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Freud und Leid: Was das Zuverdienst-Aus für Arbeitslose gebracht hat

Дата публикации: 07-07-2026 03:30:00

Seit Jänner dürfen die meisten Arbeitslosen nicht mehr geringfügig dazuverdienen. Die Zwischenbilanz fällt gemischt aus.

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Mit Jahresbeginn wurde der geringfügige Zuverdienst – bis zu 551 Euro monatlich - neben dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe weitgehend abgeschafft. Ausnahmen gibt es nur noch für bestimmte Gruppen wie etwa Langzeitarbeitslose über 50 Jahre oder mit Behindertenstatus sowie Wiedereinsteiger/innen nach langer Krankheit. Ziel der Regierung war es, finanzielle Anreize für den Verbleib im Arbeitslosenbezug zu streichen, um diese rascher wieder in eine vollversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln.

Nach einem halben Jahr zieht das Arbeitsmarktservice (AMS) eine erfolgreiche Zwischenbilanz. Nach aktuellen Daten, die dem KURIER vorliegen, gingen Ende Mai nur noch rund 9.400 Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfe-Bezieher einer geringfügigen Beschäftigung nach. Das waren um rund 18.000 oder zwei Drittel weniger als noch vor einem Jahr. Der Anteil der geringfügig Beschäftigten an allen Arbeitslosen sank von rund 9 auf 3 Prozent.

4.000 Legalisierungen

Von den 18.000 Arbeitslosen mit Zuverdienst nahmen immerhin 10.224 eine vollversicherte Stelle an, 3.977 davon sogar beim selben Arbeitgeber. AMS-Chef Johannes Kopf rechnete bereits im Vorfeld mit vielen Legalisierungen von Aushilfsjobs vorwiegend in der Gastronomie, wo geringfügige Beschäftigung oft als Deckmantel für darüber hinausgehende Schwarzarbeit genutzt wurde. Dieser einmalige Legalisierungseffekt wirkt sich auch positiv auf die Arbeitslosenzahlen aus, die zuletzt vor allem in Wien leicht zurückgingen.

Minister Hattmannsdorfer: „Konsequente Linie zahlt sich aus“

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer zeigt sich mit den Zahlen zufrieden. „Die Zahlen zeigen: Unsere konsequente Linie zahlt sich aus. Wer arbeiten kann, soll nicht dauerhaft in einer Kombination aus Arbeitslosengeld und Zuverdienst hängen bleiben, sondern schneller wieder in echte, vollversicherte Beschäftigung kommen“, so der Minister zum KURIER. 10.000 zusätzliche Vollzeitjobs würden zeigen, dass genau das mit einer umsichtigen Arbeitsmarktpolitik gelingen könne, denn Arbeitsmarktpolitik sei immer auch Standortpolitik.

Kunst- und Kulturschaffende als Verlierer

Eine Branche zählt jedoch zu den großen Verlierern des Zuverdienstverbots: Im Kunst- und Kulturbereich hätten sich die Arbeitsverhältnisse dadurch massiv verschlechtert und es herrsche große Rechtsunsicherheit, kritisierten Ende April 1.500 Künstlerinnen und Künstler sowie 160 Kultureinrichtungen in einer gemeinsamen Aussendung. „Das Ziel der Vollanstellung ist ja ganz nett, doch das gibt es im Kunstbereich halt nicht“, berichtet Ulrike Kuner, Geschäftsführerin der IG Freie Theaterarbeit und Vorstandsmitglied im Kulturrat Österreich, dem KURIER. 

Für freie Kunst- und Kulturschaffende – Musiker, Schauspieler und Kameraleute ebenso wie freie Autoren oder Fotografen – sind temporäre Jobs und Wechsel zwischen Selbstständigkeit und Anstellung berufstypisch. Sie erhalten meist nur ein geringes Arbeitslosengeld und sind daher in Stehzeiten zwischen Engagements auf den Zuverdienst angewiesen. Sie würden nun unter die Armutsschwelle rutschen, schildert Kuner, der Durchschnittslohn in der Branche liege zwischen 1.100 und 1.200 Euro.

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Ulrike Kuner, Geschäftsführerin IG Freie Theaterarbeit

Viele Umgehungskonstrukte

Es gebe große Verunsicherung sowohl unter den Künstlern als auch unter ihren Arbeitgebern, wie eine kurzzeitige Beschäftigung – etwa bei Sommertheater-Engagements – nun verrechnet werden soll. „Da gibt es inzwischen viele seltsame Umgehungskonstruktionen und manche zahlen sicher auch schwarz aus“, weiß die Expertin. 

Schauspieler würden berichten, dass es zwischen den AMS-Geschäftsstellen oft unterschiedliche Auffassungen gibt, welche Verrechnung möglich ist und welche zur Sperre des Arbeitslosenbezugs führe. Für Kuner ein unhaltbarer Zustand, zumal im Regierungsprogramm eine Verbesserung der sozialen Absicherung in Kunst und Kultur vorgesehen ist. In der Schweiz etwa gibt es eigene Lösungen für hybrides Arbeiten, also Einkünfte aus selbstständiger und unselbstständiger Arbeit.

Zumindest tagt zu diesem Thema derzeit eine interministerielle Arbeitsgruppe, bei der der Kulturrat seine Vorschläge eingebracht hat. Erste Ergebnisse sollen im Herbst präsentiert werden.

kurier.at,  |  07.07.2026, 5:30  |  Aktualisiert vor 5 Minuten

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