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Kinder- und Jugendhilfe: Letztes Mittel Freiheitsentzug?

Дата публикации: 05-07-2026 19:30:00




Die Jugendämter sind überlastet, in der Politik werden geschlossene Einrichtungen für sogenannte Systemsprenger diskutiert. Ein Menschenrechtsinstitut erteilt diesem Weg eine klare Absage.



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Kinder- und Jugendhilfe Letztes Mittel Freiheitsentzug?

Hausschuhe stehen vor einem Zimmer in einem Kinderheim.

Hausschuhe stehen vor einem Zimmer in einem Kinderheim.

Foto: Friso Gentsch/dpa/Friso Gentsch

Berlin · Die Jugendämter sind überlastet, in der Politik werden geschlossene Einrichtungen für sogenannte Systemsprenger diskutiert. Ein Menschenrechtsinstitut erteilt diesem Weg eine klare Absage.

Wegen der Überforderung der Jugendämter mehren sich in den Bundesländern politische Debatten über geschlossene Einrichtungen für „Systemsprenger“ – also verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche, bei denen alle anderen Hilfsangebote an Grenzen stoßen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) sieht das kritisch. „Freiheitsentziehende Maßnahmen dürfen bei Kindern und Jugendlichen nur als äußerstes Mittel und für den kürzesten möglichen Zeitraum eingesetzt werden – sie sind grundsätzlich zu vermeiden“, sagte Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention des Instituts unserer Redaktion. „Die Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes sind eindeutig: Statt neue Einrichtungen zu schaffen, müssen ambulante Hilfen für Kinder und Familien gestärkt werden“. Das DIMR beobachtet als Deutschlands nationale Menschenrechtsinstitution die Umsetzung von Menschenrechten und berichtet an die Vereinten Nationen.

Gleichzeitig ist die offizielle Datenlage zu den freiheitsentziehenden Unterbringungen in der Kinder- und Jugendhilfe hierzulande dürftig. Die Wissenschaftlerinnen am Deutschen Jugendinstitut (DJI), Bettina Grüne und Sabrina Hoops, befragten dazu im Jahr 2024 Einrichtungen mit einer entsprechenden Betriebserlaubnis zur Belegungspraxis. Voraussetzung für eine solche Unterbringung des Kindes ist die Genehmigung eines Familiengerichts.

Nach Erkenntnissen der Forscherinnen waren im Jahr 2023 insgesamt 519 junge Menschen in 24 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe freiheitsentziehend untergebracht. Gleichzeitig standen aber nur 246 Plätze für eine solche Unterbringung zur Verfügung. Das heißt: Im Durchschnitt wurde damals ein Platz mit zwei Fällen belegt. Nach DJI-Angaben gibt es für die Jahre 2024 und 2025 keine Daten zu den Fallzahlen. Die Zahl der Plätze betrug zum Stichtag 1. August 2025 derweil 241.

In einem Fachartikel für die Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ, 2026) weisen Grüne und Hoops auf eine sehr begrenzte, kaum belastbare empirische Datenlage hin, insbesondere zur tatsächlichen Belegungspraxis. Solche Datenlücken halten sie für „in besonderem Maße problematisch“ – gerade weil der Eingriff in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte der Betroffenen gravierend ist.

Sogenannte Systemsprenger sind nur ein sehr kleiner Teil der Minderjährigen, die professionelle Hilfen benötigen. Von Kindern und Jugendlichen, die außerhalb der eigenen Familie aufwachsen, wurden im Jahr 2024 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 134.000 in einem Heim betreut – ein großer Teil ist in Wohngruppen untergebracht.

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Классификация: Общество. Схожих патентов: 0. Схожих новостей: 10. Тональность: -2. Информативность: 3. Источник: rp-online.de.