Nach Flucht, Ergreifung und einem Gerichtsverfahren in Tschechien wurde Neonazi Marla Svenja Liebich an die deutsche Justiz ausgeliefert und in die Frauen-JVA in Chemnitz verbracht. Liebichs dauerhafter Verbleib ist aber weiter offen.
Vor dem Landgericht Pilsen hatte Liebich im Mai und Juni erfolglos versucht, die Auslieferung nach Deutschland zu stoppen. picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt
Nach Flucht, Ergreifung und einem Gerichtsverfahren in Tschechien wurde Neonazi Marla Svenja Liebich an die deutsche Justiz ausgeliefert und in die Frauen-JVA in Chemnitz verbracht. Liebichs dauerhafter Verbleib ist aber weiter offen.
Neonazi Marla Svenja Liebich ist von Tschechien nach Deutschland ausgeliefert worden. Im Anschluss wurde die verurteilte rechtsextreme Person von der Ländergrenze in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht, wie Oberstaatsanwalt Dennis Cernota der Deutschen Presse-Agentur sagte. Nun muss die Anstaltsleitung des sächsischen Gefängnisses entscheiden, ob Liebich dort einsitzt. Bei der Ankunft in der JVA Chemnitz um 11:40 Uhr habe Liebich "voll kooperiert", es sei zu keinen besonderen Vorkommnissen gekommen, sagte Cernota.
Ursprünglich sollte Liebich dort die Haft schon Ende August 2025 antreten, war jedoch geflohen und wurde erst im April dieses Jahres in Tschechien gefasst. Daraufhin war Liebich ins tschechische Pilsen gebracht worden. Das dortige Landgericht hatte Anfang Juni entschieden, dass Liebich an die deutschen Behörden übergeben werden soll. Später hatte das Oberlandesgericht in Prag Beschwerden gegen die Auslieferung als unbegründet abgewiesen. Vor dem Gericht in Pilsen hatte Liebich angegeben, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen.
Im Juli 2023 war Neonazi Liebich – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht (AG) Halle (Saale) wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Liebich gilt offiziell als Frau. Anfang 2025 war bekannt geworden, dass Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja hatte ändern lassen. Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.
Jedenfalls vorerst wurde Liebich zum Haftantritt in die Justizvollzugsanstalt (JVA) von Chemnitz geladen – ein Frauengefängnis. Die schon im vergangenen Jahr ausgestellte Ladung erfolgte dorthin, weil hierfür der Geschlechtseintrag beim Standesamt maßgeblich ist. Chemnitz ist von Liebichs Meldeadresse aus die nächstgelegene JVA.
Über Liebichs Endverbleib hat die Staatsanwaltschaft Halle mit ihrer Ladung allerdings nicht entschieden. Zuständig dafür ist die JVA-Leitung. Sie trifft nach den geltenden Regelungen im sächsischen Strafvollzugsgesetz und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften die Vorkehrungen, um für die Sicherheit der Insassen zu sorgen und die Ordnung des Strafvollzugs zu gewährleisten.
Entsprechend erklärte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) am Mittwoch nach Liebichs Ankunft in Chemnitz, Sicherheit und Ordnung innerhalb der Justizvollzugsanstalten hätten bei der Entscheidung über die Unterbringung oberste Priorität. "Das rechtskräftige Strafurteil kann nun vollstreckt werden – konsequent, rechtsstaatlich", zeigte sich Geiert entschlossen. Wie die JVA-Leitung entscheiden wird, gab auch sie nicht an. Die JVA Chemnitz hat auf LTO-Anfrage bis zum Erscheinen des Artikels nicht reagiert. Auch die Staatsanwaltschaft Halle als zuständige Strafvollstreckungsbehörde war kurzfristig nicht erreichbar.
Liebich hatte seit 2014 regelmäßig Demonstrationen organisiert, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Mehrfach mussten sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich befassen.
In sechs Anklagen hatte die Staatsanwaltschaft unterschiedliche Vorwürfe gegen die 1970 in Merseburg im Saalekreis (Sachsen-Anhalt) geborene rechtsextreme Person erhoben. Einige Vorfälle lagen zu Beginn des Prozesses bereits mehrere Jahre zurück. Liebich sei ein “Gratwanderer” und überschreite in manchen Fällen die Grenze des Rechts, hatte die Richterin damals erklärt. In vorigen Prozessen sprachen Gerichte lediglich Geld- oder Bewährungsstrafen aus.
Vor dem AG Halle steht eine Entscheidung darüber aus, ob die Änderungen rückgängig gemacht werden können. Der Saalekreis hatte eigenen Angaben nach im Dezember 2025 rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet. Dies sei "in enger Abstimmung und Zusammenwirkung mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt" geschehen, sagte eine Sprecherin. Über den Antrag, das Verfahren und seine Voraussetzungen hatte LTO berichtet.
mk/dpa/LTO-Redaktion
Zitiervorschlag
Nach Auslieferung von Tschechien: . In: Legal Tribune Online, 15.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60445 (abgerufen am: 17.07.2026 )
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