Mehrere Berichte über hohe Taxipreise im Nordburgenland sorgen für Diskussionen.
Von Gernot Heigl und Michael Pekovics
70 Euro pro Person für eine Taxifahrt von Eisenstadt nach Rust. 70 Euro für eine Fahrt von Donnerskirchen nach St. Georgen. 60 Euro für Jugendliche auf dem Weg von Eisenstadt nach Donnerskirchen. Dem KURIER liegen mehrere Schilderungen über mutmaßlich überhöhte Taxipreise im Nordburgenland vor. Betroffen waren laut den Hinweisen vor allem Gäste von Veranstaltungen, die spät in der Nacht eine Heimfahrt oder eine Fahrt zur Unterkunft brauchten.
Nach den Schilderungen sollen zumindest einzelne Taxis Kennzeichen aus Wien oder Niederösterreich gehabt haben. Der Vorwurf: Auswärtige Lenker hätten bei Veranstaltungen im Burgenland Fahrgäste aufgenommen und dafür deutlich höhere Preise verlangt als ortsübliche burgenländische Taxiunternehmen.
Ein Fall soll sich nach dem „Lovely Day“ im Schlosspark Esterhazy in Eisenstadt ereignet haben. Zwei Ehepaare wollten gegen 1 Uhr gemeinsam nach Rust fahren. Ein Taxilenker soll dafür 70 Euro pro Person verlangt haben – insgesamt 280 Euro. Die Fahrgäste stiegen aus und nahmen später ein anderes Taxi. Für dieselbe Strecke hätten sie dort 38 Euro bezahlt.
Ein weiterer Vorfall wird aus Donnerskirchen geschildert. Nach dem „Kirschencocktail“ sollen zwei Frauen gegen 2.50 Uhr für eine Fahrt nach St. Georgen zunächst 70 Euro bezahlen. Auch sie stiegen um und fuhren schließlich mit einem burgenländischen Taxi um 35 Euro.
Ein dritter Fall betrifft zwei Jugendliche, die am 6. Juni gegen 2.30 Uhr von Eisenstadt nach Donnerskirchen gefahren sein sollen. Der Lenker eines Taxis mit Wiener-Neustädter Kennzeichen soll unterwegs einen weiteren Fahrgast aufgenommen und Umwege gemacht haben. Am Ziel verlangte er laut Schilderung zunächst 70 Euro, reduzierte nach Protest auf 60 Euro. Eine Quittung sei nicht ausgestellt worden.
Bewiesen sind die Vorwürfe damit nicht. Sie zeigen aber ein Problem, das der Branche offenbar bekannt ist. Thomas Ehrenreiter, Fachgruppengeschäftsführer des Personenbeförderungsgewerbes in der Wirtschaftskammer Burgenland, sagt im Gespräch mit dem KURIER: „Man hört das immer wieder von auswärtigen Taxis – aus Niederösterreich, Wien, aber auch aus dem Ausland.“ Hauptsächlich gehe es im Burgenland auch um slowakische oder ungarische Taxis, etwa im Bezirk Neusiedl am See.
Zulässig sei es, wenn eine Fahrt ausdrücklich bestellt wurde. Wenn also etwa ein Niederösterreicher bei einem Festival im Burgenland ist und sich von seinem vertrauten Taxiunternehmen abholen lässt, sei das kein Problem. Gleiches gelte umgekehrt, wenn sich ein Burgenländer etwa vom Flughafen wieder von seinem Taxiunternehmen abholen lasse.
Nicht zulässig sei es aus Sicht der Fachgruppe hingegen, wenn auswärtige Taxis ohne Bestellung bei Veranstaltungen im Burgenland Fahrgäste aufnehmen. Eine Ausnahme gebe es, wenn der Lenker über einen burgenländischen Taxilenkerausweis verfüge. „Dann dürfte er auch bei uns fahren“, sagt Ehrenreiter. Ob das in den geschilderten Fällen zutraf, ist offen.
Auch bei den Preisen gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern.
„Das ist bei uns der Unterschied zu Wien oder Teilen Niederösterreichs“, sagt Ehrenreiter. Dennoch habe sich im Burgenland ein Preisniveau eingependelt. Wer als burgenländischer Betrieb „Fantasiepreise“ verlange, sei rasch „weg vom Markt“, weil ihn die Kunden nicht mehr kontaktieren würden.
Die Wirtschaftskammer verweist zudem auf das Jugendtaxi und das Taxi 60 plus, die in vielen Gemeinden über den Verein Mobiles Burgenland unterstützt werden. Beim Jugendtaxi werde mit App und QR-Code gearbeitet. Dadurch sei nachvollziehbar, welches Fahrzeug und welcher Lenker eine Fahrt durchgeführt haben.
Die Fachgruppe will nun stärker gegen mutmaßlich unzulässige Fahrgastaufnahmen vorgehen. Man sei regelmäßig mit der Polizei in Kontakt, sagt Ehrenreiter. Im September seien Schwerpunktkontrollen geplant, gemeinsam mit der Exekutive. „Das hat natürlich mehr Gewicht, als wenn man nur ohne Polizei dort aufkreuzen würde.“ Ziel sei, zu kontrollieren und gegebenenfalls auch abzustrafen.
Erstens: Vor dem Einsteigen den ungefähren Fahrpreis klären. Bei bestellten Fahrten sollen Abfahrtsort, Zielort und Preis möglichst vorab feststehen. Wer über Telefon, App oder Funk bestellt, hat später bessere Anhaltspunkte als bei einer spontanen Fahrt.
Zweitens: Auf eine Rechnung oder Quittung bestehen. Sie sollte zumindest Datum, Strecke, Betrag und Unternehmen nachvollziehbar machen. Wird keine Quittung ausgestellt, sollte man sich Kennzeichen, Uhrzeit, Abfahrts- und Zielort notieren.
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Drittens: Nicht unter Druck setzen lassen. Wenn ein Preis vor Fahrtantritt völlig überhöht wirkt, kann man aussteigen und ein anderes Taxi rufen. Besonders bei Jugendlichen oder alkoholisierten Fahrgästen ist es sinnvoll, wenn Eltern oder Begleitpersonen die Fahrt telefonisch mitorganisieren.
Viertens: Verdachtsfälle melden. Ansprechpartner können Polizei, Bezirksverwaltungsbehörde, Wirtschaftskammer beziehungsweise die zuständige Fachgruppe sein. Je konkreter die Angaben sind, desto eher kann ein Fall überprüft werden.
kurier.at, PEKO | 07.07.2026, 10:41 | Aktualisiert um 10:42
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