Rückwirkend zum 1. Oktober 2026 abrechenbar
Rückwirkend zum 1. Oktober 2026 abrechenbar
Nach der Neuordnung der Humangenetik zum 1. Oktober 2026 hat der Bewertungsausschuss (BA) einige Ergänzungen im EBM beschlossen. Die wichtigste betrifft den gezielten Gentest bei erblichem Brust- und Eierstockkrebs. Dafür steht jetzt die Gebührenordnungsposition (GOP) 11450 zur Verfügung. Damit wird diese Untersuchung weiterhin vergütet. Die Änderungen gelten rückwirkend zum 1. Oktober 2026.
Worum geht es?Seit dem 1. Oktober 2026 gilt für humangenetische Laboruntersuchungen eine neue Systematik im EBM. Die Bewertungen wurden dabei gesenkt. Die genetische Untersuchung bei erblichem Brust- und Eierstockkrebs wird seitdem abschließend über die GOP 11440 vergütet.
Damit der gezielte Test bei einer bereits bekannten Genveränderung weiterhin vergütet wird, hat der BA die GOP 11450 in den EBM aufgenommen.
Die GOP 11450 (1.282 Punkte /163,33 Euro) gilt für die Untersuchung auf eine oder mehrere erbliche Genveränderungen bei erblichem Brust- und Eierstockkrebs, wenn
Bisher wurde diese Untersuchung mit der GOP 11518 abgerechnet. Die GOP 11518 wurde zum 1. Oktober 2026 in die GOP 11723 überführt. Für den gezielten Test bei erblichem Brust- und Eierstockkrebs ist seit dem 1. Oktober 2026 die GOP 11450 abzurechnen.
Weitere ÄnderungenDie Leistungsbeschreibungen sind zusammengefasst bzw. verkürzt angegeben. Es gelten die vom Bewertungsausschuss (BA) beschlossenen und im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichten Wortlaute.
HintergrundDie Neuordnung der Humangenetik zum 1. Oktober 2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) festgesetzt. Die daraus folgenden Ergänzungen hat der BA in seiner 862. Sitzung im schriftlichen Verfahren beschlossen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer möglichen Beanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).