Der Bundesgerichtshof mahnt Medien, bei ihren Berichten nichts wegzulassen, was für eine tatsachentreue Darstellung mit scharfer Bewertung wichtig ist. Ist doch selbstverständlich – oder?
Ein sächsischer Bauunternehmer hat sich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) vorerst erfolgreich gegen Vorwürfe gewehrt, er engagiere sich für die extreme Rechte. Dieses Engagement hatte ihm nicht der Verfassungsschutz unterstellt, sondern ein „Recherche-Kollektiv“, getragen vom „Verband der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten Sachsen e. V.“, das in Zusammenarbeit mit dem Else-Frenkel-Brunswik-Institut der Uni Leipzig im März 2023 einen entsprechenden Bericht veröffentlichte.
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