Der Bundesrat hat die Umsetzung einer EU-Richtlinie beschlossen. Hersteller müssen Elektrogeräte künftig zu angemessenen Preisen reparierbar machen.
Weniger Wegwerfgeräte: Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 die Umsetzung einer EU-Richtlinie beschlossen. Diese verpflichtet Hersteller zur Reparatur von Elektrogeräten. Der Bundestag hat das Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren bereits Ende Juni beschlossen. Durch das grüne Licht vom Bundesrat kann es nun ausgefertigt und verkündet werden.
Mit dem Gesetz werden Hersteller aus zehn Produktgruppen dazu verpflichtet, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Zu diesen Produktgruppen zählen Waschmaschinen und Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Staubsauger, Displays (einschließlich Fernseher und Monitore), Smartphones und Tablets sowie Waren, die Batterien für leichte Verkehrsmittel enthalten, wie E-Bikes oder E-Scooter. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um, mit dem Ziel, die Reparatur und Wiederverwendung von Waren zu fördern.
Hersteller müssen über diese Möglichkeit informieren. Das Gesetz sieht vor, dass Hersteller keine Technik verbauen dürfen, die eine Reparatur erschwert oder verhindert. „Lässt sich eine Ware nicht reparieren, obwohl das vernünftigerweise zu erwarten wäre, stellt auch das einen Sachmangel dar“, heißt es in der Kurzmeldung des Bundesrates.
Abgesehen von der Reparierbarkeit müssen Hersteller außerdem Ersatzteile und zur Reparatur geeignete Werkzeuge „zu einem angemessenen Preis anbieten, der nicht von der Reparatur abschreckt, damit der Verbraucher die Reparatur selbst in die Hand nehmen kann“.
Die neuen Regeln sollen Verbrauchern Anreize bieten, defekte Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie wegzuwerfen. Entscheiden sie sich für eine Reparatur statt für den Tausch eines defekten Geräts, verlängert sich eine laufende Gewährleistungsfrist um zwölf Monate. Überdies sollen Verbraucher für die Reparaturdauer ein Ersatzgerät erhalten können.
Bereits nach Passieren des Gesetzes durch den Bundestag Ende Juni veröffentlichte der Branchenverband der Informations- und Telekommunikationsbranche, Bitkom, eine Stellungnahme: Der Verband sehe durch das Recht auf Reparatur Vorteile für Verbraucher und Umwelt: „Wer Smartphone, Tablet oder Laptop länger nutzt, spart Geld, vermeidet Elektroschrott und schont Ressourcen“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Ebenso begrüßte der Verbraucherzentrale Bundesverband die Neuregelung. Allerdings fordert dieser zusätzlich einen von den Herstellern finanzierten Reparaturbonus, um das Reparieren insgesamt attraktiver zu machen – etwa eine Höchstlieferfrist für Ersatzteile von fünf Tagen und eine an der Produktlebensdauer orientierte Gewährleistungsdauer.
Das Gesetz tritt stufenweise in Kraft: Das Recht, vom Hersteller eine Reparatur zu fordern, gilt ab Ende Juli – und zwar auch für Geräte, die schon vorher gekauft wurden. Die Verpflichtung, reparierbare Geräte herzustellen, und die Verlängerung der Gewährleistungsfrist sollen dagegen für Geräte gelten, die ab dem 31. Juli gekauft werden. Die neue Regelung für Kaufverträge zwischen Unternehmen soll erst gelten, wenn diese nach dem 31. Dezember 2027 geschlossen wurden.
(afl)
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