Mit einem verfahrenstechnischen Kniff drängen Befürworter im EU-Parlament kurz vor der Sommerpause auf die Reaktivierung anlassloser Scans von Chatnachrichten.
Das Europäische Parlament hat am Dienstagmittag den Weg für eine erneute Verlängerung der sogenannten Chatkontrolle freigemacht. Mit einer knappen Mehrheit von 331 zu 304 Stimmen bei elf Enthaltungen votierten die Abgeordneten für einen Dringlichkeitsantrag, den Parlamentspräsidentin Roberta Metsola auf Betreiben der Mitgliedsstaaten und der EVP-Fraktion kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt hatte. Damit kann das Parlament in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am Donnerstag erneut über das umstrittene Vorhaben abstimmen.
Ziel des Schachzugs: die im April ausgelaufene Übergangsregelung zur Chatkontrolle wieder in Kraft zu setzen. Diese Ausnahmeverordnung erlaubte es Tech-Konzernen wie Meta, Google oder Microsoft, private Chats, E-Mails und Messenger-Dienste freiwillig und ohne konkreten Verdacht nach Material über sexuellen Kindesmissbrauch zu durchsuchen. Das Parlament hatte einer erneuten Verlängerung nicht zugestimmt, die Regelung war deshalb im April ausgelaufen.
Der Abstimmung ging ein Schlagabtausch voraus, bei dem Gegner von einem beispiellosen parlamentarischen Winkelzug sprachen. Die Piraten-Abgeordnete Markéta Gregorová warf der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) vor, sich auf eine Farce einzulassen und gegen die eigenen Geschäftsordnungsregeln zu verstoßen. Sie appellierte vergeblich an die Kollegen, erneut gegen die Chatkontrolle zu stimmen. Metsola verteidigte das Vorgehen knapp damit, sie halte sich an alle Regeln.
Unterstützung erhielten die Befürworter durch Druck aus der EU-Kommission. Vier Kommissare hatten die Volksvertreter kurz vor der Abstimmung in einem Brief eindringlich vor einer anhaltenden Regelungslücke gewarnt. Ohne die Scans würden Straftäter nicht zur Rechenschaft gezogen und fast das gesamte Missbrauchsmaterial bliebe unentdeckt – obwohl Meta & Co. aktuell weiter Meldungen liefern. Das Parlament könne so nicht in die Sommerpause gehen, hieß es vonseiten der EVP.
Die AfD-Abgeordnete Mary Khan monierte dagegen, dass ein bereits abgelehntes Gesetz mithilfe einer Salamitaktik durch die Hintertür wiederbelebt werden solle, bis das Ergebnis passe. Niemand wolle den Kinderschutz schwächen, doch dürften dafür nicht alle Bürger unter Generalverdacht gestellt und eine Massenüberwachung legitimiert werden. Tatsächlich hatte das Parlament im März und April eine Verlängerung dieser Chatkontrolle nach gescheiterten Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten noch mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Dass das Dossier nun auf Druck der Regierungen und der Parlamentspräsidentin erneut im Plenum landet, sorgt auch unter den Verhandlungsführern für Frustration. Berichterstatterin Birgit Sippel (SPD) sprach von einem unlauteren Manöver der EU-Länder und verweigerte ihre Unterstützung. Dennoch knickte die sozialdemokratische Fraktion im Vorfeld ein und signalisierte Zustimmung zum Dringlichkeitsverfahren, was für die nötige Mehrheit sorgte.
Das nun gewählte Verfahren verschafft den Befürwortern der Chatkontrolle einen großen taktischen Vorteil. Da sich das Gesetz in der 2. Lesung befindet, ist für Änderungen oder eine erneute Ablehnung am Donnerstag eine absolute Mehrheit von 361 Stimmen aller Parlamentsmitglieder notwendig. Selbst wenn eine einfache Mehrheit mit bis zu 360 Stimmen gegen den Gesetzentwurf besteht, gilt er als angenommen. Da am letzten Tag vor der Sommerpause erfahrungsgemäß viele Parlamentarier bereits abgereist sind, gilt die Wiederinkraftsetzung der Verordnung als fast unausweichlich.
Hätten die Abgeordneten die Dringlichkeit abgelehnt, wäre der Entwurf in den zuständigen Innenausschuss gewandert, wo nach der Sommerpause ein rechtssicherer Kompromiss hätte erarbeitet werden können.
IT-Sicherheitsforscher warnten in Brandbriefen wiederholt vor unakzeptabel hohen Fehlerquoten der eingesetzten KI-Scans, die die Privatsphäre unbescholtener Bürger gefährdeten. Ein Präsidiumsmitglied der Gesellschaft für Informatik reichte sogar einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ein. Bürgerrechtler wie Patrick Breyer befürchten gar, dass der erneute Übergangsstatus den politischen Druck von den EU-Regierungen nimmt, sich auf eine wesentlich wirksamere und zielgerichtetere permanente Nachfolgeregelung der blockierten Chatkontrolle 2.0 einzulassen.
Update 08.07.2026, 11:30 Uhr
Präzisierung der Abstimmungsregeln im drittletzten Absatz.
(afl)
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