Prozessakten in Papierform, mit einem Klick durch den Scanner – und die Kosten landen anschließend als Dokumentenpauschale auf der Rechnung des Prozessgegners. Ob das automatisierte Einlesen jedoch rechtlich als körperliche Kopie gilt oder am Grundsatz der sparsamen Prozessführung scheitert, muss nun das Oberlandesgericht klären.
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Gericht: [...]
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