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GeDIG im Kabinett: Schluss mit Faxen im deutschen Gesundheitssystem

Дата публикации: 15-07-2026 13:07:00

Die Bundesregierung bringt ein neues Digitalgesetz: Die E-Überweisung per ePA-App kommt, das Faxgerät soll in Arztpraxen bis 2029 endgültig ausgedient haben.

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Die Bundesregierung will dem anhaltenden Papier- und Fax-Chaos im deutschen Gesundheitswesen einen Riegel vorschreiben. Im „Entlastungskabinett“ hat sie dazu am Mittwoch ihren Entwurf für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) auf den Weg gebracht. Mit dem Reformpaket sollen die enormen Potenziale der Digitalisierung endlich auch im medizinischen Alltag spürbar ankommen.

Für die Praxen, Krankenhäuser und vor allem die Patienten bedeutet das umfangreiche Veränderungen: So soll etwa die elektronische Überweisung nach und nach Realität und das traditionelle Faxgerät bis Herbst 2029 aus den Arztpraxen verbannt werden.

Hauptziel der Initiative ist es, die teils bürokratischen Hürden im Gesundheitssystem abzubauen und die medizinische Versorgung durch eine moderne und sichere Vernetzung qualitativ zu verbessern. Nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums bringt das Vorhaben eine jährliche finanzielle Entlastung von rund 445 Millionen Euro mit sich, wovon der Großteil durch den Abbau von Informationspflichten und zeitintensiven Dokumentationsprozessen direkt bei den Leistungserbringern im Gesundheitssystem ankommen soll.

Nina Warken forciert den ePA-Ausbau

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) machte bei der Vorstellung deutlich, dass das bisherige Gefüge dringend reformiert werden müsse. „Wir haben viel über das Sparen diskutiert, aber es muss auch endlich grundlegende Strukturveränderungen geben. Mit diesem Gesetz schaffen wir wesentlich mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen und bauen gleichzeitig überflüssige Berichts- und Nachweispflichten ab.“

Ein zentraler Baustein ist dabei die elektronische Patientenakte (ePA). Obwohl sie theoretisch für alle Versicherten bereitsteht, wird sie im Alltag noch kaum aktiv genutzt. „Die ePA wird der entscheidende Türöffner für ein komplexes Versorgungssystem sein“, bestätigte die Ministerin den Ansatz aus ihrem vorausgegangenen Referentenentwurf. „Wir müssen jetzt den nächsten Entwicklungsschritt angehen und die Akte durch weitere, alltagsnahe Anwendungen für die Menschen attraktiver machen.“

Konkret soll die ePA-App laut der Initiative auf dem Smartphone zu einem nützlichen Begleiter für den persönlichen Gesundheitsfahrplan ausgebaut werden. Sie soll die Versicherten etwa aktiv an bevorstehende Schutzimpfungen erinnern oder einen unkomplizierten Zugang zu individuellen Vorsorgeangeboten und Check-ups bieten. Bürger haben so auch ihr gelbes Impfbuch digital parat und müssen für einfache Überweisungen oder Rezepte nicht mehr zwingend in die Praxis fahren und dort Wartezeiten in Kauf nehmen.

Auch die direkte Kommunikation mit dem behandelnden Arzt sei dank des bereits in die ePA integrierten Messengerdienstes (TIM) laut Warken deutlich „einfacher und sicherer“. Künftig wolle man dafür sorgen, „dass es eben nicht mehr den Arztbrief per Post oder per Fax gibt, sondern eben auch nur digital durch ein sicheres E-Mail-Angebot KIM“. Diese Möglichkeiten sollen die alltägliche Zusammenarbeit im System spürbar erleichtern.

Aus fürs Fax und neue Gematik-Kompetenzen

Wichtig sei dabei auch die schrittweise Einführung der E-Überweisung bis zum 1. September 2029. Damit würde einer der letzten großen, papierdominierten Prozesse in die digitale Gegenwart überführt. Die Anwendung soll direkt über die ePA bereitgestellt werden. So ist der Versorgungsweg digital vorgezeichnet und alle therapierelevanten Informationen können ohne Medienbrüche und Übertragungsverluste von einer Praxis an die nächste übergeben werden. Gleichzeitig soll die Kommunikation per Fax zwischen Leistungserbringern der Vergangenheit angehören. Stattdessen müssen Dienste wie KIM flächendeckend genutzt werden.

Auch die administrative Komplexität hinter den Kulissen soll abnehmen, indem die teils fehleranfällige und übermäßig fragmentierte IT-Infrastruktur gestrafft wird. Um die teils lahmlegenden Systemstörungen zu beenden, erhält die Digitalagentur Gematik größere Befugnisse. Sie kann künftig notwendige Dienste direkt am Markt beschaffen, um die Zahl der unzähligen, untereinander inkompatiblen Software-Varianten zu reduzieren und bei anhaltenden Störungen oder Sicherheitsmängeln von Anbietern bis hin zum Zulassungsentzug durchzugreifen.

Innovationschub und transatlantischer Pragmatismus

Für Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) geht es bei dem Gesetz um weit mehr als nur um das Ersetzen von Papier durch PDFs. Er sieht im GeDIG ein wichtiges Signal für die digitale Souveränität Deutschlands und Europas: „Dieses Gesetz ist extremst wegweisend für die Innovationskraft im gesamten Gesundheitssektor. Wir heben hier technologisch unglaubliche Potenziale, die wir heute aus Sorge vor regulatorischen Hürden oft noch gar nicht nutzen dürfen.“

Bezüglich der anhaltenden Debatte über den Einsatz von Cloud-Infrastrukturen und der Rolle von großen US-amerikanischen Hyperscalern bezog Wildberger eine pragmatische Position. Zwar sei es ihm ein Anliegen, im Sinne des wirtschaftlichen Wachstums leistungsfähige Cloud-Infrastrukturen von deutschen Konsortien aufzubauen, was auch bereits geschehe. Dennoch dürfe sich das Land im internationalen Vergleich nicht selbst blockieren.

„Entscheidend ist, dass die Daten durchgängig verschlüsselt und absolut sicher sind und ein stabiler Betrieb gewährleistet ist“, lautet Wildbergers Ansage. „Das können auch amerikanische Lösungen bieten.“ Es sei wichtig, den Sektor endlich „freizustellen“, damit innovative medizinische Produkte und KI-Anwendungen hierzulande erforscht und entwickelt würden und Forscher nicht an ausländische Institute abwandern müssten.

Bessere medizinische Forschung durch den EHDS

Die Sekundärnutzung von anonymisierten beziehungsweise pseudonymisierten Daten für die medizinische Forschung soll durch das GeDIG auf ein neues Fundament gestellt werden. Mit der nationalen Umsetzung der Verordnung für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) will sich Deutschland an ein vernetztes, europäisches Datenökosystem anschließen.

So sollen wichtige medizinische Daten grenzüberschreitend und datenschutzkonform für Forschung und die frühzeitige Erkennung von Risiken genutzt werden können, um eine individualisierte Prävention und eine bessere Behandlung zu ermöglichen. Um den Schutz der Patienten zu wahren, gilt für die erweiterte Nutzung von Kassendaten zu Innovationszwecken ein Opt-in-Verfahren: Versicherte müssen also explizit zustimmen, wenn Krankenkassen für ihre individuellen Angebote auf diese Daten zugreifen wollen.

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(mack)

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