Verwaltungsgericht bestätigte jetzt die im Februar 2022 erfolgte Untersagung des Programms durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg.
Ein Schild des russischen Auslandssenders RT Deutsch 2021 an einem Bürogebäude in Adlershof
Foto: dpa/Paul Zinken
»Von den Mainstream-Medien in der Bundesrepublik Deutschland wird eigentlich alles das ignoriert – und bewusst ignoriert –, was der Wahrheit entspricht«, erklärte der ehemalige Berliner DKP-Landesvorsitzende Stefan Natke im Oktober vergangenen Jahres im russischen Auslandssender RT Deutsch. Die bundesdeutschen Medien seien »relativ gleichgeschaltet, um die Politik der Herrschenden durchzusetzen und die Bevölkerung massiv zu beeinflussen«. Russland werde »dämonisiert«, sein Präsident Wladimir Putin »diffamiert«.
Während Natke – vom Moderator versehentlich als »KPD-Politiker« angekündigt – dies erzählt, wird unten im Bildschirm als Nachricht eine Äußerung von Putin eingeblendet, dass dank Professionalität und Aufrichtigkeit das RT-Publikum rasant wachse. Im September 2021 war RT Deutsch via Satellit auf Sendung gegangen und wurde auch im Internet übertragen. Bereits seit 2014 hatte es deutschsprachige Videos und Nachrichten von Russia Today gegeben. »Wir zeigen und schreiben das, was sonst verschwiegen oder weggeschnitten wird«, so lautete das Versprechen. »Wir sind der fehlende Part in der deutschsprachigen Medienlandschaft.«
Am 24. Februar 2022 brach der Krieg zwischen Russland und der Ukraine offen aus. Bereits am 8. Februar 2022 hatte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) der in Berlin-Adlershof mit einem Studio vertretenen RT DE Productions GmbH untersagt, das Fernsehprogramm in Deutschland zu verbreiten. Im März 2022 stellte das Verwaltungsgericht Berlin in einer Eilentscheidung fest, dass die MABB aller Voraussicht nach rechtmäßig gehandelt habe.
Am Dienstag hat das Verwaltungsgericht die Klage der GmbH nun abgewiesen. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. Denn beim Oberverwaltungsgericht kann die Zulassung einer Berufung beantragt werden.
»Die Gesetzeslage ist nicht kompliziert: Wer in Deutschland einen Fernsehsender betreiben will, braucht eine Zulassung.«
Eva Flecken Medienanstaltsdirektorin
Die MABB sieht sich bestätigt. »Die Gesetzeslage ist nicht kompliziert: Wer in Deutschland einen Fernsehsender betreiben will, braucht eine Zulassung«, erläutert MABB-Direktorin Eva Flecken. RT Deutsch habe nie eine Zulassung beantragt, »sondern ist schlicht und einfach auf Sendung gegangen«. Das Verwaltungsgericht habe ebenfalls erkannt, dass es sich um einen in Berlin ansässigen Sender gehandelt habe – »und der sendete ohne Lizenz«, so Flecken.
Die GmbH hatte vor Gericht geltend gemacht, nicht sie selbst, sondern die russische Muttergesellschaft TV Novosti gestalte das Programm. Die GmbH produziere lediglich einzelne Sendungen und liefere diese zu. Doch dafür fehle es an stichhaltigen Belegen, teilt das Verwaltungsgericht mit. Die GmbH habe selbst verlauten lassen, dass letztlich bei ihr in Deutschland und nicht in Russland die redaktionelle Verantwortung für die gesendeten Inhalte liege. Auch habe sich die GmbH in Stellenausschreibungen selbst als Fernsehkanal bezeichnet und das dafür erforderliche Personal gesucht. Den Einwand, dass dies von ungeschultem Personal so geäußert worden sei und deshalb nicht maßgeblich, ließ das Gericht nicht gelten.
Aufgrund der Sanktionen gegen Russland ist das Verbreiten des RT-Programms inzwischen in der gesamten EU untersagt. Über Umwege ist der Online-Zugriff auf Inhalte gleichwohl möglich. DKP-Mann Natke erklärte 2025 im RT-Interview, er äußere sich hier auch in Anbetracht möglicher Repressionen, die ihm wegen des Interviews drohen könnten. Denn er wolle die Möglichkeit nutzen, die Menschen zu informieren. Im Mai 2026 kam Natke erneut zu Wort, als RT Deutsch über seine Klage gegen das Verbot sowjetischer Flaggen an sowjetischen Ehrenmalen in Berlin berichtete.
Die bereits 2014 gegründete RT DE Productions GmbH befindet sich der Justiz zufolge mittlerweile in Liquidation und entfaltet keine Geschäftstätigkeit mehr. MABB-Direktorin Flecken beteuert, ihre Anstalt sei eine »staatsferne Medienaufsicht«.
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