Lorenz A. wird von hinten erschossen – mit einer Polizeiwaffe. Die Tat in Oldenburg sorgte bundesweit für Erschütterung und viele Fragen. Das LG Oldenburg hat die Anklage gegen den Polizisten wegen fahrlässiger Tötung nun zugelassen.
Ein Jahr nach Lorenz' Tod legen noch immer Menschen Blumen, Kerzen und Plakate am Tatort nieder. Foto: Sina Schuldt - dpa/picture alliance
Lorenz A. wird von hinten erschossen – mit einer Polizeiwaffe. Die Tat in Oldenburg sorgte bundesweit für Erschütterung und viele Fragen. Das LG Oldenburg hat die Anklage gegen den Polizisten wegen fahrlässiger Tötung nun zugelassen.
Nach den tödlichen Schüssen auf den 21-jährigen Lorenz A. in der Oldenburger Fußgängerzone wird es einen Prozess gegen einen Polizisten geben. Das Landgericht (LG) Oldenburg hat die Anklage wegen fahrlässiger Tötung zugelassen (Beschl. v. 13.07.2026, Az. 4 KLs 99/25).
Der 28 Jahre alte Beamte soll den Deutschen in der Nacht zu Ostersonntag 2025 bei einem Einsatz in der Oldenburger Fußgängerzone von hinten erschossen haben. Den Ermittlungen zufolge schoss der Polizist fünfmal innerhalb von zwei Sekunden aus höchstens anderthalb Metern Entfernung. Viermal wurde A. den Angaben zufolge dabei getroffen – in Bauch, Oberschenkel, Hüfte und Kopf. Er starb im Krankenhaus.
Zu dem Polizeieinsatz war es gekommen, weil Passanten eine Körperverletzung in der Oldenburger Innenstadt meldeten. A. soll daran beteiligt gewesen sein.
Der gewaltsame Tod des jungen Mannes verursachte weit über die Grenzen der niedersächsischen Stadt hinaus Entsetzen. Bundesweit gingen Menschen gegen Polizeigewalt und Rassismus auf die Straßen. Nach Auffassung der Initiative "Gerechtigkeit für Lorenz" ist Rassismus die Hauptursache für den Tod des Schwarzen.
Eltern werden als Nebenkläger auftretenDie 4. Große Strafkammer nimmt einen hinreichenden Tatverdacht für eine fahrlässige Tötung (§ 222 Strafgesetzbuch, StGB) an. Die Kammer gehe nach vorläufiger Würdigung davon aus, dass die Schüsse "in einem hochdynamischen Geschehen binnen weniger Sekunden" auf den flüchtenden A. von hinten abgegeben worden seien. A. hatte zuvor mutmaßlich Pfefferspray gegen den Beamten eingesetzt. Der sei dann wahrscheinlich subjektiv fälschlicherweise davon ausgegangen, dass ein Angriff auf ihn fortbestehe, teilte das Gericht mit.
Der tatsächliche Geschehensablauf, die Wahrnehmungsmöglichkeiten des Angeklagten, seine subjektive Lageeinschätzung, ein möglicher Irrtum über eine Notwehrsituation und die Frage einer Vorwerfbarkeit dieser etwaigen Situationsverkennung seien in der Hauptverhandlung aufzuklären.
A.'s Eltern werden nach Gerichtsangaben im Prozess als Nebenkläger auftreten. Wann der Prozess beginnt, ist laut Gericht noch unklar.
Wenige tödliche Polizeieinsätze vor GerichtNur selten sitzt in Deutschland ein Polizist wegen tödlicher Schüsse auf der Anklagebank. Bei Polizeieinsätzen kamen im vergangenen Jahr mindestens 16 Menschen bundesweit ums Leben, in allen Fällen wird automatisch ermittelt. Die meisten Verfahren gegen Beamtinnen und Beamte werden eingestellt, nur etwa zwei Prozent der Fälle landen nach Schätzung von Experten vor Gericht.
Die Oldenburger Landtagsabgeordnete Lena Nzume (Grüne) nannte die Entscheidung des LG einen wichtigen Schritt für die Aufarbeitung der tödlichen Schüsse. "Für die Familie von Lorenz, für viele Menschen in Oldenburg und weit darüber hinaus ist diese Entscheidung von großer Bedeutung." Es brauche eine umfassende Beweisaufnahme und volle Transparenz. Das sei wichtig für das Vertrauen in den Staat.
Ähnlich äußerte sich die Initiative "Gerechtigkeit für Lorenz" auf Instagram. "Wenn ein Mensch durch staatliche Gewalt sein Leben verliert, muss besonders genau geprüft werden, ob die Voraussetzungen für diesen Einsatz tatsächlich vorlagen.
dpa/tap/LTO-Redaktion
Zitiervorschlag
Tödliche Schüsse auf Lorenz A. in Oldenburg: . In: Legal Tribune Online, 13.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60419 (abgerufen am: 17.07.2026 )
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