Waffenrecht auf dem Prüfstand
Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat gestern seine Stellungnahme im Rahmen der Evaluierung des Waffengesetzes abgegeben. Dabei hebt der Dachverband der Jäger hervor, dass Polizei und Sicherheitsbehörden ihren Schwerpunkt dringend auf die Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes und -handels legen müssen. Grundlage dafür: Eine bisher fehlende polizeiliche Kriminalitätsstatistik, die nach legalen und illegalen Waffen bei Straftaten unterscheidet. Nach Expertenschätzung sind rund 35 Millionen illegale Schusswaffen in Deutschland im Umlauf.
sni
Do., 2026-10-01 09:15
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Der DJV fordert, legale, registrierte Waffenbesitzer und Behörden künftig zu entlasten. (Quelle: Grell/DJV)
Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat gestern seine Stellungnahme im Rahmen der Evaluierung des Waffengesetzes abgegeben. Dabei hebt der Dachverband der Jäger hervor, dass Polizei und Sicherheitsbehörden ihren Schwerpunkt dringend auf die Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes und -handels legen müssen. Grundlage dafür: Eine bisher fehlende polizeiliche Kriminalitätsstatistik, die nach legalen und illegalen Waffen bei Straftaten unterscheidet. Nach Expertenschätzung sind rund 35 Millionen illegale Schusswaffen in Deutschland im Umlauf. Das aktuelle Bundeslagebild Waffenkriminalität 2025 geht davon aus, dass Besitzer illegaler Schusswaffen für den Großteil der Straftaten verantwortlich sind. Gleichzeitig fordert der DJV, legale, registrierte Waffenbesitzer und Behörden künftig zu entlasten. Letztere können sich dann auf den Kampf gegen illegale Waffen konzentrieren. Die geplante Waffengesetzänderung muss zudem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in den Vordergrund stellen und das Gesetz anwenderfreundlicher und praxisgerechter machen.
Fokus auf Bekämpfung illegaler Waffen
"Symbolische Verschärfungen des Waffenrechts zu Lasten von Jägern und Sportschützen ohne nachgewiesenen Sicherheitsgewinn müssen der Vergangenheit angehören. Sie sind kein Ersatz für eine gezielte Kriminalitätsbekämpfung, vielmehr lähmen sie Behörden in ihrem Kampf gegen illegale Waffen in Deutschland", sagte DJV-Vizepräsident Professor Dr. Jürgen Ellenberger. Eine Sonderauswertung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums kommt zu dem Schluss: Nur 0,01 Prozent aller Legalwaffenbesitzer haben von 2019 bis 2024 ein Tötungsdelikt mit einer Schusswaffe verübt. Der DJV bemängelt, dass in der Vergangenheit Waffenrechtsverschärfungen oft gänzlich ohne nachvollziehbare sachliche Begründung oder empirische Grundlage vorgenommen wurden.
Vorgaben für Schalldämpfer, Nachtzieltechnik und Magazine lockern
Der DJV fordert in seiner Stellungnahme, die waffenrechtlichen Regelungen zu Schalldämpfern, Nachtzieltechnik und größeren Magazinen im Sinne der Jagd zu lockern und praxisgerecht zu überarbeiten. Psychologische Eignungstests für Jäger lehnt der DJV ebenso ab wie eine Begrenzung der Zahl von Langwaffen. Beide Maßnahmen bringen keinen messbaren Gewinn für die innere Sicherheit – aber noch mehr Aufwand für ohnehin überlastete Behörden.
Veraltete Annahmen in Frage stellen und korrigieren
Es ist laut DJV sogar verfassungsrechtlich geboten, die Änderungen früherer Gesetzgeber zu überprüfen und in Frage zu stellen. Das geltende Waffengesetz beruht auf Annahmen, die zum Teil seit Jahrzehnten überholt sind oder von vornherein falsch waren – etwa die angebliche Gefährlichkeit von Langwaffen in Jägerhänden. Empirische Forschung zeigt jedoch deutlich: Es gibt keine Korrelation zwischen der Zahl legaler Waffen, strengen Besitzregeln einerseits und der Tötungsrate andererseits.
Auswertung der Stellungnahmen wird Monate dauern
In den insgesamt 209 Fragen, die das Bundesinnenministerium insbesondere Ländern, Behörden und Verbänden vorgelegt hat, geht es unter anderem um Zuverlässigkeitsprüfung, psychologische Eignungstests, Altersgrenzen, SRS-Waffen, das Bedürfnis von Jägern zum Besitz von Langwaffen, das Bedürfnis von Sportschützen, Aufbewahrung, Messerverbotszonen, Schalldämpfer, Nachtzieltechnik, Magazine, Paintball, Armbrüste, Wechselsysteme, modulare Waffen und das nationale Waffenregister. Auch wenn der Koalitionsvertrag eine Weiterentwicklung des Waffengesetzes bis 2026 vorsieht: Allein die Auswertung der jetzt vorliegenden Antworten wird im Bundesinnenministerium Monate in Anspruch nehmen.
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