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In Amriswil wurden vier Gebäude unter Schutz gestellt: Eines wird schon bald renoviert

Дата публикации: 11-07-2026 06:17:00

Vier Gebäude auf Amriswiler Gemeindegebiet werden neu in den Schutzplan für Natur- und Kulturobjekte aufgenommen. Dieser Entscheid sorgt bei den Eigentümer der Liegenschaften nicht für Begeisterung.

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Denkmalpflege

In Amriswil wurden vier Gebäude unter Schutz gestellt: Eines wird schon bald renoviert

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11.07.2026, 08.17 Uhr

Vier Gebäude auf Amriswiler Gemeindegebiet werden neu in den Schutzplan für Natur- und Kulturobjekte aufgenommen. Dieser Entscheid sorgt bei den Eigentümer der Liegenschaften nicht für Begeisterung.

Vier Gebäude auf dem Gebiet der Stadt Amriswil sind auf Verlangen der kantonalen Denkmalpflege neu unter Schutz gestellt worden, so auch die Liegenschaft Weinfelderstrasse 15.

Vier Gebäude auf dem Gebiet der Stadt Amriswil sind auf Verlangen der kantonalen Denkmalpflege neu unter Schutz gestellt worden, so auch die Liegenschaft Weinfelderstrasse 15.

Bild: Manuel Nagel

Die Mitteilung der Stadt Amriswil ist sehr knapp gehalten. Vier Bauwerke sollen neu in den Schutzplan für Natur- und Kulturobjekte des Kantons Thurgau aufgenommen werden, steht im Text, und dass drei der Eigentümer sich «direkt mit der Unterschutzstellung einverstanden erklärten» hätten. Bei einer Liegenschaft sei über den Schutz entschieden worden. Dabei handelt es sich um das ehemalige Wohnhaus des Fabrikanten Josef Sallmann an der Weinfelderstrasse 15, das im Jahr 1890 gebaut wude.

Die anderen drei Gebäude sind die Liegenschaften an der Rütistrasse 6, das Wohnhaus unmittelbar neben dem TKB-Gebäude, sowie das ehemalige Schützenhaus Mühlebach aus dem Jahr 1907 und die Alte Käserei Biessenhofen, ebenfalls um die vorletzte Jahrhundertwende. Die Besitzer der beiden letztgenannten Objekte verhehlen nicht, dass sie die Unterschutzstellung nicht wirklich gewollt hätten. Doch sie hätten auf eigene Kosten ein Gutachten erstellen lassen müssen, um darzulegen, dass ihre Liegenschaft nicht schutzwürdig sei. Und es habe Anzeichen gegeben, dass der Kanton dann womöglich nicht zugunsten der Liegenschaftenbesitzer urteilen werde, sondern an seiner Sicht festhalte. Aufgrund dieser Unsicherheit und der hohen Kosten haben deshalb drei Parteien den Entscheid nicht anfechten wollen. Aber einverstanden sei man deshalb nicht gewesen.

Für Andreas Sallmann, den Besitzer der Liegenschaft Weinfelderstrasse 15, war die Unterschutzstellung des ganzen Gebäudes nicht akzeptabel, weil nur noch zwei der Zimmer im Originalzustand seien. Mit dem Schutz der Fassade und der besagten Räume sei er jedoch einverstanden. Und er verrät, dass man noch in diesem Jahr mit der Denkmalpflege die Renovierung des historischen Zeitzeugen in Angriff nehmen werde sodass die nächste Generation der Familie Sallmann ein frisch renoviertes Gebäude erhalte.

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