Zur Fahndung ausgeschriebene können etwa bei einer Passkontrolle an Flughäfen auffallen. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Sven SimonDas Bundeskriminalamt führt verschiedenste Dateien mit umfangreichen Personendaten – auch mit Gesichtsbildern, Fingerabdrücken oder DNA-Daten. Es gibt aber auch ein Recht auf Auskunft.