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Waiblinger (63) verurteilt: Er hat eine Reichsbürger-Terrorgruppe unterstützt

Дата публикации: 24-06-2026 12:00:00

Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt einen Waiblinger wegen Beihilfe zu Umsturzplänen – und gewährt Bewährung.

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Stand: 24.06.2026, 14:00 Uhr

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Am Montag wurde am Oberlandesgericht Stuttgart in Stammheim das Urteil verkündet.

Am Montag wurde am Oberlandesgericht Stuttgart in Stammheim das Urteil verkündet. © Benjamin Büttner

Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt einen Waiblinger wegen Beihilfe zu Umsturzplänen – und gewährt Bewährung.

Waiblingen/Stuttgart. Ein 63-Jähriger aus Waiblingen ist am Montag (15.06.) vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart (OLG) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden – ausgesetzt auf Bewährung. Er hat nach Ansicht des Gerichts die Reichsbürger-Terrorgruppe „Vereinte Patrioten“ (auch „Kaiserreichsgruppe“ genannt“) unterstützt und Beihilfe zur Vorbereitung ihrer Umsturzpläne geleistet.

Eine Chatgruppe für die Umsturz-Vorbereitung

Der Mann aus Waiblingen war als Teil der lokalen Querdenker-Szene bekannt. Bereits im Jahr 2022 wurde bei ihm eine Razzia durchgeführt, bei der ein Server beschlagnahmt habe.

Diesen Server hat er laut OLG Stuttgart der Terrorgruppe für die konspirative Kommunikation zur Verfügung gestellt. Mehr noch: Wie es in der Urteilsbegründung heißt, habe er eine Chatgruppe geleitet, die der „Abstimmung und weiteren Konkretisierung eines unmittelbar bevorstehenden Testlaufs für den späteren Umsturz“ diente. Die Tatpläne billigte er nach Ansicht des Gerichts. Mitglied der Terrorgruppe war er nach Ansicht der Ermittler aber selbst nicht.

„Vereinte Patrioten“: Rückkehr ins Kaiserreich?

Die „Vereinten Patrioten“ hatten laut Ermittlern geplant, in einem dreistufigen Verfahren den Umsturz der demokratischen Ordnung in Deutschland herbeizuführen und sie durch ein System zu ersetzen, das an das Kaiserreich angelehnt ist. Reichsbürger-Ideologie spielte dabei offenbar eine zentrale Rolle. Man wollte bundesweite Stromausfälle herbeiführen und den damaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach entführen.

Der Waiblinger hatte sich in der Vergangenheit auf Telegram teilweise radikal geäußert, auch gegenüber einem späteren Rädelsführer der Gruppe. Das zeigen nicht nur unsere eigenen Recherchen – Auszüge der Nachrichten wurden teilweise im Gerichtssaal thematisiert: Man müsse „Ungeziefer loswerden“, es sei wichtig „diese Regierung plattzumachen“. Wenn es nach ihm ginge, würde er „die Bullen schlachten“. Man müsse „draufhauen, bis sie es kapieren“.

Entschuldigung vor Gericht – und ein umfassendes Geständnis

Vor Gericht entschuldigte der 63-Jährige. Er gab an, von den Umsturzplänen, nicht aber von der Lauterbach-Entführung gewusst zu haben. Zum heutigen Zeitpunkt würde er sich distanzieren von den Plänen der Gruppe, sagt er zum Prozessauftakt und verwies auf psychische Probleme während der Pandemie.

Das Gericht wertete sein umfassendes Geständnis, „das zu einer ganz erheblichen Verkürzung des Verfahrens betrug“. Die Distanzierung wurde als glaubwürdig erachtet, eine Ausstiegsberatung habe der Waiblinger bereits begonnen. In der Urteilsbegründung heißt es aber auch: „Straferschwerend wertete der Senat unter anderem, dass im Falle der Realisierung der Umsturzpläne erhebliche Personen- und Sachschäden von nationaler Tragweite zu befürchten gewesen wären.“

OLG Stuttgart: Niemand wollte das Urteil anfechten

Mit dem Waiblinger wurden auch ein 58-Jähriger aus dem Rhein-Neckar-Kreis und ein 59-Jähriger aus dem Ortenaukreis am Montag vor dem OLG Stuttgart verurteilt. Der 58-Jährige erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, der 59-Jährige eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. In beiden Fällen wurden die Strafen zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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