erst bei besonders eingriffsintensiven Auswertungen mit Bezug zu „zumindest erheblichen Bedrohungen“. Dieser Begriff gilt als sehr dehnbar.
Auch Unternehmen werden stärker eingebunden. Der Verfassungsschutz soll von Telekommunikationsanbietern und Plattformbetreibern einfacher Auskünfte verlangen können.
Betroffen sein können auch Kundendaten von Personen, gegen die kein eigener Verdacht besteht.
Gleichzeitig soll der Zugang zu Informationen weiter eingeschränkt werden. Schon heute sind die Dienste vom Informationsfreiheitsgesetz weitgehend ausgenommen.
Wer wissen möchte, was mit seinen Daten geschieht, könnte künftig geringere Auskunftsmöglichkeiten haben. Zur Kontrolle soll der Unabhängige Kontrollrat gestärkt werden und besonders eingriffsintensive Maßnahmen vorab prüfen.
Dahinter steht eine grundlegende Verschiebung. Bisher gilt in Deutschland eine strikte Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Die Polizei darf eingreifen, die Dienste sollen nur beobachten und informieren. Nach Einschätzung von Kritikern würde der Entwurf diese Trennung teilweise aufweichen, weil die Dienste künftig selbst aktiv handeln dürfen.
Zusätzlich soll der Datenaustausch zwischen den Behörden erleichtert und teils automatisiert werden, sodass Informationen über einzelne Personen unter den gesetzlichen Voraussetzungen schneller zwischen bislang getrennten Stellen fließen können.
Das Bundesinnenministerium betont, die neuen Befugnisse richteten sich gegen ernste Bedrohungen wie Spionage, Sabotage und Terror, nicht gegen die Allgemeinheit. Jede eingriffsintensive Maßnahme solle kontrolliert werden. Der Streit dreht sich um die Frage, ob die Eingriffsschwellen niedrig genug sind, dass am Ende auch Unbescholtene erfasst werden.
Der Entwurf liegt vor, die Entscheidung des Bundestages steht noch aus. Für Bürgerinnen und Bürger lohnt es sich zu verfolgen, welche Regelungen es am Ende ins Gesetz schaffen.
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