Wenige Stunden nachdem ein Berufungsgericht in Paris der Rechtsextremen theoretisch erlaubte, bei Wahlen anzutreten, kündigte sie an, genau dies tun zu wollen. Die Risiken sind enorm.
Marine Le Pens Miene wirkt an diesem Dienstagabend bei ihrem Interview in den Hauptnachrichten ernst, ja fast verkrampft. Dabei dürfte die Rechtspopulistin in ihrem tiefsten Inneren frohlocken. Denn ihr lange erwarteter Abgang von der politischen Bühne findet vorerst nicht statt.
Am Nachmittag hat das Pariser Berufungsgericht eine überraschende Entscheidung im Prozess wegen der Veruntreuung von EU-Geldern getroffen: Die Frontfrau des rechtsextremen Rassemblement National (RN) ist theoretisch in der Lage, bei der Präsidentschaftswahl 2027 zu kandidieren, trotz des Schuldspruchs auch in zweiter Instanz. „Ja, ich werde antreten“, versichert Le Pen am Abend. Sie sei „glücklich darüber, dass man den Franzosen wieder die Freiheit zu wählen gewährt und dass mir der Gerichtshof meine Wählbarkeit zurückgibt“. Sie wolle das Urteil erneut anfechten und ihren Fall vor den Kassationsgerichtshof bringen, da sie unschuldig sei.
In erster Instanz im März 2025 war Le Pen unter anderem zu einer vierjährigen Haftstrafe, davon zwei auf Bewährung, und fünf Jahren Unwählbarkeit mit sofortiger Wirkung verurteilt worden. Das Berufungsgericht verringerte diese Strafe nun auf 15 Monate und sah die Rechtspopulistin trotz des Schuldspruchs wegen „schwerwiegender Tatsachen“ als bereits abgegolten an. In einem Communiqué erklärten die Richter, sie hätten „die Entscheidungsfreiheit der Wähler“ berücksichtigt.
Während die Geldstrafe von 100.000 Euro beibehalten wurde, verringerte das Gericht auch die Gefängnisstrafe von vier auf drei Jahre, davon eines mit elektronischer Fußfessel im Hausarrest. Rechtlich kann Le Pen also antreten, doch es ist höchst riskant. Bis zur Entscheidung des Kassationsgerichts muss sie keine elektronische Fußfessel tragen. Doch dieses letzte Urteil dürfte im Jänner oder Februar 2027 fallen, wenige Monate vor der Präsidentschaftswahl. Es ließe sich nicht mehr anfechten und ist nicht ausgeschlossen, dass Le Pen dann doch noch in den Hausarrest muss, während sie um ihre Wahl kämpft. In der Vergangenheit hatte sie stets versichert, sich das nicht vorstellen zu können. „Wenn man Präsidentschaftskandidat ist, muss man sich komplett frei bewegen können“, sagte sie noch vor wenigen Tagen.
Wäre sie nicht angetreten, wäre Jordan Bardella, der 30-jährige Parteichef, Präsidentschaftskandidat geworden. Er bereitete sich seit dem ersten Urteil im März 2025 intensiv darauf vor. In Umfragen ist er inzwischen beliebter als sie, doch verfügt er über weitaus weniger Erfahrung. Le Pen ist bereits bei drei Präsidentschaftswahlen angetreten, die letzten beiden Male erreichte sie die Stichwahl gegen Emmanuel Macron. Vielen galt sie deshalb als chancenreicher. Offenkundig wollte sie ihm nicht die Bühne überlassen, auch wenn sie am Dienstagabend versicherte, ihr Tandem sei solide und könne gemeinsam gewinnen. Bardella selbst äußerte sich nicht öffentlich, doch am Mittwoch planen sie einen gemeinsamen Marktbesuch.
Die Debatten über die politischen Auswirkungen des Urteils überlagerten oftmals die Straftaten, um die es im Prozess ging. Laut Gericht stand die 57-jährige Politikerin im Zentrum eines betrügerischen Systems, bei dem zwischen 2004 und 2016 EU-Mittel für parlamentarische Assistenten im Europaparlament abgezweigt und für parteipolitische Zwecke verwendet wurden. Die Partei bezahlte ihre Mitarbeiter, darunter auch Leibwächter und Chauffeure, mit EU-Geldern, obwohl diese nichts mit der Arbeit auf EU-Ebene zu tun hatten. Der Schaden wurde auf mehr als vier Millionen Euro beziffert.
Während der Verhandlungen zu Jahresbeginn hatte Le Pen ihre Verteidigungsstrategie geändert. Sie trat weniger provokant auf und räumte „mögliche Nachlässigkeiten“ oder Fehler ein, auch wenn sie erneut erklärte, sie habe „überhaupt nicht das Gefühl, irgendeine Straftat begangen zu haben“. Eingeführt hatte das System ihr Vater, der Gründer des damaligen Front National und langjährige Parteichef Jean-Marie Le Pen. Nachdem seine Tochter die Partei 2011 von ihm übernahm, die sie 2018 umbenannte, weitete sie es aus.
Angeklagt waren neben Le Pen und dem RN zunächst rund zwei Dutzend weitere Parteimitglieder, unter ihnen aktuelle und ehemalige Europaabgeordnete, Assistenten sowie Führungskräfte. Sie alle wurden verurteilt, wenn auch zu geringeren Strafen als die RN-Frontfrau. Nur elf von ihnen sowie die Partei legten Berufung ein, was viele Beobachter als indirektes Schuldeingeständnis deuteten.
Während Präsident Macron sagte, er kommentiere grundsätzlich keine Entscheidungen der Justiz, äußerten sich mehrere Politikerinnen und Politiker kritisch. „Es gibt eine moralische Dimension zu kandidieren, obwohl man verurteilt wurde“, sagte Ex-Premierminister Gabriel Attal, der selbst Kandidat ist. Er wolle im Wahlkampf die Wichtigkeit von vorbildlichem Verhalten und Integrität betonen. Die Republikaner warfen Le Pen vor, sie nehme „die Demokratie als Geisel“.
kurier.at, ist | 07.07.2026, 21:30 | Aktualisiert vor 1 Minute